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Der Erfindungsreichtum etlicher Unternehmen, Kunden immer trickreicher abzuzocken, ist schon bewundernswert; Geld für ein Glas Wasser zum Essen zu verlangen als giftig strahlendes Beispiel dafür.

Aber vor lauter Bewunderung sollte man nicht vergessen, aufs eigene Geld zu schauen. Zum Beispiel bei einem weiteren genialen Einfall von Unternehmen: der „Zahlscheingebühr“. Unter „“ deswegen, weil sie paradox ist. Der Kunde zahlt auf einem im Wirtschaftsleben seit vielen Jahrzehnten üblichen Weg, also per Erlagschein – und dafür knöpft ihm der Zahlungsempfänger auf einmal eine Gebühr ab!

Das ist sogar ausbaufähig. Zahlen im Wirtshaus? „Ober, zahlen!“ „Sofort!“ („sofort“ kann dann gern auch 20 Minuten lang sein) und verrechnet – eine „Inkassogebühr“. Vielleicht mit Expresszuschlag, weil er schon nach 5 Minuten gekommen ist. Oder Du kaufst bei der Fa. AKIE das Möbelstück „Älptraum“ und an der Kasse wird Dir eine „Selbstbedienungsgebühr“ draufgeschlagen, ev. auch eine längenabhängige „Warteschlangengebühr“. Interessant wäre auch eine „Mahnungsunterlassungsgebühr“, wenn man eine Rechnung eh pünktlich bezahlt hat und eine Mahnung daher nicht erfolgt. Und so weiter … der Phantasie sind da keine Grenzen gesetzt.

Im Ernst: Die EU Zahlungsrichtlinie hat mit der Zahlscheingebühr aufgeräumt, der EuGH hat das jüngst bestätigt. Wenn Sie also bisher so eine Zahlscheingebühr akzeptiert und bezahlt haben (ich tu das seit langem nicht, immer erfolgreich, weil ich die Zahlungsrichtlinie kannte): Zahlen Sie sie zumindest ab sofort nicht!

Laut Medienberichten bereitet der VKI sogar eine Sammelklage vor, mit der bereits entrichtete Gebühren zurückverlangt werden. Die treffende Begründung: Die unverschämte Abzocke darf sich nicht gelohnt haben. Bravo!


Der OGH stellt die Zahlscheingebühr endgültig ab:

http://derstandard.at/2000003029185/OGH-schiebt-Zahlscheinentgelt-endgueltig-Riegel-vor

-- Lechner Peter, Montag, 14. Juli 2014, 11:15


Die erwähnte Sammelklage ist erfolgt und nunmehr durchgegangen. Unternehmen müssen eine große Summe zurückzahlen - klarerweise aber nur an die, die sich der Sammelklage angeschlossen haben.

Die nicht geklagt haben, schauen leider durch die Finger. Die "Zahlscheingebühr" hat vielen Unternehmen ein sehr ansehnliches Körberlgeld gebracht, dem keinerlei Leistung gegenübersteht. Als Kunde sollte man sich das gut merken!!

Man soll beim Einkaufen überhaupt viel besser aufpassen. Zwei Beispiele:

1. Herr Lugner (ja, genau der) kauft für seine Frau / Gefährtin ein Auto. Das hat man natürlich im Fernsehen gesehen. Nachdem das Auto ausgesucht war, hat ihm der Verkäufer ein Kaufvertragskonvolut von etlichen Seiten hingeknallt. Auf der ersten Seite steht das, was den Kern des Vertrags ausmacht: Vereinbarung über Ware und Preis. Auf -zig Folgeseiten dann das sog. KLEINGEDRUCKTE. KLEINGEDRUCKTES hat einen Grund, KLEINGEDRUCKT zu sein. Es ist lang, umständlich - und brandgefährlich, denn es enthält jede Menge Rechte, die fast ausschließlich dem Verkäufer zustehen. Und es ist ist, obwohl KLEINGEDRUCKT, selbstverständlich ebenfalls Vertragsinhalt. Da kann etwa KLEINGEDRUCKT stehen, dass der Verkäufer 6(!) oder 12(!!) Monate folgenlos in Lieferverzug sein kann, und andere Nettigkeiten.

Lugner, ein Geschäftsmann und als derjenige, der das Geld hat, Herr des Geschäfts, hat das KLEINGEDRUCKTE schlicht und einfach duchgestrichen, und erst dann unterschrieben. Der Verkäufer hat das geschluckt. Mann muss nicht der reiche Lugner sein, um so zu handeln. Als Kunde, als der mit dem Geld in der Tasche, ist man immer Herr des Geschäfts, auch wenn gewiefte Verkäufer die Rollen vertauschen möchten. Das ginge nur, wenn es sich beim Kaufgegenstand um ein Mangelgut handelt. Das ist in unserer Gesellschaft mit ihrer Überproduktion an so gut wie allen Sachgütern kaum je der Fall. Also streichen wir ab sofort auch durch ...

Ja, der Verkäufer könnte, wenn man als Käufer so vorgeht, seinerseits den Vertrag nicht abschließen wollen. So what? Das schau ich mir an, dass er einen potentiellen Käufer, der schon den Kugelschreiber zur Unterschrift in der Hand hat(te), rausgehen läßt. - Ja, und wenn doch? Wie viele Autos gibt es neu zu kaufen? Wie viele Autohändler gibt es, die uns gern ein Auto verkaufen wollen? Eben. Also steichen wir das KLEINGEDRUCKTE künftig durch (nachdem wir es gelesen haben, natürlich).

2. Anzahlung

Wenn es irgend geht, nie oder jedenfalls so wenig leisten wie möglich. Der Verkäufer wird uns erklären, dass a) eine (große) Anzahlung üblich ist und b) sein müsse, weil ... Es zählt aber, was bei MIR üblich ist, und das ist, auf mein Geld zu schauen - und nicht ohne Grund mit der Anzahlung einen zinsenfreien Kredit zu geben. Ein Verkäufer einer sehr großen deutschen Automarke wollte von mir eine Anzahlung von 10 %!! des Kaufpreises haben. Ich habe als Zeichen der Ernsthaftigkeit meiner Kaufabsicht 500 € Anzahlung angeboten (nicht wirklich viel beim Preis eines neuen Autos).

Keine Einigung - zunächst. Anruf der Verkäufers am nächsten Tag: Ausnahmsweise würde man bei mir von einer Anzahlung überhaupt Abstand nehmen. Na bitte, geht doch.

Anders ist es natürlich, wenn etwas extra für den Käufer angefertigt werden muss. Das ist eine faire Anzahlung gerechtfertigt.

-- Lechner Peter, Montag, 5. Jänner 2015, 08:29