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vom 14.08.2020, aktuelle Version,

Kalkmüthel

Kalkmüthel, auch nur Müthel oder Kalkmittel, war ein Volumenmaß in Österreich und wurde nur für Baukalk verwendet. Grundlage war ein konischer hohler Zylinder ohne Boden, der als Kalkmüthel bezeichnet wurde und Namensgeber für das Maß war. Alle zwei Jahre war die Eichung vorgeschrieben und galt als Verkaufsmaß.[1] Verschiedene Verordnungen bestimmten die Größe: 21. März 1755 und 29. August 1772. Die Verordnung von 1755 schrieb diese Abmessungen für innen vor: unten 19 ½ Zoll, oben 22 ½ Zoll und 23 1/3 Zoll hoch[2], Das Maß wurde gehäuft genutzt und durfte halbiert, geviertelt und geachtelt werden.[3] Das Maß war ab 1. Januar 1859, wie auch der Kohlenstübich, in den Kronländern, Ausnahme Militärgrenze, verbindlich. Dadurch setzte die Verordnung des k. k. Handelsministerium am 20. Januar 1858 das allerhöchste Einführungspatent der besonderen Kohlen- und Kalkmaße vom 23. September 1780 außer Kraft.[4]

Literatur

  • Franz Wilhelm Klenner: Handbuch zur topographischen Handelskarte des Österreichischen Kaiserstaates, mit einer Überschreitung der Monarchie-Gränze. K. k. Hof- und Staats-Aerarial-Druckerei, Wien 1833, S. 240.
  • Herders Konversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 531.
  • Carl L. W. Aldefeld: Die Maaße und Gewichte der deutschen Zoll-Vereins-Staaten und vieler anderer Länder und Handelsplätze in ihren gegenseitigen Verhältnissen. Verlag J. G. Cotta’sche Buchhandlung, Stuttgart/Tübingen 1838, S. 149.

Einzelnachweise

  1. Joseph Jäckel: Zimentirungs-Lexikon für alle Handels- und Gewerbsleute….Anton Strauß, Wien 1824, S. 105.
  2. K. u. k. Kärntnerische Gesellschaft: Mittheilungen über Gegenstände der Landwirtschaft und Industrie Kärntens. Verlag Ges. Ferdinand Kleinmayr, Klagenfurt 1844, S. 16.
  3. K. u. K. Landwirtschafts-Gesellschaft Wien: Neuer Wirthschafts-Kalender für Katholiken und Protestanten: auf das Jahr 1846. Fr. Beck Universitäts-Buchhändler, Wien 1846, S. 34.
  4. Verordnungsblatt für die Verwaltungszweige des Österreichischen Handelsministeriums: 1858. Kaiserlich-königliche Hof- und Staatsdruckerei, Wien 1859, S. 123.
  5. J. C. Wedeke: Handbuch der bürgerliche Baukunst: Allgemein fasslich für Maurer- und Zimmermeister und die es werden wollen. Verlag Gottfried Basse, Quedlinburg/Leipzig 1842, S. 41.
  6. Johann Christian Nelkenbrecher: J. C. Nelkenbrecher's Allgemeines Taschenbuch der Münz-, Maaß- und Gewichtskunde, der Wechsel-, Geld- und Fondscourse u.s.w. für Banquiers und Kaufleute. Georg Reimer, Berlin 1871, S. 564.
  7. Johann Friedrich Krüger: Vollständiges Handbuch der Münzen, Maße und Gewichte aller Länder der Erde. Verlag Gottfried Basse, Quedlinburg/Leipzig 1830, S. 132
  8. Meyers Großes Konversations-Lexikon. Band 10. Leipzig 1907, S. 481.
  9. Karl Rumler: Übersicht der Maße, Gewichte und Währungen der vorzüglichsten Staaten. Verlag Jasper, Hügel u. Manz, Wien 1849, S. 20
  10. Ernest Sedlaczek: Anleitung zum Gebrauche einiger logarithmisch getheilter Rechenschieber. Wilhelm Braumüller, Wien 1856, S. 42.