!!!Krise der Beichte – Krise der Kirche

Von

__Heribert Franz Köck__

Aus: ''Gedanken zu Glaube und Zeit Nr. 173/2016''

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Als mir der Schweizer Publizist Christian B. Schäffler unlängst in dankenswerter Weise Klara Obermüllers
Kommentar vom 15. Februar 2016 im Journal 21.ch mit dem Titel „Schneewittchen im Vatikan“
zukommen ließ, dachte ich zuerst, es handle sich um einen Beitrag zum jüngst bekannt gewordenen
platonischen Verhältnis von Johannes Paul II. zu einer verheirateten Frau. Weit gefehlt! Es geht
um weniger Pikantes, dafür aber umso Verstörenderes. Ich zitiere:

„Als Papst Franziskus für 2016 ein ‚Heiliges Jahr der Barmherzigkeit‘ ausrief, konnte man noch nicht
ahnen, was er damit alles im Sinn hatte. Nun weiß man es: Er lässt Bräuche katholischer Volksfrömmigkeit
wieder aufleben, die aufgeklärte Katholiken für längst überholt hielten. Das eine ist die Verkündigung
eines vollkommenen Ablasses, das andere eine Reliquienverehrung, wie sie auch Rom
schon lange nicht mehr erlebt hat. Volle sechs Tage, von Freitag vorletzter bis Donnerstag vergangener
Woche, waren die sterblichen Überreste des angeblich stigmatisierten italienischen Volksheiligen
Padre Pio im Petersdom ausgestellt: ein Leichnam, aufgebahrt wie Schneewittchen in einem gläsernen
Sarg zur Erbauung der Gläubigen. Zu Zehntausenden strömten sie herbei, darunter vermutlich nicht
wenige, die sich von der Berührung der Reliquie ein Wunder erhofften. ~[...] Luther würde sich im
Grabe umdrehen, wenn er sehen könnte, wie wieder auflebt, was ihm einst Anlass seiner reformerischen
Bemühungen gewesen war: der Ablasshandel und der Reliquienkult. Gewiss, Reliquien werden
nicht mehr gehandelt und Ablasszettel nicht mehr verkauft, ein Geschäft für Rom und den Vatikan ist
das Heilige Jahr allemal – und ein Rückschritt in vorreformatorische Zeiten ebenfalls.“
Weniger beißend, aber nicht minder kritisch ist Peter Langers Beitrag „Warum wieder beichten?“ in
der Katholischen Wochenzeitschrift Christ in der Gegenwart, Nr. 9 vom 26. Februar 2016. Zum
Wunsch von Papst Franziskus, dass die Beichte neu entdeckt werden solle, schreibt er: „Dafür bräuchte
es vermutlich mehr Offenheit für andere Formen der Buße sowie im sakramentalen Verständnis.“
Auch der Mainzer Kardinal Lehmann fordert dringend eine „wahre Reform“.

Eine solche ist nach Langer auch dringend geboten. „Von selbst dürfte sich keine Renaissance des
Bußsakramentes einstellen. Auch nicht durch Aufrufe oder das Wirken der ‚Missionare der Barmher
zigkeit‘, die Papst Franziskus am Aschermittwoch entsandt hat. All das ist aber wichtig, denn die Hypothek
aus der Geschichte dieses Sakraments wiegt schwer. Die Kirche hat viel Schuld auf sich geladen,
indem sie den Beichtstuhl als Machtinstrument missbraucht hat. Unzählige Menschen haben die
Praxis des Bußsakraments ganz und gar nicht als Befreiung erlebt. Sondern im Gegenteil: Das Beichten
hat sie regelrecht krank gemacht. Seit den fünfziger Jahren wird das unter dem Begriff der ‚ekklesiogenen
Neurose‘ diskutiert. Der Psychoanalytiker Tilmann Moser schrieb 1976 prägnant von der
‚Gottesvergiftung‘. Das alles hat Generationen von Gläubigen geprägt – und es wirkt bis heute nach.“
Langer fordert dann u.a. „eine größere Vielfalt an Feierformen“, denn es gelte – wie schon die die
Würzburger Synode der deutschen Diözesen vor vierzig Jahren ausgeführt habe –, „die vielfältigen
Möglichkeiten der Sündenvergebung, die es von altersher in der Kirche gab, wieder lebendig zu machen,
damit jeder die ihm gemäßen Weisen der Buße findet …“ Konkret schlägt Langer eine weitere
Aufwertung der Bußandachten vor, denn offiziell brauche es nach der Mitfeier einer solchen Andacht
immer noch die Lossprechung des Einzelnen. Langer beruft sich da auch auf die Regensburger Theologin
und Kanonistin Sabine Demel: „Ich würde der Kirche den Mut wünschen, diese Andachten
selbst als Form des Bußsakramentes zu sehen“.

