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vom 05.12.2021, aktuelle Version,

Gerichtsbezirk Kastelruth

Ehemaliger  Gerichtsbezirk
Kastelruth
(italienisch: Castelrotto)
Basisdaten
Bundesland Tirol
Bezirk Bozen
Sitz des Gerichts Kastelruth
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  Bozen
Fläche 271,54 km2
(1910)
Einwohner 8.993
Aufgelöst 1919
Abgetreten an Italien

Der Gerichtsbezirk Kastelruth war ein dem Bezirksgericht Kastelruth unterstehender Gerichtsbezirk in der Gefürsteten Grafschaft Tirol. Der Gerichtsbezirk umfasste das Grödental sowie Teile südlichen des Eisacktals und gehörte zum Bezirk Bozen. Nach dem Ersten Weltkrieg musste Österreich den gesamten Gerichtsbezirk an Italien abtreten. Das Gebiet des ehemaligen Gerichtsbezirks Kastelruth ist heute Teil der Bezirksgemeinschaft Salten-Schlern.

Geschichte

Der Gerichtsbezirk Kastelruth wurde durch eine 1849 beschlossene Kundmachung der Landes-Gerichts-Einführungs-Kommission geschaffen und umfasste ursprünglich die fünf Gemeinden Kastelruth, St. Ulrich, St. Kristian, Völs und Wolkenstein.[1]

Der Gerichtsbezirk Kastelruth bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[2] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Bozen, Kaltern, Klausen, Neumarkt und Sarnthal den Bezirk Bozen.[3]

Der Gerichtsbezirk wies 1869 eine Bevölkerung von 7.750 Personen auf.[4] 1910 wurden für den Gerichtsbezirk 8.993 Personen ausgewiesen, von denen 4.706 Deutsch (52,3 %) und 4.212 Italienisch oder Ladinisch (46,8 %) als Umgangssprache angaben. Die ladinische Bevölkerung stellte dabei in den drei Gemeinden des Grödentals St. Christina, St. Ulrich und Wolkenstein die absolute Mehrheit.[5]

Durch die Grenzbestimmungen des am 10. September 1919 abgeschlossenen Vertrages von Saint-Germain wurde der Gerichtsbezirk Kastelruth zur Gänze Italien zugeschlagen.

Gerichtssprengel

Der Gerichtssprengel umfasste vor dem Ende des Ersten Weltkriegs die fünf Gemeinden Kastelruth (Castelrotto), St. Christina in Gröden, St. Ulrich in Gröden (Ortisei), Völs am Schlern und Wolkenstein in Gröden (Selva di Val Gardena).

Einzelnachweise

  1. Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Tirol und Vorarlberg. 1850, I. Stück, Nr. 1: Kundmachung der Landes-Gerichts-Einführungs-Kommission vom 29. November 1849, über die Gerichts-Organisierung in dem Kronlande Tirol und Vorarlberg
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen …“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868
  4. k. k. Statistische Central-Commission (Hrsg.): Orts-Repertorium der gefürsteten Grafschaft Tirol und Vorarlberg. Auf Grund der Volkszählung vom 31. December 1869 bearbeitet. Innsbruck 1873, S. 10
  5. k. k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium von Tirol und Vorarlberg. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1917, S. 16

Literatur

  • k. k. Statistische Central-Commission (Hrsg.): Orts-Repertorium der gefürsteten Grafschaft Tirol und Vorarlberg. Auf Grund der Volkszählung vom 31. December 1869 bearbeitet. Innsbruck 1873
  • k. k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium von Tirol und Vorarlberg. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1917 (Spezialortsrepertorien der österreichischen Länder. Band VIII. Tirol und Vorarlberg)