Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Ihre Botschaft geht vollkommen anonym nur an das Administrator Team. Danke fürs Mitmachen, das zur Verbesserung des Systems oder der Inhalte beitragen kann. ACHTUNG: Wir können an Sie nur eine Antwort senden, wenn Sie ihre Mail Adresse mitschicken, die wir sonst nicht kennen!
unbekannter Gast
vom 11.10.2019, aktuelle Version,

Religionsunterricht in Österreich

Der Religionsunterricht in Österreich wird von anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften jeweils für die ihnen angehörenden Schüler erteilt. Er findet im Rahmen des Schulunterrichts statt und wird staatlich finanziert. Die einer bestimmten Kirche oder Religionsgesellschaft angehörenden Schüler können sich vom Religionsunterricht (abg. RU) abmelden (oder von ihren Eltern abgemeldet werden, wenn ein Schüler noch nicht 14 Jahre alt ist). Umgekehrt können sich Schüler ohne religiöses Bekenntnis für einen RU als Freigegenstand anmelden.

Rechtliches

Der Religionsunterricht ist in Österreich durch das Religionsunterrichtsgesetz von 1949 (BGBl. Nr. 190, Fassung 1993) geregelt. Der Religionsunterricht ist ein Pflichtgegenstand für alle Schüler, die einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft angehören. Der Religionsunterricht wird durch die betreffende Kirche oder Religionsgesellschaft besorgt, geleitet und unmittelbar beaufsichtigt. Für ihre Lehrtätigkeit an öffentlichen Schulen erhalten die Religionslehrer eine Vergütung von den zuständigen Gebietskörperschaften (Bund, Land). Die Erteilung des RUs folgt dem von der jeweiligen Kirche oder Religionsgesellschaft entworfenen und vom Bildungsministerium genehmigten Lehrplan.

Die Abmeldung vom Religionsunterricht „aus Gewissensgründen“ kann in den ersten fünf (laut Rundschreiben des BMBWK Nr. 5/2007) Kalendertagen eines Schuljahres erfolgen, durch die Eltern des Schülers bis zum 14. Lebensjahr, danach durch den („religionsmündigen“) Schüler selbst. Der Besuch des Unterrichts einer anderen Religion ist für die Schüler, die einer anerkannten Religionsgemeinschaft angehören, untersagt. Erlaubt ist lediglich eine zeitweilige Anwesenheit beim RU im Sinne einer Beaufsichtigung. Die Beurteilung (in Form einer Note) des RU steht in Zeugnissen an erster Stelle. Konfessionslose Schüler oder Angehörige staatlich eingetragener religiöser Bekenntnisgemeinschaften können auf Antrag den Unterricht einer Kirche oder Religionsgesellschaft als Freigegenstand besuchen; ein solcher Antrag ist in der ersten Schulwoche zu stellen.

Bei den kleineren Religionsgemeinschaften werden oft schulübergreifende Sammelgruppen gebildet. Ab einer Gruppengröße von 3 Schülern hat der RU nur eine Wochenstunde, ab einer Größe von 10 Schülern sind es zwei Wochenstunden. Religion kann auch Prüfungsgegenstand der Matura sein, wenn der Schüler den RU in allen Schulstufen der Oberstufe (d. h. ab der 9. Schulstufe) besucht hat.

Die Praxis des Religionsunterrichts

Derzeit gibt es an den meisten Schulen einen römisch-katholischen, evangelischen und islamischen Religionsunterricht. Bedarfsgemäß gibt es auch RU anderer Konfessionen, wie einen orthodoxen, freikirchlichen, alevitischen, jüdischen und buddhistischen.

Ein Jahr nach der Anerkennung 2013 begannen die Freikirchen in Österreich mit einem eigenen Religionsunterricht, an dem 1200 Schüler an 230 Standorten in allen Bundesländern Österreichs teilnahmen.[1] Eine religionspädagogische Zeitschrift versuchte, den freikirchlichen Religionsunterricht zu charakterisieren.[2]

Der 1983 anerkannte Buddhismus begann zehn Jahre danach mit einem eigenen Religionsunterricht, an dem 25 Schüler teilnahmen. Mittlerweile sind es 200 Schüler, wobei die Teilnahme am RU locker gehandhabt wird; gemäß Berichten im Standard[3] sowie in der Wiener Zeitung[4] sind weniger als die Hälfte der angemeldeten Schüler jeweils tatsächlich anwesend.

Statistik: Teilnehmer-Zahlen im Schuljahr 2016/17

Der Standard präsentierte die aktuellen, teilweise gerundeten Zahlen der Teilnehmer am Religionsunterricht:[5]

katholisch: 607.112 Schüler, 7.165 Lehrer

islamisch: 69.573 Schüler, 578 Lehrer

evangelisch: 40.500 Schüler, 600 Lehrer

orthodox: 12.000 Schüler, 100 Lehrer

freikirchlich: 1667 Schüler, 100 Lehrer

alevitisch: 1300 Schüler, 51 Lehrer

buddhistisch: 235 Schüler, 13 Lehrer

Ausbildung der Religionslehrer

Die Religionslehrer für Höhere Schulen werden an Theologischen Fakultäten der Universitäten ausgebildet, für Pflichtschulen an Kirchlichen Pädagogischen Hochschulen. An der KPH Wien/Krems ist eine breite Palette von christlichen Konfessionen sowie Religionsgemeinschaften mit ihrer Ausbildung für den Religionsunterricht vereinigt: Katholisch, evangelisch und altkatholisch, orthodox und -orientalisch, freikirchlich, islamisch, alevitisch und jüdisch.

Die Haltung der politischen Parteien

Der konfessionelle Religionsunterricht ist unter den Parteien umstritten. Die Grünen befürworten seine Abschaffung, die ÖVP verteidigt ihn.[6] Der Ethikunterricht soll entweder anstelle des konfessionellen Religionsunterrichts treten (so die Grünen), oder für alle nicht am Religionsunterricht teilnehmenden Schüler verpflichtend sein (so die ÖVP). Diese zuletzt genannte Möglichkeit praktizieren derzeit einige Schulen.

Siehe auch: Ethikunterricht in Österreich

Einzelbelege

  1. So Edwin Jung, der neue Vorsitzende der Freikirchen, im Interview mit dem ORF Religion im Sept.2015. Im Schuljahr 2015/16 nehmen bereits 1500 Schüler teil.
  2. Franz Graf-Stuhlhofer: Korrekturen zu Clemens Sanders Artikel über den freikirchlichen Religionsunterricht. In: Theo-Web. Zeitschrift für Religionspädagogik 16 (2017), S. 175–177 (der Artikel von Sander erschien in derselben Zeitschrift, Jg. 15 (2016) S. 295–309).
  3. Standard 2009. „Von 25 angemeldeten SchülerInnen kommen im Schnitt acht bis zehn tatsächlich in die Stunde“.
  4. Wiener Zeitung 2013. Von den angemeldeten 18 Schülern waren beim „Lokalaugenschein“ nur 2 anwesend.
  5. Der Standard vom 18. April 2017: Wer welchen Religionsunterricht besucht
  6. Kleine Zeitung 2015: „Grüne für Abschaffung des Religionsunterrichts“.