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200 Jahre Glücksspielmonopol in Österreich#

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Die Herrscherin Maria Theresia führte das Zahlenlotto, das sogenannte Lotto di Genova, mit Dekret vom 13. November 1751 in den böhmischen und österreichischen Erblanden ein. Der Staat nahm zwar das Recht der Durchführung für sich in Anspruch, übte es aber nicht selbst aus, sondern verpachtete es an einen Unternehmer. Insgesamt wurde es viermal verpachtet, ehe Joseph II. diese Gefällsverpachtung (Gefälle=Monopol) beendete und die Gefälle in staatliche Verwaltung übertrug, um die Staatseinnahmen zu mehren. Die Staatsverwaltung legte ihm am 2. April 1787 einen Plan zur grundsätzlichen Einrichtung einer Lottoregie vor, der von ihm genehmigt wurde. Die Pläne für den Personal- und Besoldungsstatus waren am 30. September fertig und wurden am 9. Oktober genehmigt. Am 24. Oktober wurde der Patententwurf genehmigt und eine Kameraldirektion zur Fortsetzung des Lottos eingerichtet. Ab dem 1. November 1787 unterstanden die Lotto-Direktoren in den Provinzen dieser neuen Kameraldirektion. Dieser Tag gilt als der Geburtstag der Österreichischen Glückspielmonopolverwaltung. Das Markenmotiv zeigt ein Ziehungsrad mit Nummern.