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200 Jahre Rechnungshof#

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Am 23. Dezember 1961 jährte sich zum 200. Male der Tag, an dem Kaiserin Maria Theresia die Hofrechenkammer, die Vorgängerin des heutigen Österreichischen Rechnungshofes, gründete. Die ersten Versuche, eine zentrale Kontrollbehörde in Österreich zu schaffen, gehen auf Kaiser Maximilian I. (1493 bis 1519) zurück. Die Hofrechenkammer wurde auf Druck der damaligen Verwaltungsstellen 1792 wieder aufgelassen. Auch die 1794 wieder eingerichtete neue Kontrollstelle, die den Namen "Oberste Staatskontrolle" trug, wurde 1801 wieder aufgelöst. Aber schon 1805 erfolgte die Wiedereinrichtung der obersten Kontrollbehörde durch Kaiser Franz. Sie blieb mit wechselndem Namen bis heute Bestandteil der staatlichen Organisation Österreichs. Die heutige Bedeutung des Rechnungshofes liegt in der Prüfung der gesamten Gebarung des Bundes sowie die Gebahrung von Stiftungen, Fonds und Anstalten, die von Organen des Bundes oder von Personen verwaltet werden, die hiezu von Bundesorganen bestellt sind. Er prüft weiters die Gebahrung der Bundesländer, der Gemeindeverbände und Gemeinden bestimmter Größe. Der Rechnungshof untersteht unmittelbar dem Nationalrat, ist von der Bundesregierung und den Landesregierungen unabhängig und nur den Bestimmungen des Gesetzes unterworfen. Das Markenbild zeigt die Vorderansicht des Parlaments.