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vom 08.02.2021, aktuelle Version,

Marburger Kreis (Steiermark)

Der Marburger Kreis Ende des 18. Jahrhunderts, mit Kurzbeschreibung

Der Marburger Kreis war eine Verwaltungseinheit des Herzogtums Steiermark in Innerösterreich. Er wurde als mittlerer Teil der Untersteiermark bezeichnet.

Entstehung

Der Marburger Kreis entstand im Rahmen der Verwaltungsreform unter Maria Theresia ab 1748, welche die frühere Einteilung der Steiermark in Viertel ablöste. Diese Reform wurde unter Graf Haugwitz eingeleitet und ab 1760 unter Graf Kaunitz fortgeführt. Der Marburger Kreis lag zunächst auf dem Gebiet des Viertels zwischen Mur und Drau, das von Frohnleiten (Gamsgraben) bis nach Polstrau an der Drau reichte. An seiner Spitze stand ein Kreishauptmann, der das Kreisamt mit Beamten führte. Damit war erstmals eine Verwaltungseinrichtung geschaffen, die zwischen den Verwaltungen der Grundherrschaften und der Regierungsebene lag.

Mit den Verwaltungsreformen nach 1848 fungierten die Kreise nur mehr als Aufsichtsbehörde und wurden 1867 durch das feingliedrigere System der Politischen Bezirke ersetzt.

Lage

Ursprünglich befand sich das Kreisamt in Leibnitz, der Kreis war als Leibnitzer Kreis bezeichnet. 1750 wurde das Kreisamt nach Marburg verlegt und der Kreis zum Marburger Kreis. Die Ausdehnung des Kreises erwies sich bald als unzweckmäßig.

Ab 1. November 1783 wurde der Kreis um einige Pfarren südlich der Drau erweitert (St. Lorenzen am Bachern/Lovrenc na Pohorju westlich von Marburg, Kötsch, Schleinitz, St. Lorenzen am Draufeld/Lovrenc na Dravskem polju, Haidin, St. Veit und Sauritsch), wogegen die Pfarren im Kainachtal sowie St. Stefan ob Stainz, Stainz, Preding, Hengsberg, Wildon und Lebring zum Grazer Kreis gezogen wurden.

1805 wurde die Nordgrenze des Kreises noch weiter nach Süden verlegt und die Gemeinden zwischen dem Stainzbach und der Laßnitz (Werbbezirke Stainz und Hornegg bei Preding) ebenfalls in den Grazer Kreis aufgenommen. Von da an blieben die Grenzen des Kreises bis zur Gebietsreform der Jahre ab 1848 unverändert.[1]

Der Marburger Kreis umfasste somit je nach Gebietsstand im heutigen Österreich in der Weststeiermark die Bezirke Voitsberg (mit Ausnahme der Pfarren im Umkreis von Graz) und Deutschlandsberg, den Bezirk Leibnitz westlich der Mur, im heutigen Slowenien die Windischen Bühel (Slovenske Gorice) bis zum Ort Luttenberg (Ljutomer) und Pettau (Ptuj), das Gebiet von Marburg an der Drau (Maribor) und das Bacher-Gebirge (Bachern, Pohorje).

Im Norden des Marburger Kreises lag der Grazer Kreis, im Osten und Süden die ungarischen Komitate Eisenburg (Vasvár), Salad (Zala), Varaždin und Agram (Zagreb), im Westen der Cillier Kreis und der Klagenfurter Kreis.

1788 wurden im Marburger Kreis 186 099 Einwohner gezählt.