Auch die das Bußgespräch führende Person dürfe nicht auf den (immer noch ausschließlich männlichen)
Priester (davon ja auch die Bezeichnung „Beichtvater“ und nicht etwa „Beichtmutter!) reduziert
werden: „~[W]ie viele Laien haben mindestens genauso die Berufung und das Charisma, hilfreiche,
heilsame Gesprächspartner zu sein! Viele Frauen würden beispielsweise – auch bei der Krankensalbung
– lieber mit einer Frau sprechen und von einer Frau das Bußsakrament erhalten statt von einem
Priester-Mann. Es wirkt tatsächlich seltsam, wenn ein geistlicher Begleiter, eine geistliche Begleiterin
im Anschluss an ein (Beicht-?)Gespräch einen Priester rufen muss, der dann das ‚Ego te absolvo‘
spricht. Der Priester solle keine ‚Absolutionsmaschine‘ sein, forderte schon vor mehr als drei Jahrzehnten
Karl Rahner.“

Damit allein wird es allerdings auch nicht getan sein. Die Kirche muss radikal ernst nehmen was der
im Langer-Beitrag zitierte Theologe und Psychologe Tobias Kläden, stellvertretender Leiter der katholischen
Arbeitsstelle für missionarische Pastoral in Erfurt, im Interview mit kirchensite.de festgestellt
hat: „Ich denke schon, dass viele mit dem Bußsakrament immer noch das ‚Abarbeiten‘ eines Sündenkatalogs
verbinden und zudem nicht unbedingt das für Sünde halten, was von der Kirche als Sünde
verstanden wird. Das gilt sicherlich vor allem für das sechste Gebot und alles, was mit Sexualität zu
tun hat.“

Aber es gilt nicht allein für das sechste Gebot im Besonderen und die sonstigen Sünden der herkömmlichen
Sündenkataloge im Allgemeinen, sondern für den Sündenbegriff überhaupt. Und damit sind wir
noch lange nicht beim Schluss angelangt. Es geht um die traditionelle Sakramentenlehre und – ihr
zugrundeliegend – die herkömmliche Ekklesiologie, die alle bereits fragwürdig geworden sind. Da
hilft es nichts, wenn der Münchener Kardinal Reinhard Marx in seinem Fastenhirtenbrief den Sinn der
Beichte darin sieht, „sich immer wieder neu zu vergewissern, also das Gewissen zu befragen, ob mein
Leben bis in die alltäglichen Vollzüge hinein dem entspricht, was die Gemeinschaft mit Jesus Christus
erfordert“. Geht der Kardinal hier in doch recht naiver Weise von einer Glaubens- und Moralordnung
aus, die – weil von der Kirche verpflichtend vorgestellt – von allen katholischen Christen zwangsläufig
zu akzeptieren ist. Aus diesem Blickwinkel kann der arme Sünder bei der Beichte freilich nichts
anderes tun, als sich vor dem kirchlichen Amtsträger zu zerknirschen, um auf diese Weise seine Lossprechung
von den Verstößen gegen ebendiese Glaubens- und Moralordnung zu erhalten.

In Wahrheit braucht man aber jenen Christen, die diese Auffassung des Kardinals teilen, die Beichte
gar nicht nahezubringen; denn sie gehören zu jener kirchlichen Minderheit, die ohnedies regelmäßig
zu dem gehen, was die traditionelle Pastoral „Andachtsbeichte“ genannt und als Mittel zur Erlangung
christlicher Vollkommenheit angepriesen hat. Die Mehrheit der katholischen Christen aber, welche die
kirchlich verordnete Glaubens- und Moralordnung nicht unbesehen und daher meist auch nicht vollinhaltlich
akzeptiert, kann mit der Beichte nichts anfangen, weil sie dort keinen „kongenialen“ Ansprechpartner
findet.

