Hallo! Ich bin neu hier und würde gern folgendes fragen, was eine Freundin wissen möchte:
1. In welchem Alter wurde man im 18. Jahrhundert volljährig, und 
2. Wenn damals, sagen wir mal, eine Dame N. einen Grafen M. heiratete und der Graf dann ohne Kinder starb, wer hätte dann die Grafschaft geerbt (Titel und Besitztümer)? Sie selbst und nach ihrem Tod ihr nächster männlicher Verwandter - oder würde es gleich der männliche Verwandte bekommen und die Grafenwitwe selbst nur das, was ihr laut den bei der Heirat getroffenen Vereinbarungen zukommt? 
Solche Fälle hat es doch sicher mal gegeben, oder?
Vielen Dank!