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vom 18.08.2021, aktuelle Version,

Gerichtsbezirk Hopfgarten

Ehemaliger  Gerichtsbezirk
Hopfgarten
Basisdaten
Bundesland Tirol
Bezirk Kitzbühel
Sitz des Gerichts Hopfgarten im Brixental
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  Innsbruck
Fläche 401,67 km2
(1991)
Einwohner 15.694
Aufgelöst 1. Juli 2002
Zugeteilt zu Kitzbühel

Der Gerichtsbezirk Hopfgarten war ein dem Bezirksgericht Hopfgarten unterstehender Gerichtsbezirk im politischen Bezirk Kitzbühel (Bundesland Tirol). Der Gerichtsbezirk wurde per 1. Juli 2002 aufgelassen und das zugehörige Gebiet dem Gerichtsbezirk Kitzbühel zugeschlagen.

Geschichte

Der Gerichtsbezirk Hopfgarten wurde durch eine Kundmachung der Landes-Gerichts-Einführungs-Kommission aus dem Jahr 1849 geschaffen und umfasste ursprünglich die fünf Gemeinden Brixen, Hopfgarten, Itter, Kirchberg und Westendorf.[1]

Der Gerichtsbezirk Hopfgarten bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[2] ab 1868 gemeinsam mit dem Gerichtsbezirk Kitzbühel den Bezirk Kitzbühel.[3]

2002 wurde der Gerichtsbezirk Hopfgarten (zum selben Zeitpunkt mit dem Gerichtsbezirk Matrei in Osttirol) aufgelöst. Die Gemeinden des Gerichtsbezirks Hopfgarten wurden dem Gerichtsbezirk Kitzbühel zugeschlagen.[4]

Gerichtssprengel

Der Gerichtssprengel umfasste vor der Auflösung des Gerichtsbezirkes dieselben fünf Gemeinden wie 1849:

Brixen, Hopfgarten im Brixental, Itter, Kirchberg in Tirol und Westendorf.

Einzelnachweise

  1. Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Tirol und Vorarlberg. 1850, I. Stück, Nr. 1: Kundmachung der Landes-Gerichts-Einführungs-Kommission vom 29. November 1849, über die Gerichts-Organisierung in dem Kronlande Tirol und Vorarlberg
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868
  4. BGBl. II Nr. 240/2002: Verordnung der Bundesregierung über die Zusammenlegung von Bezirksgerichten und über die Sprengel der verbleibenden Bezirksgerichte in Tirol (Bezirksgerichte-Verordnung Tirol)