!!!Die Kirche von morgen - Kurzfassung

!!Was ein Reformkonzil beschließen muss, um den Niedergang abzuwenden

!Dokument der Reformbewegung Laieninitiative vom September 2015

Aus: ''Gedanken zu Glaube und Zeit Nr. 159/2015''

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Die tiefgreifende Krise der Katholischen Kirche hat ihre Ursache nicht in einem allgemeinen „Glaubensverlust“ sondern darin, dass Lehre und System der Kirche zu wesentlichen Teilen überholt und Menschen unserer Zeit nicht zumutbar sind. Die Kirchenleitung hat im Lauf der Geschichte wesentliche Fehler begangen und ist gravierenden Irrtümern erlegen. Als Folge sind ihre Vertrauenswürdigkeit und ihre Autorität heute schwer beeinträchtigt. Vor allem hat sie das Einhalten ihrer Vorschriften in den Vordergrund gestellt und dabei die Lehre Jesu nicht getreu umgesetzt sowie den Menschen vermittelt. Die problemreiche Entwicklung unserer Gesellschaft würde aber eine Wiederbesinnung auf die christlichen Grundwerte benötigen.

Die Zukunft der Kirche ist bedroht, was rasches Handeln erfordert. Es erscheint nach den kaum wirksamen Bemühungen vieler weltweit tätiger Reformbewegungen angebracht, nicht nur zu kritisieren und zu mahnen, sondern auch auf umfassende und sehr konkrete Weise darzustellen, wie das System Kirche zukunftsfähig gemacht werden kann. Dabei ist ganz wesentlich, dass eine Kirchenverfassung geschaffen wird. Dadurch würden die bisher autoritären und weltfremden Entscheidungsvorgänge durch solche ersetzt, die den Anforderungen unserer Zeit entsprechen.

Solange dies nicht geschieht, ist es das natürliche Recht der Kirchenmitglieder, Widerstand zu leisten und die nicht mehr tauglichen Auffassungen und Regeln der Kirche zu ignorieren. Dies allein kann aber die Dinge nicht ändern – es ergeht daher der Aufruf an alle Katholiken und Katholikinnen, eigenverantwortlich zu handeln und eine lebendige Glaubenspraxis zu entfalten, die vorwegnimmt, was grundlegend verbessert werden muss. Was christliche Gemeinden in diesem Sinn – oft auch schon heute – tun, kann die nötige Reform voranbringen und die Kirche wieder attraktiv machen, also auf neuen Kurs bringen.

Die Laieninitiative beschreibt die notwendigen Erneuerungsmaßnahmen derart, dass sie schildert, wie ein künftiger Papst ein Reformkonzil einberufen hat, das die vom II. Vatikanum unternommenen Schritte konsequent fortführt. Dem ist ein sehr gründlicher Prozess der Selbstprüfung und Besinnung vorausgegangen, als dessen Konsequenz die Kirchenleitung ihre Schuld bekennt und radikale Korrekturen vornimmt. 

Die vom Reformkonzil gefassten Beschlüsse werden in einem Apostolischen Schreiben wiedergegeben. Ihre Umsetzung wird in der Form angekündigt, dass der Katechismus und das Kirchenrecht erneuert werden. Im Vordergrund steht die hinkünftig konsequente Anwendung des (von der katholischen Soziallehre!) entwickelten Subsidiaritätsprinzips und die volle Beachtung der Grund- und Menschenrechte durch die Kirche.

Im Einzelnen werden dabei u. a. genannt:

* Anerkennung der Erkenntnisse der Wissenschaft und fortentwickelter Theologie
* Verzicht auf Anmaßung des vollen Wahrheitsbesitzes, keine Gehorsamspflicht
* Erneuerung des ungeeigneten Glaubensbekenntnisses
* Die Gottessohnschaft Jesu ist geistig und nicht biologisch zu verstehen
* Anerkennung der Glaubensvielfalt und der Wandlung religiöser Bedürfnisse
* Maßgeblichkeit des Gewissens
* Gelübde sind nicht zulässig
* Der Sündenablass wird abgeschafft
* Sorgfältige Überarbeitung des Katechismus, Darlegung des Wesentlichen
* Reform des Kirchenrechts unter Beachtung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit
* Ausarbeitung einer Verfassung zur Sicherung der Menschenrechte und Grundfreiheiten in der Kirche sowie der Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und der Mitbestimmung des ganzen Volkes Gottes
* Bedauern über die Zurücksetzung vieler Menschen, vor allem der Frauen
* Geänderte Bewertung der Sexualität und gleichgeschlechtlicher Liebe
* Absage an jeden Fundamentalismus und an Sondergruppen religiöser Eiferer
* Rechtes Verständnis der Eucharistie, die kein Opferritus ist
* Anerkennung der Vielfalt gottesdienstlicher Formen
* Seelsorgliche Aufgabe als solche aller Getauften
* Keine Sonderstellung eines Standes geweihter Priester, Priesterweihe bedarf korrigierender Überprüfung
* Rechtes Verständnis der Heiligenverehrung
* Bedeutung der Gemeinden und ihrer gewachsenen Strukturen
* Keine unüberschaubare Größe von Gemeinden, jede hat Anspruch auf Seelsorger
* Selbständigkeit der vielfältigen Gemeinden
* Entwicklung zeitgemäßer Liturgieformen 
* Aktive Teilnahme aller an den Gottesdiensten, keine Uniformität
* Predigt ist ein Glaubenszeugnis, das von allen abgegeben werden kann
* Ersetzung der Kindertaufe durch feierliche Aufnahme in die Kirche
* Taufe und Firmung nach gereifter Entscheidung
* Der Eucharistiefeier können alle dafür geeigneten Personen vorstehen
* Offene Einladung zur Eucharistie
* Neue Formen des Bußsakraments
* Wesen der Ehe und Pflichten
* Gescheiterte Ehen führen nicht zur Dauerstrafe, Wiederverheiratung zulässig
* Liebesbeziehung gleichgeschlechtlicher Paare, unter Voraussetzungen Segnung
* Verantwortete Elternschaft, kein Ausschluss von Methoden der Empfängnisverhütung
* Kein Recht der Kirche, Mitarbeitern eine bestimmte Lebensform, insbesondere den Zölibat aufzuerlegen
* Neubestimmung des Bischofsamtes in seiner unterstützenden Funktion
* Wahl der Bischöfe durch das Gottesvolk, Ausschreibung und Hearing
* Gemeindeleitung durch Pfarrer oder andere Beauftragte
* Alle Seelsorger bedürfen der Zustimmung der Gemeinden
* Einführung des Amtes der Patriarchen für kulturell geprägte Regionen
* Abschaffung des Kardinalskollegiums
* Einrichtung der Weltkirchensynode, Verstärkung durch Kräfte aus allen Segmenten des Gottesvolkes
* Alle Ämter der Kirche stehen Frauen offen
* Zeitbeschränkung aller Ämter auf 7 Jahre
* Alle Ehrentitel werden abgeschafft
* Keine Titularbischöfe
* Ökumenische Zusammenarbeit auch an der Basis, gemeinsame Feiern, auch des Herrenmahls
* Neugestaltung des Papstamtes, der Bischof von Rom ist auf die Wahrung der notwendigen Einheit in der Vielfalt beschränkt
* Wahrnehmung der Aufgaben des Petrusdienstes im Einvernehmen mit der Weltkirchensynode


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