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Haben Politiker Privilegien? (Essay)#

Peter Filzmaier

In engem Zusammenhang mit der Politikfinanzierung steht die Alltagsmeinung, dass Politiker nicht nur zu viel Geld verdienen, sondern auch über zahlreiche Privilegien verfügen würden. In Österreich sind Politikergehälter seit 1997 im Bezügebegrenzungsgesetz geregelt und basieren auf einer Gehaltspyramide. Die Politikerpensionen und die Abfertigungen für Politiker wurden abgeschafft. Die Bezüge der Politiker orientieren sich an ihrem Aufgaben- und Verantwortungsbereich.

Ausgangspunkt für die Gehaltspyramide ist der Bezug eines Nationalratsabgeordneten in der Höhe von 14-mal jährlich 7.905,02 Euro (2006). Ein Minister erhält 200 % dieses Betrags, der Nationalratspräsident 210 %, der Bundeskanzler 250 % und der Bundespräsident 280%. Der Bezug eines Bundesrates beträgt 50 % des Grundgehalts. Auch für Vizekanzler, Klubobleute, Europaabgeordnete, Landesräte, Landtagsabgeordnete und Bürgermeister sind entsprechende Prozentsätze festgelegt, wobei im Bereich der Länder und Gemeinden der Prozentsatz lediglich als Obergrenze gilt.

Ein scheinbares Privileg ist, dass nach dem Ende der Amtszeit bis zu sechs Monate eine Gehaltsfortzahlung erfolgt. Dadurch soll jedoch u. a. verhindert werden, dass Politiker mit Auslaufen ihres Mandats und parallelen Bemühungen um die spätere Berufsausübung in unvereinbare Abhängigkeiten geraten. Aus demselben Grund gibt es für Klubobleute im Nationalrat sowie Regierungsmitglieder das absolute Verbot, ein anderes Einkommen zu beziehen, was für einfache Abgeordnete nur für Vielfachbezüge aus öffentlichen Mitteln gilt.

Ebenso ist die parlamentarische Immunität eine Schutzbestimmung. Nach dem Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrats dürfen Abgeordnete wegen der in Ausübung ihres Berufes geschehenen Abstimmungen niemals, wegen der in diesem Beruf gemachten mündlichen oder schriftlichen Äußerungen nur vom Nationalrat verantwortlich gemacht werden. Die Abgeordneten dürfen außerdem wegen einer strafbaren Handlung – den Fall der Ergreifung auf frischer Tat bei Verübung eines Verbrechens ausgenommen – nur mit Zustimmung des Nationalrates verhaftet oder behördlich verfolgt werden. Das soll, auch historisch zu verstehen, die Unabhängigkeit der politischen Mandatare gegenüber rechtlicher Willkür garantieren.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass Österreichs Politiker im internationalen Vergleich gut verdienen, zweifelhafte Privilegien jedoch in der jüngeren Vergangenheit großteils abgeschafft wurden. Politikerbezüge in Österreich:

Brutto-Monatsbezüge in Euro ab Juli 2006

Bundespräsident22.134,10
Bundeskanzler19.762,60
Vizekanzler17.391,00
Nationalratspräsident16.600,50
Bundesminister15.810,00
Landeshauptleute (Obergrenze)15.810,00
Landesrat (Obergrenze)14.229,00
Klubobmann (Nationalrat)13.438,50
Nationalratsabgeordneter7.905,02
Landtagsabgeordneter (Obergrenze)6.324,00
Bundesrat3.952,50



Dieser Essay stammt mit freundlicher Genehmigung des Verlags aus dem Buch:

© 2007 by Styria Verlag in der, Verlagsgruppe Styria GmbH & Co KG, Wien
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