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vom 23.10.2018, aktuelle Version,

Universitäts-Organisationsgesetz 1993

Basisdaten
Titel: Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten
Abkürzung: UOG 1993
Typ: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Republik Österreich
Rechtsmaterie: Hochschulrecht
Fundstelle: BGBl. Nr. 805/1993
Datum des Gesetzes: 26. November 1993
Inkrafttretensdatum: 1. Oktober 1994
Außerkrafttretensdatum: 30. September 2009
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten (offizielle Abkürzung: UOG 1993, informell daher meist als Universitäts-Organisationsgesetz 1993 bezeichnet) war ein österreichisches Bundesgesetz, in dem die Organisation der damals zwölf wissenschaftlichen Universitäten geregelt war. Das UOG 1993 löste das zuvor gültige Universitäts-Organisationsgesetz aus dem Jahr 1975 ab. Erstmals kundgemacht wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich Nr. 805/1993.

Mit Ablauf des 31. Dezember 2003 wurde das UOG 1993 bis auf die weiterhin bestehenden Verfassungsbestimmungen vom Universitätsgesetz 2002 abgelöst. Diese verbliebenen Bestimmungen wurden 2008 materiell in das Bundes-Verfassungsgesetz übernommen und zu einfachgesetzlichen Regelungen umgewandelt.[1] Mit dem Universitätsrechts-Änderungsgesetz 2009 traten zum 30. September 2009 die letzten Reste des UOG 1993 außer Kraft.[2]

Literatur

Einzelnachweise

  1. Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein Erstes Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetz erlassen wird (BGBl. I Nr. 2/2008)
  2. Universitätsrechts-Änderungsgesetz 2009 (BGBl. I Nr. 81/2009)
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