!!!Habsburger Monarchie
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__Sozialpartnerschaftliche Institutionen während der Habsburger Monarchie__
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Auch wenn die heutige Sozialpartnerschaft mit der "Paritätischen Kommission für Lohn- und Preisfragen" erst 1957 gegründet wurde, so hat es doch schon lange vorher Ansätze zu sozialpartnerschaftlichen Institutionen in Österreich gegeben. Während der Zeit der Habsburger Monarchie war zum Beispiel der "ständige Arbeitsbeirat" im arbeitsstatistischen Amt des k.k. Handelsministeriums oder die während des 1. Weltkriegs eingesetzten Beschwerdekommissionen in der Rüstungsindustrie.
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Die Entwicklung zum Kammer- und Verbandsstaat, der Österreich heute ist, war ein langwieriger Prozess, der seinen Ursprung in der österreichisch-ungarischen Monarchie hat.
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Österreich-Ungarn wurde erst spät von der Industrialisierung erfasst, eine Durchsetzung des Wirtschaftsliberalismus gibt es ab der Mitte des 19. Jahrhunderts. Dadurch wurden alte Formen wie etwa das Zunftwesen zerschlagen und ein modernes Kammer- und Verbandswesen setzt ein. Nach der bürgerlichen Revolution kam es 1848 zu einer Institutionalisierung der Handelskammern, die auf Unternehmerseite die Grundlage für einen organisierten Verband bildete. Der Druck die Arbeiter als gleichberechtigte Partner zu sehen war aufgrund der revolutionären Ereignisse ebenfalls gegeben. Es entstanden Pläne für ein "Arbeiterparlament" durch den "Wiener Arbeiterverein".
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Die Gewerkschaften konnten sich erst ab 1870 mit Einführung der Koalitionsfreiheit entwickeln. Eine öffentlich-rechtliche Institution konnte jedoch noch nicht durchgesetzt werden. Trotzdem war es das Fundament für sozialpartnerschaftliches Arbeiten. So wurde beispielsweise 1888 eine weitgehende Pflichtversicherung für Arbeiter eingeführt, an deren Verwaltung Arbeiter und Arbeitgeber gleichermaßen beteiligt waren.
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In den letzten drei Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts entstanden in vielen europäischen Ländern mit bedeutender Industrieproduktion Einrichtungen, die sich mit der Untersuchung der Probleme der Industriearbeiterschaft und anderen Bevölkerungsgruppen, die von der "sozialen Frage" betroffen waren, beschäftigten. Diese arbeitstatistischen Ämter produzierten statistische Daten, mit denen man der Kritik durch Arbeiter und Unternehmer entgegenzuhalten suchte.
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In Österreich wurden das arbeitsstatistische Amt und der Arbeitsbeirat am 1. Oktober 1898 aktiviert.
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In der vorangegangenen Diskussion um die Arbeitsstatistik, war, um die Mitarbeit von Interessengruppen zu ermöglichen, die Idee eines Beirates entstanden.
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Der Arbeitsbeirat, der ursprünglich drittelparitätisch aus Arbeitern, Unternehmern und Wissenschaftern sollte als Kontaktgremium zu den Interessensgruppen und zur wissenschaftlichen Diskussion dienen.
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Auf Intervention des Ackerbauministeriums wurde auch eine Kurie aus Ministerialvertretern eingeplant. Bestimmt wurden die Mitglieder des Arbeitsbeirats, abgesehen von den Ministerialvertretern, durch den Handelsminister. Wobei die Interessensvertreter eigentlich selbst bestimmen konnten, wen sie entsenden und der Handelsminister nur die formale Ernennung und die Bestimmung der stärke der Gruppierungen übernahm. Später begannen die Interessensgruppen selbst zu bestimmen, welche Organisationen und Verbände im Arbeitsbeirat vertreten sein sollten.
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Von den Mitgliedern und auch von der Öffentlichkeit wurde der ständige Arbeitsbeirat als sozialpolitisches Begutachtungsgremium angesehen. Ihm wurden Themenbereiche zugetragen, die nicht unbedingt in den Aufgabenbereich des arbeitstatistischen Amtes fielen, wie etwa die Vorbereitung einer Reform der Arbeiter-, Unfall- und Krankenversicherung.
