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unbekannter Gast


Frage:

Gibt es eigentlich eine Frist, wie lange eine provisorisch angelobte und daher de facto nur begrenzt handlungsfähige Regierung weitergeführt werden kann?
glisc Antworten:

Nein. :-(
trazenje

@ trazenje
Danke. Eigentlich unglaublich. :-((
glisc

Wenn trazenje bemängelt, dass eine (provisorisch) angelobte Regierung unbegrenzt regieren darf, wie soll sonst regiert werden, so lange sich keine neue Regierung anbietet?
Hofnarr

@ hofnarr
Möglichkeiten gäbe es schon. So könnte als provisorische Regierung etwa eine Beamten- und/oder Expertenregierung gebildet werden, was die Lust auf taktische Spielchen - egal auf welcher Seite - eventuell verringern könnte. Allerdings gibt es diesbezüglich keine Erfahrungswerte.
glisc

Beamtenregierungen bewähren sich in Krisenzeiten, wenn Wahlen (noch) nicht durchgeführt werden können (zB prov. Regierung 1945). So lange es einen Nationalrat gibt, brauchen auch Beamten- und/oder Expertenregierungen für Gesetzesbeschlüsse im Nationalrat eine Mehrheit. Was passiert, wenn der Nationalrat aufgelöst wird, hat Österreich bitter erfahren.
Hofnarr

Ad Hofnarr:
Meine Bemängelung bezog sich eigentlich auf die derzeit (meiner Meinung nach unbefriedigende) Situation in A. Aber das ist zugegebenermassen nicht Gegenstand der ursprünglichen Frage, wenn auch dies höchstwahrscheinlich das Motiv dazu war.
trazenje

@ Hofnarr und trazenje
Besten Dank für die guten Auskünfte. Ein kleiner Nachsatz sei gestattet: Über diese und andere zeitgeschichtlichen Fragen könnte man nahezu unendlich lange reflektieren, allerdings würde dies vermutlich den vorgesehenen Raum für die Beantwortung einre Frage sprengen und wäre im Rahmen einer eigenen Ecke "Geschichte" oder "Zeitgeschichte", die ja schon einmal angeregt wurde, vielleicht besser aufgehoben bzw. eher möglich. Aber vielleicht kommt das ja noch.
glisc