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vom 05.07.2021, aktuelle Version,

Gerichtsbezirk Wildstein

Ehemaliger  Gerichtsbezirk
Wildstein
(tschechisch: soudní okres Vildštejn)
Basisdaten
Kronland Böhmen
Bezirk Eger
Sitz des Gerichts Wildstein (Vildštejn)
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht  Eger
Fläche 140,34 km2
(1910)
Einwohner 12,170
Aufgelöst 1919
Abgetreten an Tschechoslowakei

Der Gerichtsbezirk Wildstein (tschechisch: soudní okres Vildštejn) war ein dem Bezirksgericht Wildstein unterstehender Gerichtsbezirk im Kronland Böhmen. Er umfasste Gebiete im Westen Böhmens im Okres Domažlice. Zentrum des Gerichtsbezirks war die Stadt Wildstein (Vildštejn). Das Gebiet gehörte seit 1918 zur neu gegründeten Tschechoslowakei und ist seit 1991 Teil der Tschechischen Republik.

Geschichte

Die ursprüngliche Patrimonialgerichtsbarkeit wurde im Kaisertum Österreich nach den Revolutionsjahren 1848/49 aufgehoben. An ihre Stelle traten die Bezirks-, Landes- und Oberlandesgerichte, die nach den Grundzügen des Justizministers geplant und deren Schaffung am 6. Juli 1849 von Kaiser Franz Joseph I. genehmigt wurde.[1] Der Gerichtsbezirk Wildstein gehörte zunächst zum Kreis Eger und umfasste 1854 44 Katastralgemeinden.[2] Der Gerichtsbezirk Wildstein bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[3] ab 1868 gemeinsam mit dem Gerichtsbezirk Eger (Cheb) den Bezirk Eger.[4]

Im Gerichtsbezirk Wildstein lebten 1869 18.849 Menschen,[5] 1900 waren es 20.602 Personen.[6]

Der Gerichtsbezirk Wildstein wies 1910 eine Bevölkerung von 22.923 Personen auf, von denen 22.324 Deutsch und lediglich 12 Tschechisch als Umgangssprache angaben. Im Gerichtsbezirk lebten zudem 587 Anderssprachige oder Staatsfremde.[7]

Durch die Grenzbestimmungen des am 10. September 1919 abgeschlossenen Vertrages von Saint-Germain kam der Gerichtsbezirk Wildstein zur neugegründeten Tschechoslowakei, wobei die Gerichtseinteilung bis 1938 im Wesentlichen bestehen blieb. Nach dem Münchner Abkommen wurde das Gebiet dem Landkreis Eger bzw. dem Sudetenland zugeschlagen.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Gebiet Teil des Okres Cheb, zu dem es bis heute gehört. Nachdem die Bezirksbehörden im Zuge einer Verwaltungsreform 2003 ihre Verwaltungskompetenzen verloren, werden diese von den Gemeinden bzw. dem Karlovarský kraj wahrgenommen, zudem das Gebiet um Vildštejn/Poběžovice seit Beginn des 21. Jahrhunderts mit anderen Bezirken zusammengefasst wurde.

Gerichtssprengel

Der Gerichtssprengel umfasste 1910 die 27 Gemeinden Absroth (Opatov), Altenteich (Starý Rybnik), Berg (Horka), Dürngrün (Výspa), Fassattengrün (Božetín), Fleißen (Plesná), Frauenreuth (Kopanina), Großfloh (Velký Luh), Höflas (Dvorek), Hörsin (Hrzín), Klinghart (Křižovatka), Mühlessen (Milhostov), Neudorf (Nová Ve), Neukirchen (Nový Kostel), Oberschönbach (Horní Luby), Rohr (Nový Drahov), Schnecken (Šneky), Schönbach (Luby), Schossenreuth (Částkov), Sirmitz (Zirovice), Steingrub (Lomnička), Unterschönbach (Dolní Luby), Voitersreuth (Vojtanov), Watzgenreuth (Vackovec), Wildstein (Vildštejn) und Zweifelsreuth (Čižebná).

Einzelnachweise

  1. Landes-Gesetz- und Regierungs-Blatt für das Kronland Böhmen (Dritte Abtheilung des Ergänzungs-Bandes) 1849, Nr. 110: „Organisirung der Gerichte in dem Kronlande Böhmen.“
  2. Landes-Regierungs-Blatt für das Königreich Böhmen 1854, I. Abtheilung, XLVII. Stück, Nr. 277: Verordnung der Ministerien des Inneren, der Justiz und der Finanzen vom 9. Oktober 1854, betreffen die politische und gerichtliche Organisirung des Königreichs Böhmen
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen ...
  4. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868, die Durchführung des Gesetzes vom 19. Mai 1868 (Reichs-Gesetz-Blatt Nr. 44) in Böhmen, Dalmatien, Oesterreich unter und ob der Enns, Steiermark, Kärnthen, Bukowina, Mähren, Schlesien, Tirol und Vorarlberg, Istrien, Görz und Gradiska betreffend.
  5. Böhmische k. k. Statthalterei (Hrsg.): Orts-Repertorium des Königreiches Böhmen. Mit Benützung der von der k .k. statistischen Central-Commission zusammengestellten Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1869 herausgegeben. Prag 1872, S. 7
  6. C.k. místodržitelství (Hrsg.): Seznam míst v Království českém. K rozkazu c. k. místodržitelství na základě úřadních udání sestaven. Prag 1907, S. 107
  7. k. k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium von Böhmen. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1915, S. 94

Literatur

  • k. k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium von Böhmen. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1915 (Spezialortsrepertorien der österreichischen Länder)