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Klarheit und Nüchternheit#

Vor 125 Jahren, am 23. März 1890, wurde in Wien Adolf Julius Merkl geboren, der später zu einem der profiliertesten und einflussreichsten Juristen Österreichs werden sollte.#


Von der Wiener Zeitung (Sa./So., 21./22. März 2015) freundlicherweise zur Verfügung gestellt.

Von

Gerhard Strejcek


Gedenktafel: Adolf Julius Merkl
Adolf Julius Merkls Kopf ziert eine bescheidene Gedenktafel im Arkadenhof der Wiener Universität.
© Hermann Schlösser

Adolf Julius Merkl war - neben Hans Kelsen, dessen rechtstheoretischen Ansatz er konsequent verfocht - die schillerndste Figur des Verfassungsrechts der Ersten Republik. Merkl gelangen eigenständige wissenschaftliche Erfolge, wie die Stufenbaulehre, mit der er die rechtspositivistische Theorie maßgeblich weiter entwickelte.

Vor allem aber beherrschte er eine glasklare rechtsdogmatische Ausdrucksweise, erhellte rechtspolitische Hintergründe in einem unprätentiösen und neutralen Stil. Zu zahlreichen Fragen der Grundrechte, des Hochschul- und des Umweltrechts nahm er Stellung. Sein "Allgemeines Verwaltungsrecht" aus dem Jahr 1923 ist neben dem gleichnamigen Werk seines Kollegen Walter Antoniolli aus der Zweiten Republik das beste Lehrbuch auf diesem Gebiet. Er setzte sich für die freiwillige Abstinenz von Alkohol ein und war volksbildnerisch tätig.

Als enger Mitarbeiter des Staatskanzlers Karl Renner nahm er 1919/20 direkt Einfluss auf die verfassungspolitischen Gestaltungsprozesse. Und als Gelehrter prägte er die Gesetzgebung und die öffentlich-rechtliche Doktrin der 1920er und der 1960er Jahre. Was dazwischen passierte, wird noch Gegenstand dieses Artikels sein.

Schwere Jugendjahre#

Obwohl Merkl ein eher mäßiger Schüler des Josefstädter Piaristengymnasiums war, das er sechs Klassen lang besuchte, maturierte er nach einem Schulwechsel planmäßig in Wiener Neustadt und absolvierte auch das Jus-Studium in Mindestzeit. Offenkundig ging es mit dem jungen Mann bergauf, nachdem er wieder mit seiner Familie vereint war, denn sein Vater Adolf Merkl sen. war in der k.u.k. Monarchie als Forstverwalter in Nasswald an der Rax tätig und konnte den Jugendlichen nicht beaufsichtigen.

Die Schulzeit über wohnte Merkl daher zunächst in der Neudeggergasse und dann in der Burggasse bei der Quartiergeberin Josefina Lindermann. In Latein hatte er ein "Nicht Genügend" im ersten Semester der sechsten Klasse ausgefasst, sein Fleiß wurde gerade noch als "hinreichend" eingestuft und das Betragen als "befriedigend", was allesamt keine Insignien eines Musterschülers waren. Über ein "genügend" brachte er es 1906 auch in Naturgeschichte nicht hinaus, obwohl er später das erste Naturschutzgesetz Niederösterreichs mitgestalten sollte.

Durch regelmäßige Besuche auf der Galerie des Abgeordnetenhauses im (damals) neuen Hansen-Gebäude am Ring schulte Merkl sein politisches Verständnis. Angesichts der Obstruktion, des Nationalitätenstreits und des vielfach inakzeptablen Benehmens der über 500 Abgeordneten, die so gut wie nie zugleich im Plenum saßen, entwickelte sich früh eine gewisse Skepsis gegenüber dem Funktionieren des Parlamentarismus. Sie zeigte sich 1923, als Merkl es in einer Monographie ablehnte, neben der Gesetzgebung auch die Verwaltung zu "demokratisieren".

