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100 Jahre Sozialversicherung in Österreich#

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Mit 1. August 1889 ist das Gesetz betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter in Kraft getreten. Es war der Beginn der gesetzlichen Sozialversicherung in Österreich. Für Privatangestellte (Privatbeamte) wurde mit Wirksamkeit 1. Jänner 1909 das Pensionsversicherungsgesetz 1906 geschaffen. Das Angestelltenversicherungsgesetz von 1926 faßte die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung der Angestellten zusammen. Diesem Gesetz folgte das Arbeiterversicherungsgesetz 1927. Das letzte umfassende Werk der Sozialgesetzgebung der ersten Republik war das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz 1935. Nach der Besetzung Österreichs durch das Deutsche Reich wurden ab 1. Jänner 1939 die dort geltenden Sozialversicherungsvorschriften in Österreich in Geltung gesetzt. Nach der Wiedererrichtung der Republik Österreich blieben aufgrund des Rechts-Überleitungsgesetzes 1945 die bisherigen reichsrechtlichen Vorschriften des Sozialversicherungsrechts nach dem Stand vom 9. April 1945 in Kraft. Das am 9. September 1955 beschlossene und ab 1. Jänner 1956 geltende Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) löste die bis dahin als vorläufiges österreichisches Recht in Geltung gestandenen, ehemals reichsrechtlichen Vorschriften der Sozialversicherung ab.