!!! Zum Nachdenken

Im untenstehenden Aufsatz des Völkerrechtsprofessors Michael Geistlinger wird argumentiert, dass Österreich unnotwendiger Weise vielen Asyl gewährt, die keinen Anspruch darauf haben. Sein Beitrag in der Kleinen Zeitung blieb nicht unwiderprochen, doch zeigt er und die folgende Diskussion, dass die Genfer Flüchtlingskonvention restriktiver ist, als das meist gesagt wird.

Journalisten und Politiker wären gut beraten sich genau zu informieren, bevor sie schreiben oder handeln. Mich würde schon interessieren, wie viele von denen, die das Wort "Genfer Flüchtlingskonvention" in den Mund nehmen diese je (im Originaltext) gelesen haben.

Eine adaptierte deutsche und etwas "fremdenfreundlichere" Version findet sich auf [http://www.unhcr.at/mandat/genfer-fluechtlingskonvention.html]. Aber aber es steht dafür die drei dort auffindbaren PDF Dokumente genauer zu lesen. Da findet man dann eben Absätze wie:

"Es kann allerdings notwendig sein, zusätzliche Mechanismen vorzusehen, vor allem für Personen, die vor ungezielter Gewalt fliehen, die nicht auf Verfolgung beruht. Die Notwendigkeit des Schutzes für diese Personenkategorie hat in verschiedenen innerstaatlichen Rechtsvorschriften in Form eines „humanitären Status“, „De-facto-Status“, „außerordentlichen Aufenthaltsrechts“, „B-Status“ usw. ihren Niederschlag gefunden."

oder 

"wenn sie (''die Person, meine Anmerkung'') nach Wegfall der Umstände, aufgrund derer sie als Flüchtling anerkannt worden ist, es nicht mehr ablehnen kann, den Schutz des Landes in Anspruch zu nehmen, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt"

In dem Sinn ist eine Integration, die ja darauf hinausläuft, dass es zu einem permanenten Wohnsitz im aufgesuchten Land kommt vielleicht fragwürdig: Ein syrisches Kind soll in der Schule nicht Deutsch lernen, sondern syrisch, den dort sollte es mit den Eltern im Normalfall einmal zurückkehren! 

Nun aber der Beitrag:

[{InsertPage page='Wissenssammlungen/Essays/Recht/Michael_Geistlinger_Asyl'}]
 








[{Metadata Suchbegriff=' ' Kontrolle='Nein'}]


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Was Prof. Geistlinger sagt, ist natürlich richtig und wichtig. Aber:

Er ist in seinen Formulierungen zu "weich". Man muß kein Wortberserker sein, um die Dinge wirklich so zu benennen, was und wie sie sind.
 
Wenn Prof. Geistlinger sagt "... man hat darüber hinweggesehen ..." dann steht dahinter nicht weniger als ein klarer Gesetzesbruch seitens der Regierung, namentlich durch den Bundeskanzler, die Innenministerin und den Vertedigungsminister. Ich halte das sogar für einen Bruch der Verfassung. Art. 18 BVG bestimmt, dass die gesamte staatliche Verwaltung nur auf Grund des Gesetzes stattfinden darf. Somit muss JEDES Handeln eines Staatsorgans eine gesetzliche Basis haben. Menschen beliebig in unser Land zu lassen ist von keinem Gesetz gedeckt. Mit "man hat darüber hinweggesehen" wird dieses Desaster für unseren Rechtsstaat verniedlicht.

Dass der Bundespräsident dazu schweigt - kein Kommentar (er hat schon bei anderer Gelegenheit "Verständnis" für einen Verfassungsbruch der Regierung geäußert. Aber er soll daran erinnert werden, dass er die Minster auf die Verfassung vereidigt hat. Und dass er Oberbefehlshaber unseres Bundesheeres ist - unseres Bundesheeres, das einen klaren Verfassungsauftrag für seinen Einsatz hat. Bettenmachen für wen auch immer und Mistwegräumen, wessen Mist auch immer, ist von diesem Verfassungsauftrag nicht erfasst!

Dass das Parlament einen sehr berechtigten, ja gebotenen Mißtrauensartrag abgeschmettert hat - kein Kommentar, wir sind ja in Österreich, wo die Abgeordneten nur Abnicker der Handlungen der Regierung sind. Aber auch die sollen daran erinnert werden, dass sie auf die Verfassung vereidigt sind.

-- [Lechner Peter|User/Lechner Peter], Mittwoch, 10. Februar 2016, 19:29