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vom 05.11.2020, aktuelle Version,

Liste der Örtlichen Schutzgebiete in Vorarlberg

Die Liste der Örtlichen Schutzgebiete in Vorarlberg enthält die neun Schutzgebiete, die in Übereinstimmung mit dem Vorarlberger Naturschutzrechts von acht verschiedenen Vorarlberger Gemeinden bestimmt wurden. Die Gesamtfläche dieser Gebiete beträgt etwa 62 Hektar.

Gesetzliche Grundlagen

Das Vorarlberger Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung[1] sieht vor, dass Gemeinden im Rahmen der Gemeindeplanung eigene Schutzauszeichnungen vornehmen können:

„Für Gebiete und Bereiche im Sinne des § 26 Abs. 1, denen vor allem örtliche Bedeutung zukommt, kann die Gemeindevertretung nach Anhörung der Landesregierung durch Verordnung Schutzbestimmungen erlassen.“

§ 29 (1) Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung [2]

Diese örtlichen Schutzgebiete – und die entsprechend noch im § 29 Abs. 2 geklärten Örtlichen Naturdenkmale – stellen eine Besonderheit des Vorarlberger Naturschutzrechtes dar.[3]

Liste der Örtlichen Schutzgebiete

Foto   Name ID Bezirk Standort Beschreibung Fläche Datum
0BW Papels KG Feldkirch Rankweil
Standort
2,94 ha 1997
0BW Sonderberg Feldkirch Götzis
Standort
2,47 ha 1999
0BW Gasserweiher Feldkirch Götzis
Standort
0,95 ha 1999
0BW Bengerpark Bregenz Bregenz
Standort
0,22 ha 1999
0BW Schollaschopf Dornbirn Hohenems
Standort
3,18 ha 2000
0BW Halbenstein Bregenz Hörbranz
Standort
10,91 ha 2002
0BW Langwies Feldkirch Göfis
Standort
1,43 ha 2003
0BW Langenegg Nord Bregenz Langenegg
Standort
Besteht aus mehreren Einzelflächen. Liegt im Naturpark Nagelfluhkette. 38,86 ha 2003
0BW Brunnengarten Bludenz Ludesch
Standort
Liegt im Europaschutzgebiet Ludescherberg. 1,44 ha 2003

Einzelnachweise

  1. Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung i.d.g.F.
  2. § 29 Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung i.d.g.F.
  3. Es gibt solche Kategorien sonst noch als Geschütztes Naturgebilde von örtlicher Bedeutung in Salzburg 10 Sbg. NSchG) und als Örtliches Naturdenkmal in Kärnten 32a K-NSG)