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Evangelische Kirchen#

A.B. und H.B. Wien und Niederösterreich#

Vom Ende des 16. Jahrhunderts bis 1781 war die Evangelische Kirche eine Art Geheimkirche, Gottesdienste waren nicht erlaubt. Erst Kaiser Josef II. gewährte durch das Toleranzpatent 1781 die öffentliche Religionsausübung. In Österreich sind rund 4 % der Einwohner evangelisch: rund 310.000 evangelische Christen A.B. und knapp 14.000 evangelische Christen H.B. Die Bezeichnung A.B. bedeutet „Augsburgisches Bekenntnis“ (bezogen auf die Confessio Augustana von 1530) und meint die Lutherische Kirche. Die Bezeichnung H.B. steht für das „Helvetische Bekenntnis“ (bezogen auf die Confessio Helvetica posterior von 1566) und meint die Reformierte Kirche. In Österreich haben sich beide Kirchen 1861 im Protestantenpatent als „Evangelische Kirche A. und H.B. in Österreich“ zur Erledigung gemeinsamer Angelegenheiten zusammengeschlossen, ohne ihre Bekenntnisverschiedenheit aufzugeben. In ganz Österreich bestehen 205 Pfarrgemeinden (196 A. B. und 9 H.B.)

Den historischen Gegebenheiten entsprechend, sind die meisten evangelischen Kirchenbauten jung. Nur die Lutherische Stadtkirche stammt aus dem späten 16. Jahrhundert, da sie ursprünglich die Klosterkirche der Klarissinnen war. Die evangelischen Gotteshäuser, die nach dem Toleranzpatent Kaiser Joseph II. (1781) entstanden, unterlagen strengen Bestimmungen. Die Bethäuser sollten nicht wie katholische Kirchen aussehen, sondern wie Bürgerhäuser. Sie durften keine Türme und Rundfenster und keinen Eingang von der Straße haben. 1848 entfiel das Turmverbot, mit dem Protestantenpatent von 1881 die Vorschrift des indirekten Eingangs. Historistische Kirchenbauten entstanden, oft von namhaften Architekten (wie Theophil Hansen) geplant. In den Nachkriegs- und Wiederaufbaujahren baute man moderne Kirchen in schlichten Formen. Nach die Jahrtausendwende setzt die evangelische Kirche in Niederösterreich mutige architektonische Zeichen, wie die Entwürfe von Efthymios Warlamis in Waidhofen an der Thaya (2004) und Wolf D. Prix in Hainburg (2011) beweisen.

Redaktion: Helga Maria Wolf