!!!Kann ein Unternehmen bestraft werden? (Essay)

 

__Alexander Tipold__
 

Umweltskandal, Fischsterben durch Abwässer aus der Fabrik eines Großunternehmens. Kann dieses dafür bestraft werden? Die gerichtliche Strafbarkeit von Unternehmen ist Neuland in Österreich. Bis 1. Jänner 2006 konnten nur Menschen durch das Strafgericht verurteilt werden: Nur Menschen kann die Begehung einer Straftat persönlich vorgeworfen werden, nur diese handeln schuldhaft. Juristische Personen, wie eine Aktiengesellschaft oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, aber auch z. B. Personenhandelsgesellschaften, handeln nicht allein, sondern durch ihre Organe (Vorstand, Geschäftsführer). Ihnen kann daher nur das Fehlverhalten dieser Organe oder anderer Personen zugerechnet werden. Dass ein solches Fehlverhalten zu einer strafrechtlichen Verantwortung dieser Verbände (juristische Personen und verschiedene Gesellschaften) führt, ist erst durch das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz möglich geworden.\\
Entscheidender Motor für dessen Schaffung waren europarechtliche Vorgaben. Eine strafrechtliche Haftung setzt eine Straftat voraus. Diese muss entweder zugunsten des Verbandes begangen worden sein oder es müssen dadurch Pflichten verletzt worden sein, die den Verband treffen: z. B. Umweltschutz- oder Arbeitnehmerschutzpflichten.
 

Die Tat muss ferner durch den Geschäftsführer, ein Vorstandsmitglied oder Prokuristen, Personen mit vergleichbarem Einfluss auf die Geschäftsführung oder durch Mitglieder des Aufsichtsrates oder des Verwaltungsrates begangen werden. Diese Personen werden im Gesetz als Entscheidungsträger bezeichnet. Der Verband haftet aber auch, wenn ein Arbeitnehmer die Tat begeht und Entscheidungsträger diese Tat dadurch zumindest erleichtert haben, dass sie wesentliche technische, personelle oder organisatorische Maßnahmen zur Verhinderung der begangenen Tat nicht getroffen haben. Ein Arbeiter hat am falschen Hahn gedreht, dies tat er, weil er mangelhaft ausgebildet war, und dies war der Geschäftsleitung durchaus bekannt – hier kommt eine Haftung in Betracht.
 

Entscheidend bleibt aber, dass eine Straftat begangen wurde. Das setzt z. B. voraus, dass der Täter vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Wurden alle Sorgfaltspflichten eingehalten, haften weder die handelnde natürliche Person noch der Verband. Das Strafrecht sieht nie eine Haftung für Zufälle vor. Lag dem anfangs genannten Szenario ein nicht erkennbarer Bruch eines sorgfältig gewarteten Rohres zugrunde, kann das Unternehmen nicht bestraft werden.
 

Sind hingegen die Voraussetzungen für eine Haftung von Verbänden gegeben, kann der Verband (das Unternehmen)mit einer Geldbuße bestraft werden, deren Höhe sich zum einen aus dem Grad des Pflichtenverstoßes, zum anderen aus der Ertragslage des Verbandes zusammensetzt.
 

Mit dieser neuen strafrechtlichen Regelung sollen Unternehmen angehalten werden, mehr als vielleicht bisher darauf zu schauen, dass durch ihre Tätigkeit niemand zu Schaden kommt. Eine strafrechtliche Verurteilung soll dazu noch mehr beitragen als das zivilrechtliche Schadenersatzrecht. Straftaten sollen sich auch für Unternehmen nicht auszahlen.\\ \\ \\
 
Dieser Essay stammt mit freundlicher Genehmigung des Verlags aus dem Buch:

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