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Ablass#

Ablass

Der Ablass (Indulgentia) wurzelt in der frühmittelalterlichen Bußpraxis. An Stelle der einmaligen sakramentalen Buße (oft am Lebensende) wurde es nun möglich, das Bußsakrament mehrmals zu empfangen. Für die einzelnen Sünden gab es bestimmte Tarife der Bußwerke. Diese konnten durch Spenden abgegolten, von anderen Personen übernommen oder von der Kirche unter bestimmten Bedingungen "abgelassen" werden. Aufgrund der Annahme, dass die Gemeinschaft der Kirche Lebende und Tote umfasst, durfte man den Verstorbenen Ablässe zuwenden. 

Im 16. Jahrhundert waren Missbräuche des Ablasswesens ein Auslöser der Kirchenspaltung. Hingegen lehrte das Konzil von Trient (1545-1563), Ablässe seien segensvoll und beizubehalten. Zugrunde lag die offizielle katholische Lehre von den "Sündenstrafen". Demnach führen Sünden einen Schuldzustand im Menschen herbei und werden überdies von Gott bestraft, allerdings wird nicht gesagt, in welcher Art. Auch wenn die Schuld durch Reue und Vergebung getilgt ist, können die Sündenstrafen weiter bestehen. Schon bei den Kirchenvätern des 3. Jahrhunderts findet sich die Auffassung, ein "schwerer Sünder" müsse, auch wenn er in der Beichte Versöhnung mit Gott und der Kirche erlangt habe, durch Bußleistungen seine Umkehr dokumentieren. Habe er diese Leistungen im Diesseits nicht erbracht, müsse er sie im Jenseits nachholen. Als Ort dafür wurde das Fegfeuer (Purgatorium) angenommen. 

Die reformatorische Theologie lehnte das Fegfeuer, ebenso wie Gebete und Ablässe für Verstorbene, mangels biblischer Begründung ab. Das Konzil von Trient hielt an der Lehre vom Purgatorium fest, und dass den dort festgehaltenen "Armen Seelen" durch Messopfer und Fürbitten geholfen werden könne. 

Zu Ostern 1782 besuchte Papst Pius VI. (1717-1799) Wien, um Kaiser Joseph II. von seinen Reformen abzubringen. Nach einem Gottesdienst im Stephansdom spendete er vom Balkon der Kirche Am Hof den Segen, 30.000 Gläubige waren gekommen. Bei der Zeremonie trugen die Kardinäle Roben mit Schleppen, der Papst die Tiara. "Und so bestieg er unter Begleitung der genannten drei Kardinäle, der beiden anwesenden Bischöfe in ihrer blauen Kleidung und unter Vortragung des päpstlichen Kreuzes durch den Subdiakon in blauer Kappe, zwischen zwei silbernen Leuchtern mit aufgesteckten brennenden Wachskerzen … den Balkon." Begleitet von der Hofmusikkapelle erteilte Pius VI. die Absolution und segnete die Gläubigen dreimal. Gleichzeitig ertönten Kanonenschüsse von den Stadtmauern, "um alle Gläubigen zum vorgeschriebenen Gebet zur Erlangung des verheißenen vollkommenen Ablasses zu ermahnen."

Aktuell wird Ablass definiert als "Nachlass zeitlicher Strafen vor Gott für Sünden, deren Schuld schon getilgt ist". (CIC von 1983, can. 992). Es kann je nach der erbrachten Voraussetzung ein "vollkommener" oder ein Teilablass sein.


Quellen:
Gerhard Robert Coeckhelberge zu Dützele ("Realis") Curiositäten- und Memorabilien-Lexicon von Wien. Wien 1846. I/182
Herbert Vorgrimler: Neues Theologisches Wörterbuch. Freiburg/Br. 2000. S. 18 f., 189 f., 601
Informationsblatt zum Jubeljahr 2000, Hg. Pastoralamt der Erzdiözese Wien

Bild:
Ablass-Gebet, 19. Jh. Gemeinfrei