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Der Weg der Grazer Wechselseitigen (Essay)#

- Versicherungsgeschichte 1988 bis 1996

Unmittelbar nach Feststehen des Gesetzes Wortlautes der VAG-Novelle 1991 wurden in der Grawe Überlegungen zur Einbringung des Versicherungsbetriebes angestellt. Anfangs waren die steuerrechtlichen Grundlagen einer Einbringung nach den neuen Bestimmungen des VAG unklar, insbesondere die Frage der Bemessungsgrundlage für die Bezahlung der Grunderwerbsteuer, da das alte steuerliche Strukturverbesserungsgesetz (StruktVG) vom neuen Umgründungssteuergesetz abgelöst wurde. Hätte sich der Steuergesetzgeber für die damals geltende Beibehaltung der Bemessung der Grunderwerbsteuer von den Verkehrs werten der einzubringenden Liegenschaften entschieden, wäre eine Strukturänderung angesichts des traditionell hohen Liegenschaftsbesitzes der Grawe wirtschaftlich auch bei Betrachtung auf Jahre hinaus wegen der hohen Kosten nicht vertretbar gewesen. Nachdem dann feststand, daß in einer vorläufig mit zwei Jahren befristeten Provisorialregelung die Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage nur aus dem zweifachen Einheitswert der Liegenschaften gebildet werden sollte, war auch von dieser Seite her der Weg frei zur endgültigen Freigabe der Vorbereitungsarbeiten.

Im Dezember 1991 wurde die "Grazer Wechselseitige Vermögensverwaltungs-AG" gegründet, in die die zukünftige Einbringung erfolgen sollte. Das erste Halbjahr 1992 diente den umfangreichen Vorbereitungsarbeiten, im Zuge derer gemeinsam mit den beigezogenen Spezialisten, wie Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt und Notar, aber auch dem Liegenschaftssachverständigen, die erforderlichen Unternehmesbewertungen erstellt, sämtliche Gründungs und Einbringungsdokumente vorbereitet und Satzungen und Geschäftsordnungen neu gefaßt wurden, um gleich nach der Urlaubszeit in einer außerordentlichen Versammlung der Mitgliedervertretung am 8. September 1992 die erforderlichen Formalbeschlüsse im obersten Organ des Versicherungsvereins fassen zu können.

In jeder Phase dieser vorbereitenden Tätigkeiten wurde der Betriebsrat des Unternehmens einbezogen und informiert gehalten, um den zwangsläufig entstehenden Gerüchten und emotionellen Vorbehalten der Angestelltenschaft vor tiefgreifenden Veränderungen von Anfang an entgegenzuwirken und auch stimmungsmäßig das Umfeld aufzubereiten.

Die Einbringung des Versicherungsbetriebe der in der Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit betriebenen "Grazer Wechselseitigen Versicherung" in die "Grazer Wechselseitige Vermögensverwaltungs-AG", welche gleichzeitig mit der Einbringung in "Grazer Wechselseitige Versicherung Aktiengesellschaft" umfirmiert wurde, zum Einbringungsstichtag 31.12.1991 wurde in der Versammlung des obersten Organs einstimmig beschlossen. Der einbringende Verein, welcher seine Firma in "Grawe-Vermögensverwaltung" änderte, blieb als Holding-VVaG mit denselben Organen und nur relativ unbedeutend veränderten satzungsmäßigen Grundlagen bestehen und erhielt als Gegenleistung für die Einbringung des Versicherungsbetriebes 100% der Aktien der Grazer Wechselseitigen Versicherung AG mit einem Nominale von insgesamt S 150 Millionen.