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vom 08.07.2021, aktuelle Version,

Gerichtsbezirk Gablonz an der Neiße

Ehemaliger  Gerichtsbezirk
Gablonz an der Neiße
(tschechisch: soudní okres Jablonec nad Nisou)
Basisdaten
Kronland Böhmen
Bezirk Gablonz an der Neiße
Sitz des Gerichts Gablonz an der Neiße (Jablonec nad Nisou)
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  Reichenberg
Fläche 113,51 km2
(1910)
Einwohner 67.309
Aufgelöst 1919
Abgetreten an Tschechoslowakei

Der Gerichtsbezirk Gablonz an der Neiße (tschechisch: soudní okres Jablonec nad Nisou) war ein dem Bezirksgericht Gablonz an der Neiße unterstehender Gerichtsbezirk im Kronland Böhmen. Er umfasste Gebiete im Norden Böhmens. Zentrum und Gerichtssitz des Gerichtsbezirks war die Stadt Gablonz an der Neiße (Jablonec nad Nisou). Das Gebiet gehörte seit 1918 zur neu gegründeten Tschechoslowakei und ist seit 1991 Teil der Tschechischen Republik.

Geschichte

Die ursprüngliche Patrimonialgerichtsbarkeit wurde im Kaisertum Österreich nach den Revolutionsjahren 1848/49 aufgehoben. An ihre Stelle traten die Bezirks-, Landes- und Oberlandesgerichte, die nach den Grundzüge des Justizministers geplant und deren Schaffung am 6. Juli 1849 von Kaiser Franz Joseph I. genehmigt wurde.[1] Der Gerichtsbezirk Gablonz an der Neiße gehörte zunächst zum Bunzlauer Kreis und umfasste 1854 die 18 Katastralgemeinden Dalleschic, Gablonz, Gränzendorf, Grünwald, Johannesberg, Josefsthal, Kukan, Labau, Marschowic, Maxdorf, Neudorf, Pulečnej, Radl, Reichenau, Reinowic, Seidenschwanz und Wiesenthal.[2] Der Gerichtsbezirk Gablonz an der Neiße bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[3] ab 1868 gemeinsam mit dem Gerichtsbezirk Tannwald (Tanvald) den Bezirk Gablonz an der Neiße.[4]

Im Gerichtsbezirk Gablonz an der Neiße lebten 1869 31.328 Menschen[5] 1900 waren es 55.318 Personen.[6]

Der Gerichtsbezirk Gablonz an der Neiße wies 1910 eine Bevölkerung von 67.309 Personen auf, von denen 62.795 Deutsch (93,3 %) und 3.175 Tschechisch (4,7 %)[7] als Umgangssprache angaben. Im Gerichtsbezirk lebten zudem 1.121 Anderssprachige oder Staatsfremde.[8]

Durch die Grenzbestimmungen des am 10. September 1919 abgeschlossenen Vertrages von Saint-Germain kam der Gerichtsbezirk Gablonz an der Neiße vollständig zur neugegründeten Tschechoslowakei, wobei die Gerichtseinteilung bis 1938 im Wesentlichen bestehen blieb. Nach dem Münchner Abkommen wurde das Gebiet dem Landkreis Gablonz an der Neiße zugeschlagen.

Nach dem Zweiten Weltkrieg gehörte das Gebiet zum Okres Jablonec nad Nisou, dessen Behörden jedoch im Zuge einer Verwaltungsreform 2003 ihre Verwaltungskompetenzen verloren. Diese werden seitdem von den Gemeinden bzw. dem Liberecký kraj, zudem das Gebiet um Gablonz an der Neiße seit Beginn des 21. Jahrhunderts gehört, wahrgenommen.

Gerichtssprengel

Der Gerichtssprengel umfasste Ende 1914 die 23 Gemeinden Dalleschitz (Dalešice), Gablonz an der Neiße (Jablonec), Grünwald bei Gablonz an der Neiße (Mšeno), Hennersdorf (Jindřichov), Johannesberg (Janov), Josefsthal (Josefův Důl), Kukan (Kokonín), Labau (Huť), Lautschnei (Loučná), Luxdorf (Lukášov), Marschowitz (Maršovice), Neudorf (Nová Ves nad Nisou), Obermaxdorf (Horní Maxov), Proschwitz (Proseč), Puletschnei (Pulečný), Radl (Rádlo), Reichenau (Rychnov), Reinowitz (Rýnovice), Schlag (Jablonecké Paseky), Schumburg-Gistei (Krásná-Jistebsko), Seidenschwanz (Vrkoslavice), Untermaxdorf (Dolní Maxov) und Wiesenthal an der Neiße (Lučany).

Einzelnachweise

  1. Landes-Gesetz- und Regierungs-Blatt für das Kronland Böhmen (Dritte Abtheilung des Ergänzungs-Bandes) 1849, Nr. 110: „Organisirung der Gerichte in dem Kronlande Böhmen.“
  2. Landes-Regierungs-Blatt für das Königreich Böhmen 1854, I. Abtheilung, XLVII. Stück, Nr. 277: „Verordnung der Ministerien des Inneren, der Justiz und der Finanzen vom 9. Oktober 1854, betreffen die politische und gerichtliche Organisirung des Königreichs Böhmen“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  4. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868, die Durchführung des Gesetzes vom 19. Mai 1868 (Reichs-Gesetz-Blatt Nr. 44) in Böhmen, Dalmatien, Oesterreich unter und ob der Enns, Steiermark, Kärnthen, Bukowina, Mähren, Schlesien, Tirol und Vorarlberg, Istrien, Görz und Gradiska betreffend.
  5. Böhmische k. k. Statthalterei (Hrsg.): Orts-Repertorium des Königreiches Böhmen. Mit Benützung der von der k .k. statistischen Central-Commission zusammengestellten Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1869 herausgegeben. Prag 1872, S. 7
  6. C.k. místodržitelství (Hrsg.): Seznam míst v Království českém. K rozkazu c. k. místodržitelství na základě úřadních udání sestaven. Prag 1907, S. 131
  7. In der Volkszählung wurden Personen mit böhmischer, mährischer und slowakischer Umgangssprache zusammengefasst
  8. k. k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium von Böhmen. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1915, S. 103

Literatur

  • k. k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium von Böhmen. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1915 (Spezialortsrepertorien der österreichischen Länder)
  • Alfred Hübner: Familien von Labau und Kukan im Sudetenland (Katholische Kirchgemeinde Gablonz). Kopie der Familienkarten. Leipzig: Deutsche Zentralstelle für Genealogie 1995; 450 Familien im Zeitraum 1670–1930 laut Bestandsverzeichnis Teil IV Deutsche Zentralstelle für Genealogie, S. 377