Dennoch blieb der Verfassungsjurist zeitlebens der Demokratie verpflichtet, schroff und präzise reagierte er auf alle Usurpationen eines autoritären Regimes und auf den Anspruch des "absoluten" Staates. Es ist übrigens anzunehmen, dass er zwischen 1909 und 1913 des Öfteren mit einem akademisch gescheiterten Maler namens Adolf Hitler auf der Besuchergalerie saß, der bekanntlich ganz andere Schlüsse aus seinen Reichsrats-Erlebnissen zog. Merkl verurteilte als Staatsrechtslehrer die missbräuchliche Anwendung von Notverordnungen und des Kriegswirtschaftlichen Ermächtigungsgesetzes, er hatte keine Hemmungen, im Diktaturjahr 1935 einen kritischen Grundriss zur Verfassung des autoritären Ständestaats vorzulegen und er wandte sich gegen alle rechtswidrigen Eingriffe des Staates, auch in den demokratisch-rechtsstaatlichen Phasen 1918-34 und 1945 ff.

Merkls Einfluss auf das B-VG aus dem Jahr 1920 und dessen Fortentwicklung ist nicht zu unterschätzen. Entgegen landläufigen Meinungen nahm zwar Kelsen starken Einfluss auf die konkreten Formulierungen der Bundesverfassung, insbesondere die Ausformung der Verfassungsgerichtsbarkeit, doch musste der berühmte Staatsrechtslehrer in manchen Aspekten wie z.B. dem politisch besonders wichtigen Bundeswahlrecht dem Staatskanzler Renner und in föderalen Angelegenheiten dem Tiroler Michael Mayr und anderen Ländervertretern inhaltlich Tribut zollen. Schüler und Lehrer

Das Verhältnis Kelsens zu Merkl gestaltete sich in der maßgeblichen Ära 1918-1920 sehr herzlich, trat doch der bescheidene Forstverwalterssohn stets in die zweite Reihe und bezeichnete sich als "Schüler" des nur achteinhalb Jahre älteren Professors.

Dabei hatte Merkl schon im Jahr 1919 einen sehr interessanten Band über die "Verfassung der Republik Deutschösterreich" ediert. Dieses Werk ist bis heute maßgeblich, um die republikanische Rumpfverfassung vom November 1918 und März 1919 zu verstehen. Zudem ging Merkl ebendort auch tiefschürfend auf Fragen der Staatslehre ein, wobei in diesem Werk Sympathien für eine "sozialdemokratische" Republik durchschimmern. Genau diese Bemerkungen sollte Merkl, der dem Ständestaat verdächtig, den Nazis verhasst und der zögerlichen Nachkriegsrepublik als "suspekt" erschien, noch bereuen. Aber um politische Befindlichkeiten kümmerte er sich nie.

Nach seinem Studium war Merkl von 1913 bis 1915 im Magistrat der Reichshaupt- und Residenzstadt Wien tätig, dann im Parlament, wo er die kommunistischen Schussattacken des November 1918 hautnah miterlebte. Nach einer Zeit im Handelsministerium und im Bundeskanzleramt trat er 1930 die Nachfolge Kelsens an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Wiener Universität an. Kelsen war auf einer "gelben Liste" stehend, durch ein perfides Bundesverfassungsgesetz gemeinsam mit dem ebenfalls missliebigen Max Layer aus dem VfGH eliminiert worden. Angewidert verließ er auch die Wiener Universität, an der sich immer mehr antisemitische Tendenzen in der Studentenschaft und im Lehrkörper bemerkbar machten.

Vertreibung des Rechts#

Die schale Versprechung Renners, dass Kelsen, der einen Ruf nach Köln annahm "triumphal zurückkehren" würde, erfüllte sich nie. Vielmehr musste Kelsen nach Inkrafttreten des NS-Gesetzes über den "Schutz des Berufsbeamtentums" wegen seiner jüdischen Abstammung (er war 1907 katholisch getauft worden, konvertierte dann zur evangelischen Konfession) Köln verlassen und wandte sich nach Genf und Prag, wo er ebenfalls 1938 von Antisemiten weggemobbt wurde.

Auch am Wiener Institut machten sich ab 1935 bereits dem NS-System "aufgeschlossene" Kollegen wie Hans Frisch und Helfried Pfeiffer bemerkbar. Lediglich der von Kelsen geförderte Assistent Karl Braunias, ein vielsprachiger und akribischer Forscher, der nach dem Zweiten Weltkrieg als Diplomat tätig war, schien der Republik verpflichtet zu bleiben.

Anders als Kelsen war Merkl nie Mitglied des Verfassungsgerichtshofes, er wurde er auch nicht rassisch verfolgt, aber er zählte doch zu jenen den braunen Machthabern missliebigen Universitätslehrern, die noch im Jahr 1938 pensioniert wurden, obwohl er damals erst 49 Jahre alt war.

