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vom 28.04.2022, aktuelle Version,

Gerichtsbezirk Neumarkt bei Salzburg

Gerichtsbezirk
Neumarkt bei Salzburg

Lage im Bundesland
 Gerichtsbezirk Neumarkt bei Salzburg
 Landesgericht Salzburg
Basisdaten
Bundesland Salzburg
Bezirk Salzburg-Umgebung
Sitz des Gerichts Neumarkt am Wallersee
Kennziffer 5031
zuständiges Landesgericht  Salzburg
Fläche 244,34 km2
(31. Dezember 2019)
Einwohner 44.393
(1. Jänner 2021)

Der Gerichtsbezirk Neumarkt bei Salzburg ist ein dem Bezirksgericht Neumarkt am Wallersee unterstehender Gerichtsbezirk im Bundesland Salzburg. Der Gerichtsbezirk ist einer von acht im Bundesland und umfasst den nordöstlichen Teil des Bezirks Salzburg-Umgebung.

Geschichte

Der Gerichtsbezirk Neumarkt wurde gemeinsam mit 22 anderen Gerichtsbezirken in Salzburg durch einen Erlass des k.k. Oberlandesgerichtes Linz am 4. Juli 1850 geschaffen und umfasste ursprünglich die 20 Steuergemeinden Bruckmoos, Brunn, Haselreith, Henndorf, Hof, Irrsdorf, Köstendorf, Marschallen, Matzing, Mödlham, Neufahren, Neumarkt (Burgfried), Neumarkt (Gemeinde), Seekirchen (Burgfried), Seekirchen (Gemeinde), Seewalchen, Straßwalchen (Gemeinde), Straßwalchen (Burgfried), Tödtleinsdorf und Waldprechting.[1]

Der Gerichtsbezirk bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[2] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Abtenau, Golling, Hallein, Mattsee, Oberndorf, Salzburg und Sankt Gilgen den Bezirk Salzburg.[3]

Durch Gemeindezusammenlegungen reduzierte sich die Zahl der Gemeinden bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts auf die fünf Gemeinden Henndorf am Wallersee, Köstendorf, Neumarkt am Wallersee, Seekirchen am Wallersee und Straßwalchen.[4]

Durch die 2002 beschlossene „Bezirksgerichte-Verordnung Salzburg“ wurde der Gerichtsbezirk Neumarkt bei Salzburg im Zuge der Neuordnung des Gerichtsbezirkes Salzburg um die vier Gemeinden Mattsee, Obertrum am See, Schleedorf und Seeham erweitert.[5]

Mit 1. März 2023 werden die bisherigen Bezirksgerichtssprengel Neumarkt, Oberndorf und Thalgau aufgelöst und in einem zentralen Bezirksgericht am neuen Standort Seekirchen am Wallersee zusammengefasst.[6][7][8][9]

Gerichtssprengel

Der Gerichtssprengel von Neumarkt bei Salzburg umfasst mit den neun Gemeinden Henndorf am Wallersee, Köstendorf, Mattsee, Neumarkt am Wallersee, Obertrum am See, Schleedorf, Seeham, Seekirchen am Wallersee und Straßwalchen den nordöstlichen Bereich des Bezirks Salzburg-Umgebung.

Einzelnachweise

  1. „Allgemeines Landes-Gesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Österreich ob der Enns. XXV. Stück.“: 288. „Erlaß des k. k. Oberlandesgerichtes vom 4. Juli 1850, Z. 2147, …“
  2. „Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich, Jahrgang 1868, XVII. Stück.“ 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden …“, § 10 ff
  3. RGBl. Nr. 25/1867: „Verordnung des Justizministeriums vom 5. Februar 1867, über die Aufstellung von reinen Bezirksgerichten im Herzogthume Salzburg“
  4. BGBl. Nr. 21/1971: „21. Verordnung der Bundesregierung vom 22. Dezember 1970 über die Sprengel der im Land Salzburg gelegenen Bezirksgerichte“. Seekirchen Land und Markt wurden 1974 vereinigt.
  5. BGBl. II Nr. 287/2002: „Verordnung der Bundesregierung über die Zusammenlegung von Bezirksgerichten und über die Sprengel der verbleibenden Bezirksgerichte im Bundesland Salzburg (Bezirksgerichte-Verordnung Salzburg)“
  6. Neuordnung der Bezirksgerichte in Salzburg (Memento vom 23. August 2018 im Internet Archive) auf Unternehmensservice Portal, abgerufen am 17. April 2016
  7. Bezirksgerichte Flachgau: Ministerrat beschließt Neubau eines Bezirksgerichts in Seekirchen auf www.ots.at am 12. Jänner 2016
  8. Seekirchen wird neuer Standort für Bezirksgericht Flachgau auf www.salzburg.com am 20. November 2015
  9. Bezirksgericht Flachgau in Seekirchen auf salzburg.orf.at am 20. November 2015

Literatur