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vom 13.01.2020, aktuelle Version,

Zweiter Pariser Frieden

Gebietsveränderungen im Zweiten Pariser Frieden vom 20. November 1815

Der Zweite Pariser Frieden wurde im Definitiv-Tractat am 20. November 1815 von König Friedrich Wilhelm III. von Preußen, Kaiser Franz I. von Österreich und Zar Alexander I. von Russland unterzeichnet. Er wurde geschlossen, nachdem die Herrschaft der Hundert Tage von Napoleon im Sommerfeldzug von 1815 in der Schlacht bei Waterloo endgültig gescheitert war. Das geschlagene Frankreich musste für den erneuten Waffengang weiteren Forderungen der Alliierten nachkommen.

Der Erste Pariser Frieden vom 30. Mai 1814 und die Schlussakte des Wiener Kongresses vom 9. Juni 1815 wurden bestätigt.

Am selben Tag wurde auch in einem separaten Dokument die Quadrupelallianz von 1814 neuerlich unterzeichnet.

Frankreich

Frankreich erhielt hierbei die Grenzen von 1790 ohne die Festungen Philippeville, Mariembourg, Saarlouis und Landau in der Pfalz mit den innerhalb dieser Grenzen liegenden Enklaven. Saarbrücken und Savoyen blieben im Zweiten Pariser Frieden außerhalb des französischen Staatsgebiets. Außerdem wurden Frankreich Reparationszahlungen von 700 Millionen Francs auferlegt. Unter anderem musste das von dem Geographen Colonel Jean Joseph Tranchot und seinen Mitarbeitern erstellte Kartenwerk der vier linksrheinischen Départements an Preußen übergeben werden, was der französische Staat bis dahin verhindert hatte. Der mit der Fortsetzung der Vermessungsarbeiten betraute Freiherr Karl von Müffling hatte sich schon seit 1814 um die Herausgabe der Karten und Aufzeichnungen bemüht, da ihm der hohe wissenschaftliche und technologische Wert der Ingenieursarbeit bekannt war.

Schweiz

Die Schweiz erhielt durch den Zweiten Pariser Frieden die sechs Gemeinden Versoix, Collex-Bossy, Le Grand-Saconnex, Pregny, Vernier und Meyrin im Pays de Gex, mit denen die Stadt Genf eine Landverbindung mit dem Rest der Schweiz erlangte. Die französische Grenzfestung Hüningen bei Basel wurde geschleift. Mit dem Zweiten Pariser Frieden gewährten die Großmächte der Schweiz letztlich die immerwährende bewaffnete Neutralität und die Unverletzlichkeit ihres Gebietes. Ersteres sollte künftig den außenpolitischen Rahmen der Schweiz bilden.[1][2]

Schriften

  • Traité de Paix signé à Paris le 30 mai 1814, et Traités et conventions signés dans la mème ville le 20 novembre 1815. Libr. Grecque-Latine-Allemande, Paris 1815 Digitalisat

Literatur

  • W. Besotosny: Otetschestwennaja woina 1812 goda: enziklopedija. Rosspen, Moskau 2004, ISBN 978-5-8243-0324-7, S. 547–548.

Einzelnachweise

  1. 200 Jahre Wiener Kongress: Verhandlungen statt Kriege; in Neue Zürcher Zeitung vom 18. September 2014
  2. Die Geburt der Schweizer Neutralität; in 20 Minuten vom 20. November 2015