Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Ihre Botschaft geht vollkommen anonym nur an das Administrator Team. Danke fürs Mitmachen, das zur Verbesserung des Systems oder der Inhalte beitragen kann. ACHTUNG: Wir können an Sie nur eine Antwort senden, wenn Sie ihre Mail Adresse mitschicken, die wir sonst nicht kennen!
unbekannter Gast

RIS#


RIS ist die Kurzform für Rechtsinformationssystem. Das Rechtsinformationssystem der Republik Österreich (RIS) ist ein Computerunterstützes juristisches Informationssystem, welches vom österreichischen Bundeskanzleramt geregelt wird. Die Anfänge des RIS gehen bis in das Jahr 1983 zurück indem Grundzüge erstellt wurden.

Das Rechtsinformationssystem ist eine umfangreiche Sammlung aller für Österreich wichtigen Rechtsquellen, um eine Rationalisierung innerhalb der Verwaltung und Gerichtsbarkeit zu schaffen, und somit sollen die legistischen und richterlichen Entscheidungen unterstützt und beschleunigt werden. Außerdem ist das Rechtsinformationssystem ein kostengünstiger und einfacher Zugang des Bürgers zum Recht.

Seit dem Beitritt von Österreich zur EU sind auch die Rechtsdatenbanken der EU in das Rechtsinformationssystem eingebunden.

Durch dieses System werden auch die Kosten für die Veröffentlichung von Gesetzen und vor allem der Bundesgesetzblätter gesenkt, da diese (seit 2004) nicht mehr in der Wiener Zeitung veröffentlicht werden müssen sondern nur mehr in dieser Datenbank.

Ein großer Vorteil liegt auch in der einheitlichen Abfrage der verschiedenen Datenbanken. Kostenlose Abfragen sind im RIS unter: http://www.ris.bka.gv.at/ möglich.

Autor: aswan