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vom 31.05.2021, aktuelle Version,

Gerichtsbezirk Přibyslau

Ehemaliger  Gerichtsbezirk
Přibyslau
(tschechisch: soudní okres Přibyslav)
Basisdaten
Kronland Böhmen
Bezirk Chotěboř
Sitz des Gerichts Přibyslau (Přibyslav)
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  Kuttenberg
Fläche 213,51 km2
(1910)
Einwohner 16.463
Aufgelöst 1919
Abgetreten an Tschechoslowakei

Der Gerichtsbezirk Přibyslau (auch Pribislau, tschechisch: soudní okres Přibyslav) war ein dem Bezirksgericht Přibyslau unterstehender Gerichtsbezirk im Kronland Böhmen. Er umfasste Gebiete in Mittelböhmen im Okres Havlíčkův Brod bzw. im Okres Žďár nad Sázavou. Zentrum des Gerichtsbezirks war die Stadt Přibyslau (Přibyslav). Das Gebiet gehörte seit 1918 zur neu gegründeten Tschechoslowakei und ist seit 1991 Teil der Tschechischen Republik.

Geschichte

Die ursprüngliche Patrimonialgerichtsbarkeit wurde im Kaisertum Österreich nach den Revolutionsjahren 1848/49 aufgehoben. An ihre Stelle traten die Bezirks-, Landes- und Oberlandesgerichte, die nach den Grundzüge des Justizministers geplant und deren Schaffung am 6. Juli 1849 von Kaiser Franz Joseph I. genehmigt wurde.[1] Der Gerichtsbezirk Přibyslau gehörte zunächst zum Časlauer Kreis und umfasste 1854 29 Katastralgemeinden.[2] Der Gerichtsbezirk Přibyslau bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[3] ab 1868 gemeinsam mit dem Gerichtsbezirk Polna (Polná) den Bezirk Polna.[4] Mit der Errichtung des Bezirks Königliche Weinberge wurde der Bezirk Polna aufgelöst. Während der Gerichtsbezirk Polna der Bezirkshauptmannschaft Deutschbrod zugeschlagen wurde, gelangte der Gerichtsbezirk Přibyslau an den Bezirk Chotěboř, wobei diese Änderung per 1. Oktober 1884 rechtswirksam wurde.[5]

Im Gerichtsbezirk Přibyslau lebten 1869 17.214 Menschen,[6] 1900 waren es 16.182 Personen.[7] Der Gerichtsbezirk Přibyslau wies 1910 eine Bevölkerung von 16.463 Personen auf, von denen 234 Deutsch und 16.208 Tschechisch[8] als Umgangssprache angaben. Im Gerichtsbezirk lebten zudem 21 Anderssprachige oder Staatsfremde.[9]

Durch die Grenzbestimmungen des am 10. September 1919 abgeschlossenen Vertrages von Saint-Germain kam der Gerichtsbezirk Přibyslau vollständig zur neugegründeten Tschechoslowakei, wobei die Gerichtseinteilung bis 1938 im Wesentlichen bestehen blieb. Nach dem Münchner Abkommen bzw. dem Einmarsch deutscher Truppen wurde das Gebiet dems Protektorat Böhmen und Mähren zugeschlagen und wurde nach dem Zweiten Weltkrieg Teil des Okres Žďár nad Sázavou bzw. Okres Havlíčkův Brod, zu denen es bis heute gehört. Nachdem die Bezirksbehörden im Zuge einer Verwaltungsreform 2003 ihre Verwaltungskompetenzen verloren, werden diese von den Gemeinden bzw. dem Kraj Vysočina wahrgenommen, zu dem das Gebiet um Přibyslav seit Beginn des 21. Jahrhunderts mit anderen Bezirken zusammengefasst wurde.

Gerichtssprengel

Der Gerichtssprengel umfasste 1910 die 27 Gemeinden Borová (Borau), Buková (Bukau), Česká Jablonná (Böhmisch Gablonz), Český Šicndorf (Böhmisch Schützendorf), Dobra (Dobra), Hříště (Spieldorf), Karlov (Libinsdorf), Malá Losenice (Kleinlosenitz), Modlíkov (Modikau), Německá Jablonná (Deutsch Gablonz), Nové Dvory (Neuhof), Peršikov (Perschikau), Polnička (Pelles), Pořežín (Pesendorf), Pořičí (Pořič), Přibyslav (Přibyslau), Radostín (Radostin), Sázava (Sazau), Šenfeld (Schönfeld), Škrdlovice (Skrdlowitz), Stržanov (Stržanow), Světnov (Swětnow), Utín (Uttendorf), Velká Losenice (Großlosenitz), Vepřová (Wepřikau), Vojnův Městec (Wojnowměstetz) und Volešná (Woleschna).

Einzelnachweise

  1. Landes-Gesetz- und Regierungs-Blatt für das Kronland Böhmen (Dritte Abtheilung des Ergänzungs-Bandes) 1849, Nr. 110: „Organisirung der Gerichte in dem Kronlande Böhmen.“
  2. Landes-Regierungs-Blatt für das Königreich Böhmen 1854, I. Abtheilung, XLVII. Stück, Nr. 277: „Verordnung der Ministerien des Inneren, der Justiz und der Finanzen vom 9. Oktober 1854, betreffen die politische und gerichtliche Organisirung des Königreichs Böhmen“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  4. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868, die Durchführung des Gesetzes vom 19. Mai 1868 (Reichs-Gesetz-Blatt Nr. 44) in Böhmen, Dalmatien, Oesterreich unter und ob der Enns, Steiermark, Kärnthen, Bukowina, Mähren, Schlesien, Tirol und Vorarlberg, Istrien, Görz und Gradiska betreffend.
  5. Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder 1884, XXXVI. Stück, Nr. 119: „Verordnung des Ministeriums des Innern, betreffend die Theilung des politischen Amtsbezirkes Karolinenthal in Böhmen, dann die Errichtung einer neuen Bezirkshauptmannschaft in der Stadt „Königliche Weinberge“ bei gleichzeitiger Auflassung der Bezirkshauptmannschaft Polna“
  6. Böhmische k. k. Statthalterei (Hrsg.): Orts-Repertorium des Königreiches Böhmen. Mit Benützung der von der k .k. statistischen Central-Commission zusammengestellten Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1869 herausgegeben. Prag 1872, S. 10
  7. C.k. místodržitelství (Hrsg.): Seznam míst v Království českém. K rozkazu c. k. místodržitelství na základě úřadních udání sestaven. Prag 1907, S. 119
  8. In der Volkszählung wurden Personen mit böhmischer, mährischer und slowakischer Umgangssprache zusammengefasst
  9. k.k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium von Böhmen. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1915, S. 66

Literatur

  • k.k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium von Böhmen. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1915 (Spezialortsrepertorien der österreichischen Länder)