!!!Zu wenig Natur-Idylle

!!EU hat Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet: Österreich muss seine Naturerhaltungsgebiete verdoppeln.

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''Mit freundlicher Genehmigung übernommen aus der [Wiener Zeitung|http://www.wienerzeitung.at] (Sa./So., 14./15. Juni 2014)''

Von

__Petra Tempfer__

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[{Image src='Naturidyll.jpg' class='image_right' caption='© fotolia/stockphoto-graf' alt='Symbolfoto: Naturidyll' height='350' width='299'}]


Wien. Eine Aubesetzung wie im Jahr 1984, als Österreicher erfolgreich gegen das Kraftwerk Hainburg protestierten - könnte man sich das heute noch vorstellen? Ein Konrad-Lorenz-Volksbegehren, das 352.000 Menschen unterstützten, um damit den Kraftwerksbau von Hainburg zu verhindern, gegen das Waldsterben zu kämpfen und stattdessen für die Errichtung von Nationalparks einzutreten? Wohl kaum.

Vielmehr hat die Nachlässigkeit Österreichs beim Ausweisen von Natura-2000-Schutzgebieten bereits die EU-Kommission auf den Plan gerufen. Sie fordert eine Verdoppelung um 220 Gebiete - bis Ende September muss Österreich eine Liste über jene Vorschläge vorlegen, bei denen bereits eine Eignung festgestellt worden ist. Spätestens bis Ende 2015 müssen alle 220 Gebiete feststehen. Sonst könnte die EU-Kommission Österreich klagen - eine Strafe von 60 Millionen Euro jährlich droht.

!Umweltminister für eine Koordination durch den Bund

Die Fristen sind großzügig bemessen, bereits seit Mai des Vorjahres läuft in dieser Causa ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich. Auslöser war eine Beschwerde des Umweltdachverbandes über eine zu geringe Zahl an Natura-2000-Gebieten bei der EU-Kommission. Diese reagierte prompt und forderte eine Verdoppelung. Da ein eingeleitetes EU-Pilot-Verfahren und das darauf folgende Mahnschreiben ohne Widerhall blieben, eröffnete sie das Vertragsverletzungsverfahren.

Aufgrund der langen Fristen sieht die EU-Kommission allerdings "die Notwendigkeit einer Zwischenberichterstattung", wie es in einem Schreiben heißt. Der nächste Termin ist Ende Juni. Bis dahin muss der erste Zwischenbericht über konkrete Pläne fertig sein. Ob sich das alles ausgeht? "Bundesminister Andrä Rupprechter geht davon aus, dass die Bundesländer fristgerecht der Aufforderung der Kommission folgen werden und es zu keiner Klage kommen wird", heißt es dazu auf Nachfrage der "Wiener Zeitung" aus dem Umweltministerium. Bei der Landesnaturschutzreferentenkonferenz im Jänner dieses Jahres in Innsbruck habe er die Einhaltung der gesetzten Fristen eingemahnt.

Besonders säumig sollen Niederösterreich, Oberösterreich, die Steiermark und Kärnten sein. Seit Beginn des Verfahrens im Mai 2013 befinden sich jedenfalls alle Bundesländer "in einem intensiven fachlichen Dialog mit der EU-Kommission, um die für die Nachnominierungen geeignetsten Gebiete zu definieren", so das Ministerium. Rupprechter habe seine Unterstützung bei der wissenschaftlichen Argumentation und Gebietsauswahl angeboten.

Viel kann Rupprechter allerdings nicht bewirken, sind doch die Bundesländer für Raumplanung und Naturschutz zuständig. Noch. Denn Rupprechter könnte sich ein einheitliches Bundesnaturschutzrahmengesetz statt der derzeit neun unterschiedlichen Naturschutzgesetze vorstellen - wenngleich die Länder dazu ein deutliches Nein signalisierten. Andere EU-Mitgliedstaaten sind da schon weiter. In Frankreich zum Beispiel wird das Thema Naturschutz zentral gesteuert, und in Deutschland gibt es ein Bundesamt für Naturschutz.

[{Image src='Naturschutzgebiete-Karte.jpg' class='image_left' caption='© fotolia/stockphoto-graf' alt='Naturschutzrechtlich verordnete Gebiete' height='350' width='485'}]

Auch in Sachen neue Biodiversitätsstrategie gehört Österreich nicht gerade zu den Vorzugsschülern. Während andere Mitgliedstaaten diese schon vor Jahren erneuert haben, wird hierzulande noch immer der Entwurf diskutiert. Der Novelle liegt die Biodiversitätsstrategie der EU zugrunde, die seit 2011 aufliegt und bis 2020 den Verlust an biologischer Vielfalt sowie die Verschlechterung von Ökosystemdienstleistungen anhalten soll. Laut Umweltministerium ist nun auch für Österreich ein Ende in Sicht: Mitte Oktober 2014 soll die neue Biodiversitätsstrategie bei der Vertragsstaatenkonferenz in Korea präsentiert werden, heißt es.

