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vom 19.02.2021, aktuelle Version,

Gerichtsbezirk Storozynetz

Ehemaliger  Gerichtsbezirk
Storozynetz
(rumänisch: Storojineţ)
(ruthenisch: Storożynec)
Basisdaten
Kronland Herzogtum Bukowina
Bezirk Storozynetz
Sitz des Gerichts Storozynetz (Storoschynez)
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  Czernowitz
Fläche 935,62 km2
(1900)
Einwohner 57.851
Aufgelöst 1919
Abgetreten an Rumänien

Der Gerichtsbezirk Storozynetz (auch: Storożinetz oder Storoschinetz; rumänisch: Storojineţ; ruthenisch: Storożynec) war ein dem Bezirksgericht Storozynetz unterstehender Gerichtsbezirk im Herzogtum Bukowina. Der Gerichtsbezirk umfasste Gebiete im zentralen Bereich der Bukowina bzw. in der heutigen Ukraine. Nach dem Ersten Weltkrieg musste Österreich den gesamten Gerichtsbezirk an Rumänien abtreten, nach dem Zweiten Weltkrieg kam das Gebiet an die Ukraine bzw. die Sowjetunion. Er ist heute Teil des Oblasts Tscherniwzi.

Geschichte

Im Zuge der Neuordnung des Gerichtswesen im Kaisertum Österreich waren im Juni 1849 die allgemeinen Grundzüge der Gerichtsverfassung in den Kronländern durch Kaiser Franz Joseph I. genehmigt worden. Hierauf ließ Justizminister Anton von Schmerling Pläne zur Organisierung des Gerichtswesens in der Bukowina ausarbeiten, die der Kaiser am 6. November 1850 per Verordnung ebenfalls genehmigte. Mit der Reorganisation ging die Abschaffung der landesfürstlichen Gerichte ebenso wie der Patrimonial-Gerichte einher, wobei Schmerling ursprünglich die Errichtung von 17 Bezirksgerichten plante und die Bukowina dem Oberlandesgericht Stanislau unterstellt werden sollte.[1] Schließlich schufen die Behörden nur 15 Bezirksgerichte, die man dem Landesgericht Czernowitz bzw. dem Oberlandesgericht Lemberg zuordnete.[2] Die Errichtung der gemischten Bezirksämter, die neben der Verwaltung auch die Justiz zu besorgen hatten, wurde schließlich per 29. September 1855 amtswirksam,[3] wobei der Gerichtsbezirk Storozynetzaus den Gemeinden Storoschinetz, Banilla moldauisch am Sereth, Broskoutz, Budenitz, Cziresch mit Opajetz, Czudyn mit Neuhütte, Dawideny, Idzesti, Kamenka mit Petrischanka, Karapcziu am Sereth mit Hatna, Komaresti, Komaresti Słobodzia, Korczesti, Krasnaputna Camerale mit Althütte, Krasna Ilskie mit Glashütte, Kupka, Panka, Petroutz am Sereth, Pressekareny, Ropcze, Suczaweny sowie Zadowa gebildet wurde.[2] Im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[4] bildete der Gerichtsbezirk Storozynetz ab 1868 gemeinsam mit dem Gerichtsbezirk Stanestie den Bezirk Storozynetz.[5] Per 28. März 1870 kam es im Zuge einer Reform der Gerichtsbezirke zu weitreichenden Gebietsänderungen zwischen den Gerichtsbezirken der Bukowina, wobei der Gerichtsbezirk Storozynetz von den Veränderungen nicht betroffen war.[6][7]

Der Gerichtsbezirk Storozynetz wies 1854 eine Bevölkerung von 31.191 Einwohnern auf einer Fläche von 15,6 Quadratmeilen auf.[2] 1869 beherbergte der Gerichtsbezirk eine Bevölkerung von 37.601 Personen, bis 1900 stieg die Einwohnerzahl auf 57.851 Personen an. Von der Bevölkerung hatten 1900 27.925 Rumänisch (48,3 %) als Umgangssprache angegeben, 15.183 Personen sprachen Ruthenisch (26,2 %), 12.381 Deutsch (21,4 %) und 2.266 eine andere Sprache (3,9 %). Der Gerichtsbezirk umfasste 1900 eine Fläche von 935,62 km² und 26 Gemeinden sowie 25 Gutsgebiete.

Jahr Ein-
wohner
Deutsch-
sprachige
Ruthenisch-
sprachige
Rumänisch-
sprachige
Anders-
sprachige
1854 31.191
1869 37.601
1880 42.673 5.271 7.651 28.702 973
1890 5.0429 8.522 10.867 29.240 1.741
1900 57.851 12.381 15.183 27.925 2.266

Einzelnachweise

  1. Allgemeines Reichs-Gesetz- und Regierungsblatt für das Kaiserthum Österreich 1850, CLXV. Stück, Nr. 497: „Kaiserliche Verordnung, wodurch die Gerichts-Organisation in den Kronländern Galizien und Lodomerien mit Krakau, Auschwitz und Zator und in der Bukowina festgesetzt wird“
  2. 1 2 3 Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich 1854, XXXIX. Stück, Nr. 110 „Verordnung der Minister des Innern, der Justiz und der Finanzen, betreffend die politische und gerichtliche Organisirung des Herzogthumes Bukowina“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich 1855, XXVII. Stück, Nr. 118: „Verordnung der Minister des Innern und der Justiz, über die Einführung der Bezirksämter in dem Königreiche Galizien und Lodomerien, dem Großherzogthume Krakau und dem Herzogthume Bukowina“
  4. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...“
  5. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868
  6. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich „Verordnung des Justizministeriums, betreffend die Wiedererrichtung des Bezirksgerichtes Putilla und Äenderungen in dem Gebietsumfange mehrerer Bezirksgerichte der Bukowina“
  7. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich 1870, Nr. 28: „Verordnung des Justizministeriums, betreffend den Beginn der Wirksamkeit des Bezirksgerichtes Putilla (Storonetz) und der Aenderungen in dem Gebietsumfange mehrerer Bezirksgerichte im Herzogthume Bukowina“

Literatur