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vom 26.06.2017, aktuelle Version,

Kanonenschussweite

Die Kanonenschussweite war ein österreichisches nautisches Längenmaß, dem die Weite eines Kanonenschusses zu Grunde gelegt wurde.

Praktisch wurde das Maß nur in österreichischen Verordnungen und Vorschriften verwendet. Eine Kanonenschussweite entsprach drei Seemeilen, etwa ¾ der deutschen geografischen Meile. Die Entfernung beträgt nach heutigem Maß 5,556 Kilometer. (Seemeile mit 1,852 Kilometer)

Im allgemeinen Sprachgebrauch versteht man 3 Seemeilen als Kanonenschussweite. Der Abstand der gedachten Grenzlinie an Küsten auf der Seeseite kommt heute weltweit dieser Entfernung (Dreimeilenzone) nahe.

Literatur

  • Christian Noback, Friedrich Noback: Vollständiges Taschenbuch der Münz-, Maß- und Gewichts Verhältnisse, der Staatspapiere, des Wechsel- und Bankwesens und der Usancen aller Länder und Handelsplätze. Band 2, F. A. Brockhaus, Leipzig 1851, S. 1251
  • Hugo Franz von Brachelli: Norddeutschen Bundesstaaten. Band 1, Wilhelm Braumüller, Wien 1856, S. 298