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vom 26.02.2021, aktuelle Version,

Gerichtsbezirk Borgo

Ehemaliger  Gerichtsbezirk
Borgo
(deutsch: Burgen)
Basisdaten
Bundesland Tirol
Bezirk Borgo
Sitz des Gerichts Borgo
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  Trient
Fläche 221,34 km2
(1910)
Einwohner 14.754
Aufgelöst 1919
Abgetreten an Italien

Der Gerichtsbezirk Borgo (deutsch Burgen) war ein dem Bezirksgericht Borgo unterstehender Gerichtsbezirk in der Gefürsteten Grafschaft Tirol. Der Gerichtsbezirk im Trentino gehörte zum Bezirk Borgo.

Nach dem Ersten Weltkrieg musste Österreich den gesamten Gerichtsbezirk an Italien abtreten.

Geschichte

Der Gerichtsbezirk Borgo wurde durch eine 1849 beschlossene Kundmachung der Landes-Gerichts-Einführungs-Kommission geschaffen und umfasste ursprünglich die neun Gemeinden Borgo, Carzano, Castelnuovo, Novaledo, Roncegno, Ronchi, Telve, Telve di sopra und Torcegno.[1]

Der Gerichtsbezirk Borgo bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[2] ab 1868 gemeinsam mit dem Gerichtsbezirken Levico und Strigno den Bezirk Borgo.[3] Der Gerichtsbezirk Borgo wies 1869 eine Bevölkerung von 15.840 Personen auf.[4]

1910 wurden für den Gerichtsbezirk 14.754 Personen ausgewiesen, von denen 284 Deutsch (1,9 %) und 14.292 Italienisch oder Ladinisch (96,9 %) als Umgangssprache angaben. Die deutschsprachige Minderheit lebte dabei fast ausschließlich in Borgo.[5]

Durch die Grenzbestimmungen des am 10. September 1919 abgeschlossenen Vertrages von Saint-Germain wurde der Gerichtsbezirk Borgo zur Gänze Italien zugeschlagen.

Gerichtssprengel

Der Gerichtssprengel umfasste 1910 die neun Gemeinden Borgo, Carzano, Castelnuovo, Novaledo, Roncegno, Ronchi, Telve, Telve di sopra und Torcegno.

Einzelnachweise

  1. Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Tirol und Vorarlberg. 1850, I. Stück, Nr. 1: Kundmachung der Landes-Gerichts-Einführungs-Kommission vom 29. November 1849, über die Gerichts-Organisierung in dem Kronlande Tirol und Vorarlberg
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen …“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868
  4. k. k. Statistische Central-Commission (Hrsg.): Orts-Repertorium der gefürsteten Grafschaft Tirol und Vorarlberg. Auf Grund der Volkszählung vom 31. December 1869 bearbeitet. Innsbruck 1873, S. 6
  5. k. k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium von Tirol und Vorarlberg. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1917, S. 11

Literatur

  • k. k. Statistische Central-Commission (Hrsg.): Orts-Repertorium der gefürsteten Grafschaft Tirol und Vorarlberg. Auf Grund der Volkszählung vom 31. December 1869 bearbeitet. Innsbruck 1873
  • k. k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium von Tirol und Vorarlberg. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1917 (Spezialortsrepertorien der österreichischen Länder. Band VIII. Tirol und Vorarlberg)