Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Ihre Botschaft geht vollkommen anonym nur an das Administrator Team. Danke fürs Mitmachen, das zur Verbesserung des Systems oder der Inhalte beitragen kann. ACHTUNG: Wir können an Sie nur eine Antwort senden, wenn Sie ihre Mail Adresse mitschicken, die wir sonst nicht kennen!
unbekannter Gast

Glücksspiel#

Lottokollektur Wien 1, Foto: Doris Wolf, 2012

Dem Glücksspiel oder Hasardspiel dienen Würfel, Kugeln, Lose, Karten und Nummern, deren Wahl vom Zufall abhängt. Diesen hofft man mit abergläubischen Handlungen zu beeinflussen. So wechseln Kartenspieler ihren Platz, wenn sie kein Glück haben. Spielschulden gelten als Ehrenschulden, die nicht gerichtlich eingefordert werden können. 

Historiker unterscheiden zwischen Warenausspielungen (z.B. Glückshafen), Lotterien (z.B. Klassenlotterie), Zahlenlotto und Hasardspielen (z.B. Roulette). Viele sind seit dem Mittelalter üblich und seit jeher gesetzlich geregelt. 1597 wurden Spieler und Müßiggänger aus Wien ausgewiesen, 1696 gewinnorientierte Karten- und Geldspiele verboten. Im 17. Jahrhundert erfreuten sich Glücksspiele auf Jahrmärkten großer Beliebtheit. Die Konzessionen dafür verpachtete zeitweise der Magistrat oder der kaiserliche Hof an Private. Im barocken Wien erfreuten sich Glückshafen größter Beliebtheit. "Es waren Bretterbuden mit reich prunkendem Gold- und Silbergeschirr, um die Vorbeigehenden anzulocken. Jedermann konnte gegen eine kleine Einlage aus dem in der Mitte aufgestellten Glücksrade (Drehfass) eine Losnummer ziehen - freilich meist Nieten." (Wilhelm Kisch, 1883) Die Steuern, die dafür zu entrichten waren, kamen der Städtischen Kammer und dem Zuchthausfonds zugute. 1650 war die Rede von einem Dienstmädchen, das, statt wie von ihrer Herrin beauftragt auf dem Markt um 6 Groschen Brot zu kaufen, diese im Glückshafen einsetzte und eine silberne Flasche im Wert von 80 Gulden gewann. Die Herrin erhob darauf Anspruch, der Stadtrichter wies sie ab. Im 18. und 19. Jahrhundert waren Gaststätten die bevorzugten Spiellokale. Die Behörden standen dem Glücksspiel zwiespältig gegenüber. Einerseits fürchteten sie um die guten Sitten, andererseits benötigten sie die Abgaben, besonders für das Zuchthaus.

1759 begann das Kaiserhaus nach italienischem Vorbild, durch die Einnahmen aus Glücksspielen das Burgtheater zu finanzieren, 1751 wurde das Lotto eingeführt. Das Lotteriepatent Josef II. regelte das Spiel. Die unteren Schichten trafen sich bei Würfeltischen und Spielbuden vor der Stadt. Mit Protektion des französischen Militärs etablierten sich 1809 in Wien zwei Spielbanken, wo man "Rouge et noir" spielte. 1813 regelte Kaiser Franz II. (I.) das Staatslottowesen neu. 1913 führte man die Klassenlotterie, 1949 das Sporttoto, 1980 die Brieflotterie ein. 1961 eröffnete das erste Wiener Spielcasino in der Kärntner Straße. 1962 wurde das Glücksspielmonopolgesetz beschlossen.


Quellen: 
Beitl: Wörterbuch der deutschen Volkskunde. Stuttgart 1974. S. 293 f.
Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien. Wien 1992-1997. Bd. 2/S. 560
Glücksspielmonopolgesetz
Helga Maria Wolf: Die Märkte Alt-Wiens. Wien 2006. S. 151, 203.

Bild:
Lottokollektur Wien 1, Foto: Doris Wolf, 2012