Was dürfen Frauen in Saudi-Arabia was Frauen in Saudi-Austria nicht dürfen?

Einfache Antwort: In Saudi-Arabia dürfen Frauen (außer in der Stadt) Autofahren, in Saudi-Austria, vulgo Österreich, dürfen Frauen aber ÜBERHAUPT NICHT autofahren - jedenfalls nicht legal. Denn wir haben dank des unermüdlichen Einsatzes der Großen Töchter die Gendergerechtigkeit, aber eben dadurch auch ein Autofahrverbot für Frauen!

Das Autofahren wird in Saudi-Austria - natürlich - durch jede Menge Rechtsvorschriften gereglt, allen voran die allen, die einen Führerschein gemacht haben, so halbwegs vertraute StVO, Straßenverkehrsordnung. Obwohl die in der Fahrschule gepaukt wird bis zum Gehtnichtmehr, wird gefließendlich übersehen, dass Frauen eben gar nicht Autofahren dürfen. So zocken die Fahrschulen die armen Frauen ab, hetzen sie in -zigmalige Wiederholung der Fahrprüfung: und alles für die Katz (nicht: Kater), weil sie ja dann nicht fahren dürfen!

Die StVO spricht nämlich an 104 Stellen vom "Lenker" eines Fahrzeuges, aber an keiner einzigen Stelle von "Lenkerin". Also darf eine Frau, die ja dann eine "Lenkerin" wäre, am Straßenverkehr nicht teilnehmen.

Und als wäre das nicht schon genug an Diskriminierung: der Höhepunkt ist, dass Frauen auch nicht zu Fuß gehen dürfen, jedenfalls nicht in einem Verkehrsgebiet (im Wald schon). Denn: An 41 Stellen spricht die StVO von "Fußgänger" - aber an keiner einzigen Stelle von "Fußgängerin".

Einige rechtliche Vorzüge hat es aber dennoch, Frau zu sein: Zm Beispiel dürfen Frauen ungeniert und ohne Angst, betraft zu werden, jede Menge Verbrechen begehen: Denn an keiner einzigen Stelle unseres Strafgesetzbuches ist von "Täterinnen" die Rede, sondern nur von "Tätern". Das haben sich die Genderfanatikerinnen fein ausgedacht. Deine Freundin darf Dir also genüßlich ein Küchenmesser ins Herz stechen, und es passiert ihr gar nichts. Sie wäre ja "Täterin", und dafür gibt es keinen Straftatbestand.

Die Mörderin (die es ja, wie gesagt, nur umgangssprachlich, aber rechtllich nicht gibt) muss allerdings schon aufpassen, dass Du beim Abgestochenwerden keim Hemd anhast, sonst muss sie es Dir wegen des Loches ersetzen. Zivilrechtlich wird nämlich genderisch in der Person des Sachbeschädigers/-in nicht unterschieden. Das haben die hochaktiven, nützlichen und lauten Großen Töchter glatt übersehen. 

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Sehr nette Entdeckung... Aber hoffentlich nicht der Anlass zu einer Überarbeitung all unserer Gesetze!
Walter Pachl

-- [Pachl W|User/Pachl W], Montag, 28. April 2014, 12:14

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Das mit der Umarbeitung aller Gesetzestexte ist leider gar nicht so lustig. Nach den strengen Auslegungsregeln für unsere Gesetze ist nämlich die grammatikalische Interpretation absolut vorrangig. Erst wenn ein totaler Unsinn durch diese Auslegung herauskäme (wie in meinen ironisch überzogenen Beispielen) und/oder dem Gesetzgeber nicht zugesinnt werden kann, dass er so einen Unsinn wie der Wortlaut des Gesetzes bei rein grammatkalischer Interpretation ergäbe, tatsächlich gewollt habe (solche Gesetze gibt es leider), können andere Intepretationen Platz greifen (z. B. die "teleologische" = was der Gesetzgeber wirklich bezwecken wollte).

Wie auch immer: Die sprachliche Genderei ist Blödsinn und Sprachverhunzung in einem. Und nicht nur in Gesetzen:

Ich habe in einem PISA-Bespiel, wo es um einen Text zur Schädlichkeit von Zucker für Zähne gegangen ist; geprüft werden sollte, ob eine bestimmte Aussage inhaltlich verstanden wurde. Begonnen hat die Aussage so (wörtlich): "Zahnärztinnen und Zahnärzte haben festgestellt, dass Zucker ..." dann kamen im multiple choice Verfahren Fragen zum inhaltlichen Verständnis. Abgesehen von der üblichen peinlichen Genderei ist sie hier doppelt unangebracht und beweist zunächst einmal, dass die Verfasser nicht Deutsch können. Sie glauben offenbar, Sprache bestünde aus einer Aneinandereihung von Worten (und solche Leute sind so anmaßend, sprachliche Kompetenz prüfen zu wollen!). Denn: Semantisch behauptet die getrennte Anführung (von "zwei Sorten" von Zahnmedizinern), dass "Zahnärzte" UND "Zahnärztinnen" etwas festgestellt haben - im Sinne von: wenn nicht nur eine Gruppe von Personen (die Ärzte) sondern auch noch eine weitere Gruppe (die Ärztinnen) dasselbe festgestellt haben, dann ist es bestimmt, weil doppelt abgesichert, richtig.

Aber wie sollen die Großen Töchter beiderlei Geschlechts das kapieren? Sie haben ja in der Schule nicht Deutschkenntnis, sondern "social skills" erworben. Unsere arme Jugend - in der Schule solchen Leuten und Leutinnen ausgeliefert zu sein.

-- [Lechner Peter|User/Lechner Peter], Montag, 28. April 2014, 13:15