!!!Kuriose und interessante Gesetze und Verordnungen in der österreichischen Rechtsgeschichte I 


 

__Mag. Dr. Fritz Simhandl__
 

Recht muss nicht nur trocken und wissenschaftlich sein, Recht kann auch durchaus amüsant sein. Vielleicht nicht gerade für die, die es seinerzeit betroffen hat, aber heute in oft mehr als 100 jährigem Abstand zu Norm und Normensetzern kann man sich das eine oder andere Schmunzeln nicht verkneiffen.
 

Von A wie "Alkoholhaltige Waren" bis Z, wie "Zahnhalsband" reicht die breite Palette von historischen Regelungen, die hier auf orginelle und durchaus auch humoristische Weise dargelegt werden sollen. Der vorliegende Aufsatz wendet sich dabei keineswegs nur an den promovierten Juristen mit rechtshistorischem Interessensschwerpunkt, vielmehr ist für jeden etwas dabei, der mit dem Verfasser die Neugierde für bisher noch kaum ausgelotete Themen im Schnittpunkt zwischen dem Staat einerseits und der Gesellschaft, Kultur und Wirtschaft andererseits teilt.
 

Recht und Gesetz sind für die meisten Bürger eine vielfach abstrakte und trockene Angelegenheit. Gewiss, in der Ausbildung in Schule, Arbeitsplatz oder Universität hört man auch als Nichtjurist das eine oder andere aus diesem Wissensgebiet. Dass man eigentlich tagtäglich und nahezu pausenlos selbst von Recht und Gesetz betroffen ist, merkt man erst dann, wenn man in oft unangenehmer Art und Weise, damit konfrontiert ist.
 

Ob die Reklamation in einem Geschäft, der Streit mit Vermieter oder Nachbar, oder gar Unfallfolgen und Scheidung, oft wird dem Bürger erst dann bewusst, dass er "Normadressat" bzw "Normunterworfener" ist. Vor diesem Hintergrund scheint es nicht zu hoch gegriffen, wenn man das Leben durchaus als ein in einem dichten Regelwerk eingebundenes Dasein von Verboten und Geboten definieren würde. Dieses Regelwerk hat Antwortcharakter und bezieht sich immer auf real existierende Herausforderungen. Somit stehen "Sein" und "Sollen" in einem vielfältigen Kausalverhältnis zueinander. Alle diese Kausalverhältnisse sind vom Faktor "Zeit" bestimmt. Untrennbar mit dem Recht ist dessen historische Entwicklung verknüpft. Recht und Gesetz sind immer eine Antwort auf eine zeitlich bedingte Herausforderung. Diese Erkenntnislage bildet auch die Grundlage für die vorliegende Publikation.
 

Hier wurden ganz bewusst "Kuriose und interessante Gesetze und Verordnungen" aus einem ganz bestimmten Zeitabschnitt ausgewählt um über diese Rechtsnormen auch einen tiefen Einblick in die situativen Szenarien dieser Zeit zu ermöglichen.
 

Die Jahrzehnte zwischen 1880 und 1925 umfassten einen der historisch dynamischten Zeitabschnitte der Geschichte. Erfindergeist und Industriealisierung, politische Großmachtinteressen und Rüstungswettlauf, Ideologisierung und Vermassung der Gesellschaft prägten diese Jahrzehnte, die mit dem 1.Weltkrieg und dem dadurch ausgelösten ökonomischen und politischen Desaster in Europa und der Welt endeten. Diese Rahmenbedingungen warfen ihr unmittelbares Spiegelbild in der Rechtsordnung.
 

Ob Regelungen im Zusammenhang mit technischen Erfindungen oder die Bewirtschaftung knapper Güter rund um den 1. Weltkrieg, immer zogen reale Verhältnisse rechtliche Regelungen nach sich.
 

Ich habe aus diesen tausenden von Gesetzen, Verordnungen und Erlässen dieses Zeitabschnittes insgesamt 25 herausgehoben und einer näheren Darstellung zugeführt. Dabei werden sowohl Normen der der Monarchie als auch der 1. Republik einer näheren Betrachtung unterzogen. Grundlage für die Auswahl gerade dieser 25 Normen war vor allem aber auch, darzustellen, was ein Staat in einer spezfischen Intention alles zu regeln in der Lage ist.
 

So werden im einzelnen dargestellt:
 

- Erlass über Anleitungen zur Untersuchung alkoholhaltiger Waren(Parfümeriewaren): RGBL 1902/102\\
- Verordnung über die Höchstpreise von Aprikosen(Marillen): RGBL 1917/289 idF 1918/171\\
- Verordnung über die Abschiebung von Landstreichern sowie paß- und subsistenzlosen Individuen im Verhältnis zu Rußland: RGBL 1887/4\\
- Erzeugung von Bierersatz: RGBL 1917/320 idF 1917/425, BGBL 1922/251\\
- Anzeigepflicht für Billard und Billardbanden:RGBL 1917/204 idF StGBL 1919/318\\
- Hintanhaltung des Mißbrauchs von Brieftauben: StGBL 1919/456\\
- Verbot der Verwendung vom Brot zum Putzen von Tapeten und Fußboden: RGBL 1915/94 idF BGBL 1923/479\\
- Ein- und Durchführverbot für Caviar: RGBL 1892/123\\
- Privilegienschutz für die internationale Elektrizitätsausstellung 1883 in Wien: RGBL 1883/25 und Durchführungsverordnung: RGBL 1883/46\\
- Höchstpreise für Dörrobst: RGBL 1917/488 idF StGBL 1919/185\\
- Verordnung über das Verbot des deutschen Fleischwassers als Konservierungsmittel: RGBL 1896/183\\
- Verordnung über das Einfuhr- und Vertriebsverbot für elektrische Gehörbatterien von G.Keith-Harvey in London: RGBL 1908/47\\
- Verbot des Hausierhandels im Semmeringer Hotel- und Villengebiet(Gemeinde Breitenstein): RGBL 1908/128\\
- Verordnung über das Verbot der Malzerzeugung aus Gerste: RGBL 1915/36 idF 1915/213\\
- Schutz des Nußbaum: RGBL 1916/364 idF StGBL 1920/301\\
- Ein- und Ausfuhrbeschränkungen für Opium:BGBL 1921/363\\
- Fälschung oder mißbräuchliche Verwendung von Postfreistenpel: BGBL 1922/601\\
- Transportbescheinigungen für Rüben: RGBL 1917/412\\
- Pachtzinse für Schrebergärten: RGBL 1917/118\\
- Verpackung von Tee: RGBL 1902/81\\
- Uniformierung für das Ressort des Ministeriums für soziale Fürsorge: RGBL 1917/505\\
- Befähigungsnachweis für die gewerbsmäßige Vervielfältigung von Schriften: BGBL 1921/222\\
- Anzeigepflicht der Windpocken in Vorarlberg, Tirol und Salzburg: BGBL 1923/329\\
- Verhalten von Yachten gegenüber Kriegsschiffen und Befestigungswerken: RGBL 1894/33 idF 1901/18, 1910/152\\
- Einfuhrverbot für elektromotorisches Zahnhalsband der Firma Gehring in Berlin: RGBL 1901/134
 
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