Tatsächlich – bei wem soll ich beichten, wenn ich keinen Priester kenne, von dem ich weiß, dass er
meine Auffassungen im Bereich der Glaubens- und Sittenlehre teilt oder auch nur versteht? Soll ich
die Beichte damit beginnen, dem „Beichtvater“ diese meine Auffassungen darzulegen und ihn davon
zu überzeugen versuchen, dass ich – wenn ich schon nicht seinen bzw. den kirchlich verordneten
Standpunkt habe – so doch den meinen mit gutem Gewissen vertrete und mir daher diesbezüglich
nichts vorzuwerfen habe?

Damit verbunden ist ein Zweites. Bis heute gilt in der kirchlichen Beichtpraxis die aus dem germanischen
Strafrecht stammende Regel „Die Tat tötet den Mann“ – auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit kam es
nicht an. Zwar hat die kirchliche Theorie damit längst Schluss gemacht, denn auch nach ihr trifft den,
der ein irrendes Gewissen hat (also sein Verhalten nicht als sündhaft erkennt) keine Schuld. Diese
Einsicht wird aber in der Praxis damit unterlaufen, dass diese zwischen unverschuldet und verschuldet
irrendem Gewissen unterscheidet. Letzteres wird dann angenommen, wenn der Betreffende sein Gewissen
nicht rechtzeitig „gebildet“, d.h. der kirchlichen Glaubens- und Sittenlehre angepasst hat. Soll
ich bei einer Beichte den „Beichtvater“ erst überzeugen müssen, dass der Begriff des „verschuldet
irrenden Gewissens“ eine moraltheologische Missgeburt ist, weil sich ein jeder im konkreten Fall doch
nur nach seinem konkreten Gewissen richten kann, ganz gleich, wie er zu diesem gekommen ist?
Das führt uns gleich zu einem Dritten. In der Moraltheologie konkurrieren die Seinsethik und die Situationsethik.
Nach ersterer gibt es objektiv „böse“, also absolut sündhafte Handlungen, ganz gleich, zu
welchem Zweck sie im konkreten Fall gesetzt werden. (Ein typisches Beispiel dafür ist das Verbot,
eine Schwangerschaft selbst dann abzubrechen, wenn dieser Abbruch zur Rettung des Lebens der
Mutter notwendig wäre. Denn: der Fötus sei kein „ungerechter“ Angreifer, weshalb gegen ihn auch
keinen „Notwehr“ erlaubt sei. In gewissem Sinn läuft dieser Standpunkt auf ein moraltheologisches
fiat iustitia, pereat mundus hinaus.) Die Situationsethik hingegen sieht die Werte in ihrer Hierarchie
und wiegt sie unter Beachtung der Umstände des Einzelfalles gegeneinander ab. (Ein typisches Beispiel
ist die Zulässigkeit der Lüge, um Schlimmeres zu verhindern. Daher war es jemandem, der in der
Nazizeit einem Juden Zuflucht gewährt hatte, durchaus erlaubt, den Gestapo-Schergen auf die Frage
„Haben sie hier einen Juden versteckt?“, mit „Nein“ zu antworten.) Für das Handeln im Einzelfall
sollte man sich also besser an das Augustinus-Wort „Liebe, und tue was Du willst!“ halten. Denn –
wie bei Antoine de Saint-Exupéry der Fuchs den „Kleinen Prinzen“ belehrt – „Man sieht nur mit dem
Herzen gut.“

Da aber die kirchliche Lehre die Situationsethik bis heute ablehnt und an der Existenz von objektiv
„bösen“, also absolut sündhaften Handlungen festhält – muss ich dem „Beichtvater“ fürs erste einmal
klarmachen, dass ich der Situationsethik zuneige und daher von ihm nach deren Ansatz beurteilt werden
will? Und wird er das überhaupt als eine zulässige Alternative ansehen?

