!!!Bäckerschupfen


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Für Händler und Handwerker galten im alten Wien strenge Gesetze und Strafen: Zahlungen in Form von Geld oder Naturalien (wie Ziegel für die Stadtbefestigung), Beschlagnahme der Ware, Entzug der Gewerbebefugnis, Stadtverweisung, oder Schandstrafen wie das Stehen am [Pranger|Wissenssammlungen/ABC_zur_Volkskunde_Österreichs/Pranger]. Speziell für Bäcker bestand die __Ehrenstrafe__ des Bäckerschupfens, das auch in anderen europäischen Städten - wie 1282 in Zürich - üblich war. Die Erzeuger zu teuren Brotes wurden in einen geschlossenen Korb gesetzt, der am Ende eines langen Balkens hing und so ins Wasser getaucht. In den Originalsatzungen des Mittelalters ist allerdings von Unrat (Lutum) die Rede, wobei die Strafe an den Plätzen des Brotverkaufs, Graben und Neuer Markt, exekutiert wurde. 1340 heißt es „die Bäcker sollen geschupft werden nach alten Gebrauch“. 1444 entzogen sich zwölf Bäcker, indem sie hohe Geldstrafen entrichteten, von denen der Richter 20 Prozent erhielt. 1550 (nach anderen Quellen 1590) starb ein Delinquent. 1603 wurden neben zehn Bäckern auch zwei Brotbeschauer verurteilt. Die Strafe, bei der die schadenfrohen Zuschauer ihrer Spottlust freien Lauf ließen, bestand bis 1773. Zuletzt wurde sie am Donaukanal in der Rossau (Wien 9) vollstreckt.\\ \\ 
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__Quellen:__ \\ 
Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien. Wien 1992-1997. Bd. 1/S. 226\\
Johann Evangelist Schlager: Wiener Skizzen aus dem Mittelalter. Wien 1835. S. 259 f.\\
Rudolf Till: Geschichte des Wiener Marktwesens. Wien 1939. S. 14-17\\
Alfred Wolf: Alsergrund-Chronik. Wien 1981. S 118 f.\\ \\
 
__Bild:__ \\
Bäckerschupfen in der Rossau, anonymer Stich 1773. Aus Wolf: Alsergrund-Chronik \\ \\

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__Siehe auch:__ \\
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