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vom 12.12.2021, aktuelle Version,

Gerichtsbezirk Frohnleiten

Ehemaliger  Gerichtsbezirk
Frohnleiten

Lage im Bundesland
 Gerichtsbezirk Frohnleiten
 Landesgericht LGS Graz
LGZ Graz
Basisdaten
Bundesland Steiermark
Bezirk Graz-Umgebung
Sitz des Gerichts Frohnleiten
Kennziffer 6061
zuständiges Landesgericht  LGS Graz
LGZ Graz
Fläche 566,69 km2
(2010)
Aufgelöst 1. Juli 2013
Zugeteilt zu Graz-West


Bezirksgericht Frohnleiten

Der Gerichtsbezirk Frohnleiten war ein dem Bezirksgericht Frohnleiten unterstehender Gerichtsbezirk im Bundesland Steiermark. Er lag im Norden des Bezirks Graz-Umgebung.

Geschichte

Der Gerichtsbezirk Frohnleiten wurde durch eine 1849 beschlossene Kundmachung der Landes-Gerichts-Einführungs-Kommission geschaffen und umfasste 13 „neue Ortsgemeinden“ (in Reihenfolge der Nennung; in Klammer die enthaltenen 35 Gemeinden, „1“= wie die Ortsgem.):[1][2]

  1. Frohnleiten (1)
  2. Rothleiten (1, Adriach, Gams, Hofamt, Laufnitzdorf, Laufnitzgraben, Gamsgraben)
  3. Röthelstein (1)
  4. Mauritzen (1, Pfannstein, Laas, Wannerdorf)
  5. Schrems (1, Gschwendt)
  6. Tyrnau
  7. Peggau (1, Friesach (Pfarre Feistritz))
  8. Semriach (1, Markterviertl, Schönegg, Rechberg)
  9. Feistritz (1, Waldstein, Kleinstübing, Königgraben, Prenning; Stübinggraben, Pfarre Feistritz)
  10. Uebelbach (1, Kleinthal, Neuhof)
  11. Stübinggraben, Pfarre Uebelbach (1)
  12. Windhof (1)
  13. Tulvitz (Tulvitzdorf, Tulvitzviertel)

Der Gerichtsbezirk Frohnleiten bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[3] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Graz Umgebung und Voitsberg den Bezirk Graz-Umgebung.[4]

Nachdem durch eine kaiserliche Entschließung der Gerichtsbezirk Voitsberg per 1. Oktober 1891 vom Bezirk Graz-Umgebung abgetrennt worden war, verblieben nur noch die Gerichtsbezirke Frohnleiten und Graz-Umgebung beim Bezirk Graz-Umgebung.[5]

Nach dem Anschluss Österreichs 1939 wurde das Gericht in Amtsgericht Frohnleiten umbenannt und war nun dem Landgericht Graz nachgeordnet.[6] 1945 erhielt es wieder den Namen Bezirksgericht.[7]

Der Gerichtsbezirk Frohnleiten blieb bis zum Beginn des 21. Jahrhunderts unverändert. Erst durch die Neuordnung der Gerichtsbezirke Graz und Graz-Umgebung übernahm der Gerichtsbezirk Frohnleiten zusätzlich die acht Gemeinden Eisbach, Gratkorn, Gratwein, Gschnaidt, Judendorf-Straßengel, Sankt Bartholomä, Sankt Oswald bei Plankenwarth und Stiwoll vom Gerichtsbezirk Graz Umgebung, wodurch sich die Größe des Gerichtsbezirkes von 408,51 km² (1991)[8] auf 566,69 km² vergrößerte.[9]

Mit 1. Juli 2013 wurde der Gerichtsbezirk aufgelöst und die Gemeinden wurden dem Gerichtsbezirk Graz-West zugewiesen.[10]

Gerichtssprengel

Der Gerichtssprengel umfasste mit den 18 Gemeinden Deutschfeistritz, Eisbach, Frohnleiten, Gratkorn, Gratwein, Großstübing, Gschnaidt, Judendorf-Straßengel, Peggau, Röthelstein, Sankt Bartholomä, Sankt Oswald bei Plankenwarth, Schrems bei Frohnleiten, Semriach, Stiwoll, Tulwitz, Tyrnau, Übelbach den nordwestlichen Teil des Bezirks Graz-Umgebung.

Einzelnachweise

  1. Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Steiermark 1850, XXI. Stück, Nr. 378: Erlass des Statthalters vom 20. September 1850, womit die nach dem provisorischen Gesetze vom 17. März 1849 errichteten neuen Ortsgemeinden mit ihrer Zutheilung in die politischen Gerichts- und Steueramts-Bezirke in dem Kronlande Steiermark bekannt gemacht werden.
  2. Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Steiermark, 1850, Beilage Kreis Gratz, S. 12–14.
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44, „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen …“
  4. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868.
  5. Landesgesetz- und Verordnungsblatt für das Herzogthum Steiermark, 1891, X. Stück, Nr. 33: „Kundmachung des k. k. Statthalters in Steiermark, betreffend die Theilung des dermaligen politischen Bezirkes Umgebung Graz in zwei Bezirke und Errichtung einer Bezirkshauptmannschaft in Voitsberg.“
  6. „VO über die Änderung der Bezeichnung von Gerichten im Lande Österreich“ vom 2. August 1938 (RGBl. I, S. 998 / GBlfdLÖ. Nr. 350/1938)
  7. StGBl. Nr. 47/1945
  8. Österreichisches Statistisches Zentralamt (Hrsg.): Ortsverzeichnis 1991. Steiermark 1. Teil. Wien 1993
  9. Statistik Austria: @1@2Vorlage:Toter Link/www.statistik.at(Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven: Gemeindeverzeichnis 2010)
  10. BGBl. II Nr. 243/2012: Bezirksgerichte-Verordnung Steiermark 2012

Literatur