Ich höre schon den typischen kirchlich-konservativen Einwand: Wenn Du ohnedies besser als die Kirche
weißt, was gut und böse und wann jemand schuldig oder nicht schuldig ist, warum willst Du dann
überhaupt noch beichten gehen? Dieser Einwand geht allerdings ins Leere; denn auch wer ein „anderes“,
also nicht von der traditionellen Moraltheologie und ihren Regeln geprägtes Gewissen hat, ist ja
nicht dagegen gefeit, einmal auch gegen dieses sein eigenes Gewissen zu verstoßen und der Vergebung
zu bedürfen. Wenn – wie Kardinal Marx schreibt – die Beichte eine „Begegnung mit der heilenden
Barmherzigkeit Gottes“ ist, warum soll nicht auch mir die Beichte ermöglichen, „diese Heilung
nicht im Ungefähren zu lassen und nicht nur mit mir selber auszumachen“? Und ist es unbillig, wenn
ich mir wünsche, moralische Fragen von meinem Standpunkt aus mit einem verständigen (was mehr
ist als ein verständnisvoller) Priester besprechen zu können – unabhängig davon, ob ich mich vor meinem
Gewissen einer schweren Schuld anklagen muss oder nicht?

So betrachtet, gibt es – was die Haltung zur Beichte anlangt – drei Gruppen von Katholiken: einmal
jene (immer weniger werdenden), die noch der traditionellen Glaubens- und Sittenlehre der Kirche
anhangen zu müssen meinen und auch regelmäßig zur (meist ohnedies nur Andachts-) Beichte gehen.
Dann jene (immer mehr werdenden), die nicht nur die traditionelle Glaubens- und Sittenlehre nicht
ernst nehmen, sondern sich innerlich von der Kirche bereits so weit absentiert haben, dass man sie
auch mit einer zeitgemäßen Glaubens- und Sittenlehre nicht mehr hinter dem Ofen hervorholen kann und denen die Beichte (wie auch jedes andere Sakrament) gar kein Anliegen mehr ist. Und schließlich
jene, die zwar bereits den Zugang zu einer zeitgemäßen Glaubens- und Sittenlehre gefunden haben,
aber selbst dann nicht zur Beichte gehen können, wenn sie dies wollten, weil sie dort keinen Beichtvater
finden würden, der bereit und in der Lage ist, sich mit ihren Problemen auf der Basis je ihres, oft
sehr individuellen Verständnisses von Schuld und Sünde auseinanderzusetzen.

Der Papst hat vielleicht noch eine vierte Gruppe von Katholiken im Auge, deren es in Lateinamerika ja
noch mehr geben mag als bei uns: jene, die zwar bisher der Kirche ihre traditionelle Glaubens- und
Sittenlehre abnehmen (weil sie noch gar nichts anderes gehört haben), aber unter der Woche fröhlich
sündigen und am Sonntag ebenso fröhlich zur Beichte gehen. Sie gehören zu jenen „guten Christen“,
denen – zumindest solange sie noch beichten kommen – auch von der traditionellen Pastoral zugebilligt
wird, dass sie nur tun, was ja jedem passieren kann; „Denn siebenmal fällt der Gerechte und steht
wieder auf“ (Spr 24, 16). Der Papst dürfte dieser naiven Sicht anhangen, denn – wie der vatikanische
Kirchenrechtler Markus Graulich sagt: Franziskus „problematisiert … die Beichte gar nicht: Für ihn
ist es ganz selbstverständlich, dass Menschen beichten gehen. ~[...] Wir würden vielleicht im deutschen
Sprachraum etwas tiefer ansetzen.“

Ich will mich hier nicht in eine Diskussion darüber einlassen, ob man diese Leute aus „pastoraler
Klugheit“ gewähren lassen oder vielleicht doch versuchen sollte, ihnen klar zu machen, dass fröhliches
Sündigen und fröhliches Beichten nicht ganz zusammengehen. Von letzterem würde ich persönlich
freilich abraten, weil es keinen Sinn hat, Menschen auf der Grundlage einer überholten Glaubens- und
Sittenlehre ein schlechtes Gewissen zu machen, wo sie doch ein solches gar nicht haben müssten! Eher
bräuchte es eines neuen Bischofs Ketteler, der vor den Slums und anderen Manifestationen strukturellen
Unrechts in der Dritten Welt eine Tafel mit der Inschrift aufstellt: „Hier endet der verpflichtende
Charakter der Zehn Gebote“...