Die "Pensionierung"#

In biografischen Lexika steht meist, dass Merkl "von 1920 bis 1965 an der Universität Wien lehrte". Das entspricht nicht den Tatsachen, denn nach seiner "Pensionierung" 1938 gelang es Merkl, der zunächst als Fürsprecher in Finanzangelegenheiten tätig war, nur dank mehreren Interventionen von Rechtsphilosophen und Kollegen, eine "unpolitische" Lehr-Tätigkeit an der Universität Tübingen aufzunehmen. Dort war ihm jegliche Bezugnahme auf politische oder staatsrechtlich-aktuelle Fragen untersagt.

Aber nicht genug damit, verzögerte die österreichische Unterrichtsverwaltung unter dem VP-Minister und CV-er Felix Hurdes und dessen treuem Vollstrecker Sektionschef Dr Otto Skrbensky nach 1945 die Rückberufung politisch "verdächtiger", soll heißen: womöglich nicht konservativ genug eingestellter Professoren nach Wien.

Mit Kelsen, der via Wellesley College und Harvard nach Berkeley (Cal/USA) gegangen war, wurde erst gar nicht verhandelt, Merkl hingegen wurde längere Zeit auf Weisung von Skrbensky hingehalten, ehe er wieder in Wien lehren durfte.

Als traurige Fußnote bleibt hier zu erwähnen, dass nahezu gleichzeitig mit dem mutigen Demokraten Merkl auch die Rehabilitierung des NS-Kollegen Pfeiffer stattfand, der zunächst Lehrverbot hatte, dann aber schrittweise wieder Terrain erlangte, "deutsches Verwaltungsrecht" las (ein an der Universität Wien nicht geprüftes und nach 1945 irrelevantes Fach), ehe er das goldene Verdienstzeichen der Republik Österreich und ein Nationalratsmandat für den VdU erlangte.

Wer der Meinung sein sollte, dass sich Pfeiffer vom opportunen Nazi zu einem republikstreuen Gelehrten gewandelt hätte, kann das Gegenteil davon in einer "Eckartschrift" der Fünfzigerjahre nachlesen, in der er jenen Staat, der den braunen Professor so geschmeidig wieder integrierte, diskreditiert, dafür aber der Hitler-"Volksbefragung" vom April 1938 Fairness und Rechtskonformität attestiert.

Ehrenvolles Alter#

Adolf Julius Merkl, der auch als älterer Gelehrter eine sportliche und bescheidene Erscheinung blieb, zog mit seiner Gattin in ein winziges Haus in der Döblinger Eroicagase gleich beim Heiligenstädter Pfarrplatz, wo posthum eine Gedenktafel angebracht wurde. Seine Ehefrau kam bei einem Autounfall ums Leben, Merkl selbst überlebte seine Emeritierung 1965 noch um 5 Jahre, ehe er im Jahr 1970 hochbetagt und von vielen Fachkollegen respektiert, drei Jahre vor seinem Mentor Kelsen, verstarb. Lange Zeit stand er trotz seiner wissenschaftlichen Leistungen im Schatten des Lehrers. Als zum diesjährigen Neujahrskonzert im Hof der Universität Wien Ballett getanzt wurde, geriet Merkls Gedenktafel im Arkadenhof zufällig einige Sekunden in den Fokus der Kamera. Aber das wird kaum jemand bemerkt haben.

Literatur:#

Gerhard Strejcek (Hrsg): Gelebtes Recht. 31 Juristenbiografien. Österreichische Verlagsgesellschaft, Wien 2012;

Gerhard Strejcek: Erlerntes Recht. Zur Ausbildung von Juristinnen und Juristen an der Universität Wien 1365-2015, New Academic Press 2015.

Herbert Schambeck: Adolf Merkl. Leben und Wirken, Duncker & Umblot, Berlin 1994.

Roman und Hans Pfefferle: "Glimpflich entnazifiziert. Die Professorenschaft an der Universität Wien 1944 und in der Nachkriegszeit" V&R unipress , Göttingen 2014.

Für die Möglichkeit der Einsichtnahme in den Hauptkatalog des k.k. Gymnasiums Wien VIII heute Bundesgymnasium Wien VIII - Piaristengymnasium, danke ich Frau OStR iR Dr Brigitte Stemberger.


Gerhard Strejcek, geboren 1963 in Wien ist Außerordentlicher Professor am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien.

Wiener Zeitung, Sa./So., 21./22. März 2015