Doch zurück zu den Natura-2000-Gebieten. Derzeit gibt es 218 davon, die etwa 15 Prozent der Staatsfläche umfassen. Österreich liegt damit unter dem EU-Durchschnitt von 18 Prozent. Die Spitze bildet Slowenien (35,5 Prozent), das Schlusslicht Großbritannien (7,2 Prozent).

Natura-2000-Gebiete zu nominieren ist nur eine Möglichkeit von vielen, Naturschutz zu betreiben. Internationale Naturschutz-Richtlinien liegen auch den Ernennungen unter anderem von Wildnisgebieten, Nationalparks, Biosphärenparks oder Welterbestätten zugrunde. Wildnisgebiete sind am strengsten geschützt. Sie dürfen nur zu Forschungszwecken betreten werden. In Nationalparks sind die Vorschriften ähnlich rigide. Auf mindestens 75 Prozent der Fläche muss jede Art der wirtschaftlichen Nutzung unterbleiben.

Naturschutz auf nationaler Ebene wird zum Beispiel in Naturschutzgebieten betrieben: ein weitgehend natürliches Gebiet, das sich durch Artenreichtum und das Vorkommen seltener beziehungsweise gefährdeter Tier- und Pflanzenarten auszeichnet. Auch Landschaftsschutzgebiete und Naturparks unterliegen nationalen Bestimmungen.

Letztere sind weniger stark geschützt, es geht dabei vor allem um den ästhetischen oder Erholungswert sowie den Schutz des Landschaftsbildes. Land- und forstwirtschaftliche Nutzung ist meistens gestattet oder sogar erwünscht: Almen und Hutweiden mit Hirten etwa prägen mitunter das Landschaftsbild eines Landschaftsschutzgebietes.

!"Natur wird nicht unter eine Käseglocke gestellt"

Auch in Natura-2000-Gebieten "wird die Natur nicht unter eine Käseglocke gestellt", sagt Mathilde Stallegger, Biodiversitätsexpertin beim Umweltdachverband, im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". Ganz im Gegenteil. Es gehe vielmehr darum, "den Erhaltungszustand nicht zu beeinträchtigen". Solange Lebensraumtypen und Arten erhalten bleiben, sei auch hier eine extensive Bewirtschaftung etwa von Wiesen erlaubt. "Oder sogar notwendig, wenn durch Verbuschung Arten sterben würden", so Stallegger. Gewisse landwirtschaftliche Maßnahmen, die der Erhaltung des Natura-2000-Gebietes dienen, werden finanziell unterstützt. Ist einmal ein Gebiet zu einem Natura-2000-Gebiet ernannt worden, muss der EU-Mitgliedstaat konkrete Erhaltungspläne vorlegen und ein regelmäßiges Monitoring durchführen.

Kraftwerke sind in den Augen der Umweltschützer freilich noch immer tabu. Und auch einige prominente Aktivisten von 1984 haben vor kurzem ihre Forderungen des Konrad-Lorenz-Volksbegehrens wiederholt und ihnen neues Leben eingehaucht. "Dass die Donauauen leben, haben wir tausenden Auschützern zu verdanken", sagte Freda Meissner-Blau, die erste Parteivorsitzende der österreichischen Grünen, anlässlich des neuerlichen Zusammentreffens. Doch der Nationalpark Donau-Auen habe die gesetzlich festgesetzte Größe von 11.500 Hektar noch immer nicht erreicht. Die Anliegen wie Energiewende, Senkung des Energieverbrauches, Schutz von Wasser und Wald und mehr direkte Demokratie hätten auch nach 30 Jahren nichts an Aktualität eingebüßt. Gemeinsam mit dem ehemaligen Generaldirektor des Naturhistorischen Museums, Bernd Lötsch, und dem EU-Delegationsleiter Othmar Karas (ÖVP) schlüpfte sie noch einmal in ihr Tierkostüm der "Pressekonferenz der Tiere", wie der aktionistisch inszenierte Auftakt zum Konrad-Lorenz-Volksbegehren hieß. Meissner-Blau war damals ein Laufkäfer, Lötsch ein Purpurreiher und Karas ein Kormoran.

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[Wiener Zeitung|http://www.wienerzeitung.at], Sa./So., 14./15. Juni 2014
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