Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Ihre Botschaft geht vollkommen anonym nur an das Administrator Team. Danke fürs Mitmachen, das zur Verbesserung des Systems oder der Inhalte beitragen kann. ACHTUNG: Wir können an Sie nur eine Antwort senden, wenn Sie ihre Mail Adresse mitschicken, die wir sonst nicht kennen!
unbekannter Gast
vom 30.06.2022, aktuelle Version,

Schüsselkarspitze

Schüsselkarspitze

Schüsselkarspitze (links) aus Südosten

Höhe 2555 m ü. NHN
2555 m ü. A.
Lage Grenze Bayern / Tirol
Gebirge Wettersteingebirge
Dominanz 0,3 km Dreitorspitze
Schartenhöhe 70 m Scharte zur Dreitorspitze
Koordinaten 47° 23′ 50″ N, 11° 7′ 11″ O
Schüsselkarspitze (Wettersteingebirge)
Gestein Wettersteinkalk[1]
Alter des Gesteins Trias[1]
Erstbesteigung Heinrich Moser und Oscar Schuster (1894)
Besonderheiten Klettertour
pd2

Die Schüsselkarspitze ist ein Berg im östlichen Teil des Wettersteingebirges auf der Staatsgrenze zwischen Österreich (Bundesland Tirol) und Deutschland (Bundesland Bayern). Sie gehört zu den bekanntesten Kletterbergen in den Nördlichen Kalkalpen. Eine Vielzahl anspruchsvoller Kletterrouten führt insbesondere durch die gewaltigen Plattenfluchten der Südwand. Im Gipfelbereich der Schüsselkarspitze befindet sich das fest installierte Schüsselkar-Biwak eine Biwakschachtel die Kletterern in Notfällen Zuflucht bietet.

Die Erstbesteigung der Schüsselkarspitze gelang laut Leberle im Jahr 1894 durch Heinrich Moser und Oscar Schuster über die Nordflanke.[2] Bis dahin galt der Gipfel infolge einiger missglückter Versuche als unersteigbar.

Talorte sind Garmisch-Partenkirchen, Leutasch und Mittenwald.

Schüsselkar-Biwak von Norden

Literatur

  • Alpenvereinskarte: 4/3 Wetterstein und Mieminger Gebirge, Östliches Blatt (1:25.000). 2005

Einzelnachweise

  1. 1 2 Bayern dGK25-Karte Geologische Übersichtskarte 1:25000, Bayerisches Landesamt für Umwelt
  2. Hans Leberle: Das Wettersteingebirge (Schluß). In: Zeitschrift des Deutschen und Österreichischen Alpenvereins. Bd. 36, 1905, ZDB-ID 201034-3, S. 211–235, hier S. 225.