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vom 11.04.2022, aktuelle Version,

Gerichtsbezirk Grünburg

Ehemaliger  Gerichtsbezirk
Grünburg

Lage im Bundesland
 Gerichtsbezirk Grünburg
 Landesgericht Steyr
Basisdaten
Bundesland Oberösterreich
Bezirke
Sitz des Gerichts Grünburg
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  Steyr
Aufgelöst 1. Jänner 2003
Zugeteilt zu Kirchdorf an der Krems, Steyr


Der Gerichtsbezirk Grünburg war ein dem Bezirksgericht Grünburg unterstehender Gerichtsbezirk, der teilweise im politischen Bezirk Kirchdorf bzw. im Bezirk Steyr-Land (Bundesland Oberösterreich) lag. Der Gerichtsbezirk wurde per 1. Jänner 2003 aufgelöst und das Gebiet den Gerichtsbezirken Kirchdorf an der Krems bzw. Steyr zugewiesen.

Geschichte

Der Gerichtsbezirk Grünburg wurde durch einen Erlass des k.k. Oberlandesgerichtes Linz am 4. Juli 1850 geschaffen und umfasste ursprünglich die 21 Steuergemeinden Adelwang, Außerbraitenau, Eggmayer, Emsenhueb, Forstau, Innerbraitenau, Leonstein, Molln, Nikola, Obergrünburg, Pernzell, Pesendorf, Piselwang, Ramsau, Steinbach, Steinersdorf, Untergrünburg, Wagenhub, Waldneukirchen, Weissenbach und Zehentner.[1]

Der Gerichtsbezirk Grünburg trug ursprünglich den Namen Gerichtsbezirk Steinbach bzw. Gerichtsbezirk Untergrünbach und wurde 1854 endgültig in Gerichtsbezirk Grünburg benannt.[2]

Der Gerichtsbezirk bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[3] ab 1868 gemeinsam mit Gerichtsbezirken Kirchdorf und Windischgarsten den Bezirk Kirchdorf.[4]

Nachdem per 21. Jänner 1893 die Bildung der Gemeinde Adlwang erfolgt war, wurden dem Gerichtsbezirk Grünburg per 1. März 1895 auch Teile der Ortsgemeinde Nußbach unterstellt, die der neugebildeten Gemeinde Adlwang zugeschlagen worden waren.[5]

Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurden die Gemeinden Adlwang und Waldneukirchen aus dem Bezirk Kirchdorf herausgelöst und dem Bezirk Steyr Land zugewiesen. Der Gerichtsbezirk Grünburg war in der Folge auf die beiden Bezirke Kirchdorf und Steyr Land aufgeteilt.[6]

Mit der Bezirksgerichts-Verordnung der Österreichischen Bundesregierung wurde am 12. November 2002 die Auflösung des Gerichtsbezirks Grünburg und die Zuweisung des Gebietes zu den Gerichtsbezirken Kirchdorf an der Krems bzw. Steyr beschlossen. Mit dem 1. Jänner 2003 trat die Verordnung in Kraft und die Gemeinden Adlwang und Waldneukirchen wurden dem Gerichtsbezirk Steyr zugeschlagen. Die Gemeinden Grünburg, Molln und Steinbach an der Steyr wurden wiederum dem Gerichtsbezirk Kirchdorf an der Krems zugewiesen.[7]

Gerichtssprengel

Der Gerichtssprengel umfasste zum Zeitpunkt der Auflösung die fünf Gemeinden Adlwang, Grünburg, Molln, Steinbach an der Steyr und Waldneukirchen.

Literatur

Einzelnachweise

  1. Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Österreich ob der Enns 1850, XXV. Stück, Nr. 288: Erlaß des k. k. Oberlandesgerichtes für die Kronländer Oesterreich ob der Enns und Salzburg vom 4. Juli 1850 auf ALEX – Historische Rechts- und Gesetzestexte Online
  2. Landes-Regierungsblatt für das Erzherzogthum Österreich ob der Enns 1854, V. Stück, Nr. 8: „Erlaß des k. k. Statthalters über die künftige Benennung des für den bisherigen Bezirk Steinbach in Untergrünburg aufzustellenden Bezirksamtes“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen …“
  4. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868
  5. Landesgesetz- und Verordnungsblatt für das Erzherzogthum Österreich ob der Enns 1895, IV. Stück, Nr. 8: „Verordnung des Justiz-Ministeriums, betreffend die Zugehörigkeit der Ortsgemeinde Adlwang zu dem Sprengel des Bezirksgerichtes Grünburg in Oberösterreich“
  6. Verordnungsblatt für den Amtsbereich des Landeshauptmannes für den Gau Oberdonau. 1938, 16. Stück, Nr. 63: Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 14. Oktober 1938 über die Einteilung des Landes Oberösterreichs in Verwaltungsbezirke.
  7. BGBl. II Nr. 422/2002, 12. November 2002: Verordnung der Bundesregierung über die Zusammenlegung von Bezirksgerichten und über die Sprengel der verbleibenden Bezirksgerichte in Oberösterreich (Bezirksgerichte-Verordnung Oberösterreich)