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In den ersten Jahren seines Bestehens hatte das arbeitstatische Amt selbst große Probleme mit der Informationsversorgung, da viele Abteilungen nicht bereit waren die notwendigen Informationen bereitzustellen.
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1908 wurde das Amt in die neugegründete sozialpolitische Sektion des Handelsministeriums eingegliedert.
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Durch das Kriegsleistungsgesetz war den Unternehmern im Laufe des ersten Weltkriegs eine mächtigere Position gegenüber den Arbeitern eingeräumt worden. Es gab keine autonome Kooperation mehr zwischen den beiden Parteien am Arbeitsmarkt.
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Die Beschwerdekommission sollte nun Arbeitsbedingungen und Löhne autoritär bestimmen. Dabei sollte auf Forderungen von allen Interessensgruppen eingegangen werden. Dem Militär ging es vor allem um die Erhaltung und Ausweitung des Einflusses auf die Produktion und die Arbeitsverhältnisse, der durch das Kriegsleistungsgesetz neu entstanden war. Die Arbeiter hingegen wollten ein wirksames Gegengewicht zur verstärkten Machtposition der Unternehmer haben.
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Im Vergleich zu anderen Ländern mit ähnlichen Institutionen hatte die österreichische Beschwerdekommission gänzlich unterschiedliche Aufgabenbereiche. So war ihre Hauptaufgabe die Herstellung angemessener Lohn- und Arbeitsverhältnisse, während in anderen Ländern wie Deutschland, oder Großbritannien vor allem die Überprüfung von Kündigungsbegehren Tätigkeitsschwerpunkt der Kommissionen war.
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Dieser Machverlust auf Unternehmerseite bedingte eine eingeschränkte Kooperationsbereitschaft. Vor allem gegen Lohnzugeständnisse war der Wiederstand der Unternehmer sehr ausgeprägt. In späterer Folge aber auch gegen die Durchsetzung grundsätzlicher, die Verfassung des Arbeitsverhältnisses betreffende Forderungen von Seiten der Arbeiter, wie zum Beispiel die Einführung von Mindestlöhnen oder die Verkürzung der Arbeitszeit.
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Als später das Paritätische Industriekomitee gegründet wurde, war eine der ersten Handlungen dieser Institution die Umwandlung der Beschwerdekommissionen in gewöhnliche Einigungsämter.
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__Quellen:__\\ \\
Margarete Grandner, Die Beschwerdekommissionen für die Rüstungsindustrie Österreichs während des ersten Weltkrieges. Der Versuch einer "sozialpartnerschaftlichen" Institution in der Kriegswirtschaft? In: Gerald Stourzh, Margarete Grandner (Hg.), Historische Wurzeln der Sozialpartnerschaft (=Wiener Beiträge zur Geschichte der Neuzeit, Bd. 12/13). Verlag für Geschichte und Politik, Wien 1986.
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Anton Pelinka, Sozialpartnerschaft und Interessensverbände (=Politische Bildung Heft 52/53). Verlag für Geschichte und Politik, Wien 1986.
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Brigitte Pellar, "Arbeitsstatistik", Soziale Verwaltung und Sozialpolitik in den letzten zwei Jahrzehnten der Habsburgermonarchie. Das arbeitsstatistische Amt im k.k. Handelsministerium und sein "ständiger Arbeitsbeirat". In: Gerald Stourzh, Margarete Grandner (Hg.), Historische Wurzeln der Sozialpartnerschaft (=Wiener Beiträge zur Geschichte der Neuzeit, Bd. 12/13). Verlag für Geschichte und Politik, Wien 1986.
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Gerald Schöpfer, Zur Genesis der österreichischen Sozialpartnerschaft. In: Gerald Schöpfer (Hg.), Phänomen Sozialpartnerschaft. Festschrift für Hermann Ibler zum 75. Geburtstag. Hermann Böhlau Nachf. Ges.m.b.H., Graz 1980.
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__Autor:__ bounty
 
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