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vom 15.03.2020, aktuelle Version,

Vertrag von Schönbrunn

Das Königreich Preußen (in blau) nach der vertraglich vorgeschlagenen Annexion des Kurfürstentums Hannover

Der Vertrag von Schönbrunn (französisch Traité de Schönbrunn de 1805) wurde am 15. Dezember 1805 zwischen Preußen und Frankreich im Schloss Schönbrunn unterzeichnet.

Als Folge des Sieges Napoléon Bonapartes in der Schlacht von Austerlitz am Ende des Dritten Koalitionskriegs musste der preußische Gesandte Christian von Haugwitz diesen Vertrag unterzeichnen, der vom König Friedrich Wilhelm III. jedoch nicht anerkannt wurde.

Nach dem Vertragstext erhielt das Herzogtum Berg, das im Zusammenhang mit dem Beitritt zum Rheinbund wenige Monate später zum Großherzogtum Berg erhoben werden sollte, die rechtsrheinischen preußischen Landesteile des Herzogtums Kleve, Frankreich das schweizerische Neuchâtel, Ansbach-Bayreuth wurde Bayern zugesprochen. Preußen erhielt dafür einen Anspruch auf das in Personalunion mit Großbritannien stehende Kurfürstentum Hannover eingeräumt.

Preußen sollte sich mit dem Vertrag in das napoleonische Bündnissystem eingliedern.

Der Vertrag stellte nur einen Zwischenschritt dar. Der Vertrag von Paris führte schon 1806 zu einer weiteren Machtverschiebung zugunsten Frankreichs und manifestierte sich in der Gründung des Rheinbundes, dessen Anerkennung Preußen zunächst ebenfalls verweigerte, aber im Juli 1807 nach der Schlacht bei Jena und Auerstedt im Frieden von Tilsit vollzog.

Literatur