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Internet Abzocke- Gratis Angebote im Internet#

von Roland Csiszer; BG/BRG Pestalozzi, 4a; Betreuung: Kohlweg; 18 Punkte;

Internet Abzocke - Gratis Angebote im Internet

Was sind vermeintliche "Gratis"-Angebote im Internet? Im Internet gibt es nicht immer alles gratis, deshalb sollte man bei „Gratisangeboten“ immer sehr misstrauisch sein. In vielen Fällen ist etwas gratis, aber oft auch nicht und dann muss man sehr tief in die Tasche greifen. "Gratisangebote" werden mit Werbung finanziert und wollen auf ein bestimmtes Produkt aufmerksam machen. Leider sind schon viele Österreicher/innen in die Falle getappt. Gratisangebote stellen aber nicht immer nur "Fallen" dar, sondern sind zum Teil einfach neue Geschäftsmodelle, die auch dem Nutzer Vorteile bringen können. Sogenannte "freemium services" bieten dem Benutzer ein Basisservice kostenlos an, für Zusatzdienste muss er/sie dann aber zahlen. Dieses Geschäftsmodell ist durchaus verbeitet und senkt durch den kostenlosen Einstieg die Hemmschwelle für den Benutzer.

Merkmale für Abzockerseiten im Internet

  • Die Kosten sind versteckt, zum Beispiel nur in den allgemeinen Geschäftsbedingungen zu finden
  • Die versprochenen Leistungen werden nicht angegeben.
  • Du musst deine persönliche Daten angeben (Name, Adresse, E-Mail…).
  • Die Abzockerseiten locken dich mit Gewinnspielen an, um dich zu registrieren.
  • Die Abzocker machen mit Pop-up-Fenstern auf sich aufmerksam.
Weitere Tricks die verwendet werden sind zum Beispiel, dass persönliche Daten erschlichen werden (durch notwendige Angaben zB bei Gewinnspielen), und schlechte Farbkontraste und ausgeschriebene Kosten ("fünf Euro" statt "5€") können helfen angegebene Kosten zu verschleiern.

Wann man die Rechnung von Abzocker nicht zahlen muss

  • Falls du noch nicht 14 bist, musst du nichts zahlen, weil du nicht strafmündig bist.
  • Wenn du nicht an der Abzocke-Seite angemeldet warst, musst du nicht zahlen. Der Anbieter muss das Gegenteil beweisen.
  • Wenn die Angaben der Kosten versteckt waren oder man runterscrollen muss, um die Angaben zu sehen, muss man nicht zahlen.
  • Angaben zum Rücktritt stehen nur im Anmeldeformular. Der Anbieter muss diese Angaben auch per E-Mail oder per Post übermitteln.

Rechte und Pflichten bei „Gratis“-Angeboten im Internet

  • Die Anbieter müssen über Kontaktmöglichkeiten und Preise deutlich und einfach lesbar informieren
  • Die Gesamtkosten und das Rücktrittsrecht müssen dir schriftlich übermittelt werden
  • Ist das nicht vorhanden, darfst du dein Rücktrittsrecht beantragen

Was tun, wenn man in eine Falle tappt?

  • Lass dich nicht von Anklagen etc. einschüchtern.
  • Wende dich an die Konsumtenschutz-Organisation.
  • Mit den Musterbrief erklärst du oder deine Eltern, dass die Rechnung nicht bezahlt wird.
  • Ignoriere alle Zahlungsaufforderungen, die noch von der Abzockerfirma kommen.

Tipps zur sicheren Internetnutzung

  • Misstrauisch sein
  • Alles genau lesen
  • Keine persönlichen Daten angeben
  • Alles dokumentieren

Und zum Schluß... #

...noch ein online Spiel vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zum Thema Kostenfallen im Internet: zum Spiel

Und nach dem Spiel nun noch zum Quiz des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschlands: zum Quiz

Kostenfallen im Internet, ein Video


--> Konsumentenrechte im Internet

--> Konsumentenrechte im Internet (1)


Recherche#





  • Quelle 5: Schenbrenner, Miriam: Cyber-Kriminalität; Nigeria Connection, 0190-Dialer und anderer Abzocker. Diplomarbeit Fachhochschule der Medien, Stuttgart 2002