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vom 22.05.2021, aktuelle Version,

Nötigung

Nötigung bezeichnet allgemein eine unzulässige Gewaltanwendung oder Drohung, die das Opfer zu einer Handlung zwingt, die dieses nicht wünscht. Der Begriff kann in Bezug auf die Begriffe Zwang und Gewalt, rechtssprachlich die Vis absoluta („überwältigende Gewalt“, insbesondere körperlich) und die Vis compulsiva („beugende Gewalt“, die in die Richtung eines psychischen Zwanges geht), kritisch gesehen werden und wird in den Rechtsprechungen unterschiedlich beurteilt.

Nationale Rechtslagen

Siehe zur nationalen Rechtslage:

Siehe auch