Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Ihre Botschaft geht vollkommen anonym nur an das Administrator Team. Danke fürs Mitmachen, das zur Verbesserung des Systems oder der Inhalte beitragen kann. ACHTUNG: Wir können an Sie nur eine Antwort senden, wenn Sie ihre Mail Adresse mitschicken, die wir sonst nicht kennen!
unbekannter Gast
vom 23.05.2021, aktuelle Version,

Gerichtsbezirk Dorna Watra

Ehemaliger  Gerichtsbezirk
Dorna Watra
(rumänisch: Vatra Dornei)
(ruthenisch: Dornawatra)
Basisdaten
Kronland Herzogtum Bukowina
Bezirk Kimpolung
Sitz des Gerichts Dorna Watra (Vatra Dornei)
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  Czernowitz
Fläche 652,84 km2
(1900)
Einwohner 14,406
Aufgelöst 1919
Abgetreten an Rumänien

Der Gerichtsbezirk Dorna Watra (auch: Dorna; rumänisch: Vatra Dornei; ruthenisch: Dornawatra) war ein dem Bezirksgericht Dorna Watra unterstehender Gerichtsbezirk im Herzogtum Bukowina. Der Gerichtsbezirk umfasste Gebiete im Südwesten der Bukowina bzw. im heutigen Rumänien. Nach dem Ersten Weltkrieg musste Österreich den gesamten Gerichtsbezirk an Rumänien abtreten, nach dem Zweiten Weltkrieg verblieb das Gebiet bei Rumänien. Er ist heute Teil des Kreises Suceava.

Geschichte

Im Zuge der Neuordnung des Gerichtswesen im Kaisertum Österreich waren im Juni 1849 die allgemeinen Grundzüge der Gerichtsverfassung in den Kronländern durch Kaiser Franz Joseph I. genehmigt worden. Hierauf ließ Justizminister Anton von Schmerling Pläne zur Organisierung des Gerichtswesens in der Bukowina ausarbeiten, die der Kaiser am 6. November 1850 per Verordnung ebenfalls genehmigte. Mit der Reorganisation ging die Abschaffung der landesfürstlichen Gerichte ebenso wie der Patrimonial-Gerichte einher, wobei Schmerling ursprünglich die Errichtung von 17 Bezirksgerichten plante und die Bukowina dem Oberlandesgericht Stanislau unterstellt werden sollte.[1] Schließlich schufen die Behörden nur 15 Bezirksgerichte, die man dem Landesgericht Czernowitz bzw. dem Oberlandesgericht Lemberg zuordnete.[2] Die Errichtung der gemischten Bezirksämter, die neben der Verwaltung auch die Justiz zu besorgen hatten, wurde schließlich per 29. September 1855 amtswirksam.[3] Der Gerichtsbezirk Dorna Watra bestand 1854 aus den Gemeinden Dorna Watra mit Dorna kilie, Dorna pedzumalei, Dorna kandreny mit Koszna, Jakobeny, Kirlibaba (Kimpolunger Antheil), Pojana stampi mit Pilugani und Czokanesti und war dem Untersuchungsgericht für Verbrechen und Vergehen in Suczawa unterstellt.[2] Per 1. August 1860 wurden auch die im Bezirke Radautz gelegene Fraktion der Ortschaft Kirlibaba dem Gerichtsbezirk Dorna Watra zugewiesen.[4]

Im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[5] bildete der Gerichtsbezirk Dorna Watra ab 1868 gemeinsam mit dem Gerichtsbezirk Kimpolung den Bezirk Kimpolung.[6] 1903 wurde auf dem Gebiet des Bezirks Kimpolung zusätzlich die Schaffung des Gerichtsbezirk Stulpikany verordnet, der aus einem Teil der Gemeinden des Gerichtsbezirks Kimpolung gebildet wurde.[7] Bis diese Schaffung amtswirksam wurde, dauerte es jedoch bis zum 1. September 1910.[8]

Der Gerichtsbezirk Dorna Watra wies 1854 eine Bevölkerung von 6.940 Einwohnern auf einer Fläche von 12,0 Quadratmeilen auf.[2] 1869 beherbergte der Gerichtsbezirk eine Bevölkerung von 9.411 Personen, bis 1900 stieg die Einwohnerzahl auf 14.406 Personen an. Von der Bevölkerung hatten 1900 7.480 Rumänisch (51,9 %) als Umgangssprache angegeben, 5.220 Personen sprachen Deutsch (36,2 %), 446 Ruthenisch (3,1 %) und 319 eine andere Sprache (2,2 %). Der Gerichtsbezirk umfasste 1900 eine Fläche von 652,84 km² und sechs Gemeinden sowie zwei Gutsgebiete.

Einzelnachweise

  1. Allgemeines Reichs-Gesetz- und Regierungsblatt für das Kaiserthum Österreich 1850, CLXV. Stück, Nr. 497: „Kaiserliche Verordnung, wodurch die Gerichts-Organisation in den Kronländern Galizien und Lodomerien mit Krakau, Auschwitz und Zator und in der Bukowina festgesetzt wird“
  2. 1 2 3 Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich 1854, XXXIX. Stück, Nr. 110 „Verordnung der Minister des Innern, der Justiz und der Finanzen, betreffend die politische und gerichtliche Organisirung des Herzogthumes Bukowina“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich 1855, XXVII. Stück, Nr. 118: „Verordnung der Minister des Innern und der Justiz, über die Einführung der Bezirksämter in dem Königreiche Galizien und Lodomerien, dem Großherzogthume Krakau und dem Herzogthume Bukowina“
  4. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich 1860, XL. Stück, Nr. 160: „Verordnung der Ministerien des Innern, der Justiz und der Finanzen, betreffend die Ausscheidung der, im Bezirke Radautz in der Bukowina gelegenen Fraction der Ortschaft Kirlibaba aus dem genannten Bezirke und Zuweisung derselben zum Bezirke von Dorna“
  5. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  6. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868
  7. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder 1903, CVIII. Stück, Nr. 242: „Verordnung des Justizministeriums, betreffend die Errichtung des Bezirksgerichtes Stulpikany in der Bukowina“
  8. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder 1910, XLIX. Stück, Nr. 123: „Verordnung des Justizministeriums, betreffend die Aktivierung des Bezirksgerichtes Stulpikany in der Bukowina“

Literatur