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!!100 Jahre Verwaltungsgerichtshof

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Am 25. Oktober 1976 waren genau 100 Jahre vergangen, seitdem für die Gebietsteile des ehemaligen Vielvölkerstaates der Monarchie zum erstenmal vor dem Verwaltungsgerichtshof eine öffentliche Verhandlung stattgefunden hatte. Verwaltungsgerichtbarkeit ist ein Mittel zum Zweck der Beschränkung von Macht in der Verwaltung. Dem Verwaltungsgerichtshof obliegen alle Fälle, in denen sich jemand durch eine Entscheidung oder Verfügung einer Verwaltungsbehörde in seinem Recht verletzt fühlt. Eine Bestimmung, die aus einem früheren Gesetz (1875) in die Bundesverfassung Einzug gefunden hat, und die sich auf die Errichtung eines Verwaltungsgerichtshofes bezieht, lautet: "Zur Sicherung der Gesetzmäßigkeit der gesamten öffentlichen Verwaltung ist der Verwaltungsgerichtshof in Wien berufen." Damit wird die Verbindung von Artikel 1 der Bundesverfassung, demzufolge das Recht vom Volk ausgeht, zur höchstrichterlichen Befugnis und Entscheidung hergestellt. Das Markenbild zeigt einen Stich von Salomon Klein "Prospekt der königlich-böhmischen Hofkanzlei in der Wipplingerstraße", dem Sitz des Verwaltungsgerichtshofes.
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