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Grundsicherung und deren Finanzierung #

Ein Rückblick auf das einmalige Armenlotterie-Gesetz 1945#

Von

Mag. Dr. Fritz Simhandl

Während sich heute die Politik mit dem Thema Grundsicherung redlich abmüht und nicht recht weiß, wie sie einen budgetären Bedeckungs-vorschlag für zusätzliche Ausgaben in diesem Teil der Sozialpolitik darstellbar machen soll, waren die Gründungsväter der 2. Republik hier viel innovativer.

In einem Staatsgesetz, beschlossen von der Provisorischen Staatsregierung am 15. August 1945 wurden zu Gunsten der Armen in Wien die Voraussetzungen für die Abhaltung einer Geldlotterie beschlossen.

So wurde das Staatsamt für Finanzen, der Vorgänger des heutigen Bundesministeriums für Finanzen, ermächtigt, einvernehmlich mit dem Staatsamt für Inneres, dem Vorgänger des heutigen Bundesministeriums für Inneres, der Stadt Wien eine "Lotterie mit Geldtreffern" zu bewilligen. Die Erträgnisse dieser Lotterie wurden zur Gänze den Armen Wiens gewidmet.

Auch auf die Zahlung einer Lottotaxe an das Staatsamt für Finanzen wurde ausdrücklich verzichtet. Man setzte fest, dass dieses Gesetz für die Zeit vom 15. August 1945 bis zum 31.12. 1945 in Kraft blieb und dann außer Kraft tritt.

Ein schönes rechtshistorisches Beispiel für Ideen, um auch aktuelle Fragen anzugehen, wenn man bedenkt, dass eine solche Armenlotterie ja auch auf Dauer eingerichtet werden könnte.