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vom 18.08.2021, aktuelle Version,

Gerichtsbezirk Neuhofen an der Krems

Ehemaliger  Gerichtsbezirk
Neuhofen an der Krems

Lage im Bundesland
 Gerichtsbezirk Neuhofen an der Krems
 Landesgericht Steyr
Basisdaten
Bundesland Oberösterreich
Bezirk Linz-Land
Sitz des Gerichts Neuhofen an der Krems
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  Steyr
Fläche 137,59 km2
(1951)
Aufgelöst 1. Jänner 2005
Zugeteilt zu Traun


Der Gerichtsbezirk Neuhofen an der Krems war ein dem Bezirksgericht Neuhofen an der Krems unterstehender Gerichtsbezirk im politischen Bezirk Linz-Land (Bundesland Oberösterreich). Der Gerichtsbezirk wurde per 1. Jänner 2005 aufgelöst und dem Gerichtsbezirk Traun zugeschlagen.

Geschichte

Der Gerichtsbezirk wurde am 4. Juli 1850 mit einem Erlass des Oberlandesgerichtes Linz aus den 25 Steuergemeinden Achleiten, Alhaming, Brandstatt, Burg, Dambach, Droissendorf, Egendorf, Fischen, Grassing, Gries, Kematen, Kiesenberg, Kimmersdorf, Kurzenkirchen, Laimgräben, Linning, Neuhofen, Nöstlbach, Oberndorf, Piberbach, Pichlwang, Puking, Sinnersdorf, St. Leonhard, Tiestling, Weichstätten, Weissenberg, Weißkirchen und Weyerbach gebildet.[1] Durch Gemeindezusammenlegungen bestand der Gerichtsbezirk Neuhofen an der Krems 2004 nur noch aus den sieben Gemeinden Allhaming, Eggendorf im Traunkreis, Kematen an der Krems, Neuhofen an der Krems, Piberbach, Pucking und St. Marien. Im Zuge der Auflösung zahlreicher Gerichtsbezirke in Oberösterreich wurde mit der Bezirksgerichts-Verordnung der Österreichischen Bundesregierung am 12. November 2002 die Auflösung des Gerichtsbezirkes Neuhofen an der Krems beschlossen, wobei die Gemeinden des Gerichtsbezirks Neuhofen dem Gerichtsbezirk Linz-Land (heute Gerichtsbezirk Traun) zugeschlagen wurden. Gleichzeitig gab jedoch der Gerichtsbezirk Linz-Land die Gemeinden Hofkirchen im Traunkreis, Sankt Florian und Niederneukirchen an den Gerichtsbezirk Enns ab.[2]

Gerichtssprengel

Der Gerichtssprengel umfasst Ende 2004 die sieben Gemeinden Allhaming, Eggendorf im Traunkreis, Kematen an der Krems, Neuhofen an der Krems, Piberbach, Pucking und St. Marien.

Literatur

Einzelnachweise

  1. Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Österreich ob der Enns 1850, XXV. Stück, Nr. 288: Erlaß des k. k. Oberlandesgerichtes für die Kronländer Oesterreich ob der Enns und Salzburg vom 4. Juli 1850 auf ALEX – Historische Rechts- und Gesetzestexte Online
  2. BGBl. II Nr. 422/2002, 12. November 2002: Verordnung der Bundesregierung über die Zusammenlegung von Bezirksgerichten und über die Sprengel der verbleibenden Bezirksgerichte in Oberösterreich (Bezirksgerichte-Verordnung Oberösterreich)