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vom 12.08.2019, aktuelle Version,

Wasserrechtsgesetz 1959

Basisdaten
Titel: Wasserrechtsgesetz 1959
Abkürzung: WRG 1959
Typ: Bundesgesetz der Republik Österreich
Geltungsbereich: Republik Österreich
Rechtsmaterie: Wasserrecht
Fundstelle: BGBl. Nr. 215/1959
Datum des Gesetzes: 1. November 1959
Inkrafttretensdatum: 1. November 1959
Letzte Änderung: BGBl. I Nr. 59/2017
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Das Wasserrechtsgesetz 1959 ist das österreichische Bundesgesetz zur Regelung des Wasserrechts. Es wurde am 16. Oktober 1959 mit der 215. Kundmachung 1959 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am 1. November 1959 in Kraft. Mit dem Inkrafttreten traten gemäß § 139 WRG alle bisher geltenden wasserrechtlichen Vorschriften außer Kraft.