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Warum „private Messen“ die Bischöfe so sehr irritieren#


Von

Herbert Kohlmaier

Aus: Gedanken zu Glaube und Zeit, Nr. 14/2011


Vor allem durch den Priestermangel bedingt, verselbständigen sich Gemeinden bei ihren Gottesdiensten immer mehr. Sie entwickeln dabei neue Formen mit dem Einsatz von Laien oder Angestellten im pastoralen Dienst. Die Grenzen zur „Sonntagsmesse“ werden unscharf, insbesondere wenn konsekrierte Hostien verteilt und Ansprachen gehalten werden, die der Predigt ähneln. Die Bischöfe tolerieren das nolens volens. Allerdings ist die Feier der Eucharistie mit der „Wandlung“ ebenso wie die Homilie geweihten Personen strikt vorbehalten.

Dass im Fernsehen über „private“ häusliche Eucharistiefeiern in Tirol einschließlich des Sprechens der sakramentalen Einsetzungsworte (Anamnese) und der Herabrufung des Heiligen Geistes (Periklese) berichtet wurde, löste Empörung und den Hinweis des Ortsbischofs auf drohende Kirchenstrafen aus. Hier sieht sich die Hierarchie gleichsam ins Mark getroffen. Es wird an der alleinigen Befugnis des Klerus gerüttelt, das Wichtigste des Glaubensvollzugs vorzunehmen. Ein sehr grundsätzliches Problem tritt auf. Jesus stand dem Priestertum „prophetisch-kultkritisch“ gegenüber. Er berief (bzw. „weihte“) selbst keine Priester, da er ja nicht beabsichtigte, eine neue Religion zu organisieren. Die jungen Christengemeinden hatten daher keine Priester. Ihr Gottesdienst war das Herrenmahl zum Gedächtnis an das Gemeinschaft stiftende und seiner künftigen Erinnerung dienende Handeln Jesu vor seiner Kreuzigung. Paulus als Gemeindegründer schildert es im Wesentlichen so, wie es uns aus den Evangelien (nicht bei Johannes) bekannt ist.

Nichts deutet darauf hin, dass diese Feiern die Mitwirkung eines Priesters vorausgesetzt hätten. Solche gab es ja noch recht lang nicht. Die Zusammenkunft der Jesusgläubigen wurde von Männern und Frauen meist in ihren Häusern veranstaltet und geleitet. Die bald entstandenen Aufgaben der Presbyter („Ältesten“) und Episkopen (später Bischöfe) betrafen den Dienst im Allgemeinen, insbesondere an den Bedürftigen, sowie die Verkündigung. Kultische Handlungen, die Priestern vorbehalten wären, gab es noch nicht.

Erst viele Jahrzehnte später und dann im Zusammenhang mit der staatlichen Etablierung des Christentums entwickelte sich dessen Priesteramt sowie die Bestellung dazu. Es besteht dabei ein Zusammenhang mit der Deutung des Todes Christi als Opfer. Wesentliche Neuerung war dabei, dass der Priester in die Rolle eines Repräsentanten Christi befördert wurde. Er selbst vertritt also Jesus bei der Eucharistiefeier. Nur er handelt – wie die Lehre heute sagt – „in persona Christi“. Die von Jesus zugesagte Anwesenheit in der Gemeinschaft der Gläubigen kann also ohne Geistlichen nicht herbeigeführt werden.

Es liegt auf der Hand, dass damit die Kirche ihre ausschließliche Berufung zur Heilsvermittlung und damit ihre einmalige Position herstellen und absichern wollte. Jede „Eigenmächtigkeit“ rüttelt an den klerikalen Fundamenten, sie bringt diese Alleinbefugnis in Gefahr! Deren theologische Begründung ist allerdings höchst brüchig. Sie findet ihre Entsprechung im Standpunkt des Papstes, durch die Nachfolge des Petrus Stellvertreter des Herrn zu sein. Doch dagegen sprechen die Worte und das Handeln Jesu ganz eindeutig. Er betont die Unmittelbarkeit der Beziehung jedes Menschen zu Gott und verwirft die Anmaßung, sich als besonders befugt oder gelehrt über andere zu erheben.

Streng genommen ist die Behauptung einzelner Menschen, in Vertretung und Vollmacht Gottes oder Jesu zu handeln, eine Anmaßung, die in den Bereich der Blasphemie gerät. Sie unterstellt ja Gott, seine Autorität und Heiligkeit fehlerhaften Geschöpfen überantwortet zu haben, auch (zumindest teilweise) seine Macht und damit letztlich sich selbst! Ein diametraler Gegensatz zur Auffassung Jesu zeigt sich. Es ist verwunderlich, dass dieses Kernelement kirchlichen Selbstverständnisses über Jahrhunderte von den Katholiken fromm akzeptiert wurde – nicht freilich vom Protestantismus.

Die ausschließliche Befugnis des geweihten Priesters, durch sich selbst Jesu Anwesenheit in der feiernden Gemeinde herzustellen, kann von im Glauben gebildeten Christen heute nicht mehr verstanden und einfach hingenommen werden. Das ändert oder mindert aber keineswegs die seelsorgerischen Aufgabe der Geistlichen und ihren unverzichtbaren Wert! Natürlich sind sie dazu berufen, die Eucharistiefeier zu leiten und für deren korrekten und würdigen Ablauf zu sorgen. Sie haben durch ihre Ausbildung und kraft ihrer Hingabe an den Heilsdienst die umfassende Aufgabe, die Gläubigen anzuleiten und ihnen das Wissen über den Glauben und das Leben in ihm zu vermitteln.

Doch die Kirche ist heute nicht mehr in der Lage, ausreichend geeignete Priester für die Feier der Messe zur Verfügung zu stellen. Sie behindert durch längst überholte und theologisch nicht begründbare Berufsvoraussetzungen den nötigen Nachwuchs systematisch. Sie verjagt Seelsorger, die ihre Liebe zu einer Frau nicht verbergen wollen. Damit hat sie die moralische Berechtigung verloren, Selbsthilfe zu unterbinden. Eucharistiefeiern ohne einen zum Anlass verfügbaren Priester entspringen dem Urbedürfnis des Christentums nach der Vereinigung mit Jesus. Das wäre zu achten, nicht aber zu ahnden! Was ursprünglich als Herrenmahl erlaubt und „gültig“ war, ist kein magischer Vorgang, den ein dazu Befugter in Szene setzt, sondern ein spirituelles Geschehen. Es findet in den Herzen der Gläubigen statt und ist nicht abhängig von bestimmten liturgischen Konstruktionen. Jesus ist nicht deswegen da, weil ihn jemand in die Hostie „befohlen“ hat, wie Papst Benedikt tatsächlich verlauten ließ! Er ist bei denen, die ihn suchen und nach ihm sowie dem verlangen, was seine Gegenwart erlebbar macht, nämlich Brot und Wein.

So wird die Kirchenleitung neu Entstehendes akzeptieren müssen, das eigentlich Rückkehr zum Ursprung ist. Vorausgesetzt, es geschieht mit gebotener Ernsthaftigkeit und Verantwortung im Auftrag der Gemeinde. Der Glaube hat nicht durch Ämtermacht, sondern nur durch seine Lebendigkeit eine Zukunft. Das Beharren auf Formalismen kann dem nur schaden, und das kann wohl in niemandes Absicht liegen!