Wenn in der Kirche wegen der Beichte Handlungsbedarf ist, dann bei jener dritten Gruppe, die nicht
beichten gehen kann, weil sie zurecht nicht weiß, zu wem sie beichten gehen soll. Wenn und soweit
eine „Renaissance der Beichte“ erstrebenswert wäre, müsste sie also bei einem Umdenken der
„Beichtväter“ ansetzen, was wohl ein Umdenken der offiziellen Kirche in Fragen der Glaubens- und
Sittenlehre zur Voraussetzung hätte. Erfolgt dies nicht, so wage ich die Prognose, dass alle Aktionen
zur „Wiedererweckung“ der Beichte auch in diesem Jahr der Barmherzigkeit vergeblich sein werden.
Die „alte“ Beichte hat ausgedient und wird mit jenen, die heute noch zur „Andachtsbeichte“ gehen,
langsam aussterben.

~* * *

Ein weiteres Argument, das vom Standpunkt der Menschenrechte gegen die verpflichtende Beichte
vorgebracht werden kann, will ich hier noch anmerken. Jeder Mensch hat das Recht auf den Schutz
seiner Privat- und Intimsphäre; und niemand kann verpflichtet werden, dieselbe gegenüber irgendeiner
menschlichen Instanz offenzulegen. Ich kenne die traditionellen kirchlichen Argumente, wie: >Der
„Beichtvater“ sei ja keine menschliche Instanz, denn er sitze anstelle Gottes< (als wenn der Beichtvater
damit aufhören würde, „Mensch“ zu sein); oder: >Jesus habe die Beichte eingesetzt, deshalb könne
sie nicht gegen ein Menschenrecht verstoßen< (obwohl Jesus zwar den Jüngern Vollmacht gegeben
hat, Sünden nachzulassen, dies aber weder an eine Beichte gebunden noch die Beichte zur alleinigen
Möglichkeit, Gottes Vergebung zu erlangen, erklärt hat). Dass es auch „katholisch“ anders geht, zeigt der Umstand, dass bei einer für eine größere Zahl von Personen bestehenden unmittelbaren Todesgefahr (z.B. im Krieg oder in einem Katastrophenfall) auch ohne Beichte eine Generalabsolution erteilt werden kann. (Wenn die Kirche vorschreibt, dass der Einzelne, der später noch die Möglichkeit zur Beichte bekäme, dieselbe nachhole müsse, dann steht dahinter
offenbar die Auffassung, dass es nicht angeht, dass sich jemand über eine Generalabsolution der
Pflicht zu beichten, also sozusagen – weil die meisten Menschen die Beichte doch als etwas Unangenehmes
betrachten – dem „Beichtleid“, entzieht. Damit aber wird die Beichte überhaupt zum Selbstzweck
gemacht.)

~* * *

Ein anderer Punkt aber muss abschließend noch angemerkt werden. Wenn die offizielle Kirche den
Gläubigen in diesem „Heiligen Jahr“ wieder das Sakrament der Buße an Herz legt, dann sollte sie
einmal mit gutem Beispiel vorausgehen und (z.B.) endlich die vielen Fälle von Missbrauch und dessen
Vertuschung in glaubwürdiger Weise aufarbeiten! Und wie glaubwürdig ist eine Kirche, die ein Jahr
der Barmherzigkeit proklamiert, aber unfähig ist, sich selbst in der Bischofssynode zu einer „barmherzigeren“
Pastoral an wiederverheirateten Geschiedenen durchzuringen? Dabei verdienen doch diese
eigentlich viel mehr als Barmherzigkeit, nämlich Gerechtigkeit! Aber die wird ihnen von der Kirche
vorenthalten, und zwar nur deshalb, weil diese immer noch in fundamentalistischer Weise am „tötenden“
Buchstaben der Bibel hängt, statt deren „lebendigmachendem“ Geist (2 Kor 3, 6.) zu folgen.


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