Durch die Verwaltungsreform ab 1848 wurde der Name „Marburger Kreis“ beibehalten, der Kreis aber deutlich vergrößert und seine Nordgrenze neuerlich verändert. Der Kreis war ab dann auch mit anderen (nur verwaltungstechnischen) Aufgaben betraut, während die Gerichtsbarkeit den Landes- und Kreisgerichten übertragen war. Dieser neue Marburger Kreis umfasste zusätzlich zum Gebiet seines Vorgängers auch das Gebiet des früheren Cillier Kreises, wobei aber die Gerichtsbezirke Radkersburg (mit Mureck), Leibnitz (mit Arnfels, Eibiswald und Wildon) und Stainz (mit Voitsberg und Landsberg/Deutschlandsberg) an den Grazer Kreis übergingen. Im Rahmen der Gerichtsorganisation im Gebiet dieses neuen Marburger Kreises wurde (neben den Bezirksgerichten) das Kreisgericht Cilli am Sitz der früheren Kreisverwaltung geschaffen. Der Kreis hatte eine Fläche von 109,8 Quadratmeilen und 381.086 Einwohner.[2]

Literatur

  • Joseph Baptist Schütz: Allgemeine Erdkunde für denkende und gebildete Leser oder, Beschreibung aller Länder der fünf Welttheile, ihrer Lage, ihres Klimas, ihrer Naturprodukte, Landeskultur, merkwürdigsten Städte, schönsten Gegenden, interessantesten Kunstwerke, Ruinen und Denkmähler, dann ihrer Einwohner, deren Lebensart, Kleidung, Handel, Künste, Wissenschaften, Religion und Staatsverfassung. Band 12. Verlag A. Doll. Wien 1808. S. 173. Schütz, Allgemeine Erdkunde in der Google-Buchsuche
  • Gernot Peter Obersteiner: Kreisamt und Kreishauptmann in der Steiermark nach 1748. Einrichtung und Tätigkeit der neuen landesfürstlichen Unterbehörden Maria Theresias. In: Herwig Ebner, Horst Haselsteiner u. a. (Hrsg.): Geschichtsforschung in Graz. Festschrift zum 125-Jahr-Jubiläum des Instituts für Geschichte der Karl-Franzens-Universität Graz. Selbstverlag des Institutes für Geschichte an der Karl-Franzens-Universität Graz, Graz 1990, S. 195–208.
  • Gernot Peter Obersteiner: Die steirischen Bezirkshauptmannschaften 1868 bis 1918. (mit Vorgeschichte) In: Mitteilungen des Steiermärkischen Landesarchivs. 42/43 (1993), S. 77–98. (online)
  • Gernot Peter Obersteiner: Die theresianisch-josephinischen Verwaltungsreformen in Vorder- und Innerösterreich. Ein Überblick. In: Franz Quarthal, Gerhard Faix (Hrsg.): Die Habsburger im deutschen Südwesten. Neue Forschungen zur Geschichte Vorderösterreichs Stuttgart 2000. ISBN 3-7995-0124-X, S. 415–424.
  • Werner Ogris: Staats- und Rechtsreformen. In: Walter Koschatzky (Hrsg.): Maria Theresia und ihre Zeit. Eine Darstellung der Epoche von 1740–1780 aus Anlaß der 200. Wiederkehr des Todestages der Kaiserin . Residenz Verlag Salzburg und Wien, 1979, ISBN 3-7017-0236-5, S. 56–66.

Einzelnachweise

  1. Walter Brunner: Karten des Grazer und Marburger Kreises. In: Steiermark Edition, Teil Grenzmark-Herzogtum-Bundesland, STE 01014. Archiv Verlag. Wien 1991 ff.
  2. Erlass des Ministeriums des Inneren vom 23. August 1849, womit die in Folge Allerhöchster Entschließung vom 13. August 1849 genehmigte Organisirung der politischen Verwaltungsbehörden in dem Kronlande Steiermark kundgemacht wird. Mit Beilage „Allerunterthänigster Vortrag des treugehosamsten Ministers des Inneren Alexander Bach über die Organisirung der politischen Verwaltungsbehörden in dem Kronlande Steiermark“. Österreichisches Reichsgesetzblatt Nummer 373 Jahrgang 1849 (Ergänzungsband Dezember 1848–Oktober 1849), S. 663–666 (zum Marburger Kreis S. 666).