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"Sei gesegnet ohne Ende ..."#

von Peter Diem

Der spätromantische Lyriker Ottokar Kernstock wurde am 25. 7. 1848 in Marburg/Maribor geboren. Sein Vater, ein kaiserlicher Finanzbeamter, stammte aus Prachatitz im Böhmerwald, noch 1890 ein Städtchen mit 4000 deutschen und 1000 tschechischen Einwohnern. Otto wuchs in Marburg, der Heimatstadt seiner Mutter, mit zwei jüngeren Geschwistern auf und übersiedelte im Volksschulalter mit seinen Eltern nach Graz. Er studierte Rechtswissenschaften und wurde Mitglied der schlagenden Akademischen Sängerschaft „Gothia". Nach seinem Eintritt in das Augustiner Chorherrenstift Vorau in der Steiermark (1867) nahm er den namen Ottokar an. Nach der Priesterweihe 1871 wurde er Archivar und Bibliothekar, 1873 Kaplan in Waldbach, dann in St. Lorenzen am Wechsel und in Dechantskirchen. Von 1889 bis zu seinem Tod 1928 war er Pfarrer von Festenburg in der Oststeiermark. Von 1875 an publizierte er, insbesondere in den Münchnern „Fliegenden Blättern". In der steirischen Idylle verfasste er ab 1889 eine Reihe zum Teil schwülstiger Gedichte, die meisten in der Tradition Scheffels, viele davon mit radikal deutschnationalen Appellen. So schrieb er über die Herkunft seines Vaters

„Im Böhmerwald bewehrt mit Wall und Toren,
in dem mein lieber Vater ward geboren,
Deutsch war der Mann, kerndeutsch sein Heimatland,
Eh Slawenlist es Stück für Stück entwand!"

1900 erschien sein Gedichtband „Die wehrhafte Nachtigall", 1901 „Aus dem Zwingergärtlein", 1908 „Turmschwalben". Sie machten ihn so populär wie Peter Rosegger. Mit ihm verfasste er den Gedichtband „Steirischer Waffensegen" (1916), eine chauvinistische Kriegslyrik; wie dieser war er Antisemit. 1922 erschien „Der redende Born". Kernstock fühlte sich als „Sänger", als „Herold", dessen Aufgabe es sei, dem Volke die Wahrheit zu verkünden. Voll heißer Sehnsucht wünscht er seinen deutschen Landsleuten einen treuen Eckart, einen zum Opfertod bereiten Messias, der sie aus Schmach und Not zu Sieg und Freiheit führe. Wien ist für ihn ein Bollwerk des Deutschtums und selbst seine Bäume werden zu Trägern völkischer Ideen. Beispiele:

Bild 'eiche'


1916 hätte Kernstock Leiter des Germanistischen Seminars der Universität Wien werden sollen. Karl Kraus protestierte dagegen in der Fackel und nannte ihn den „blutigsten Dilettanten der Weltkriegslyrik." Kernstock verzichtete auf die Position. 1919 wurde er Ehrendoktor der Universität Graz. 1920 erhielt er zusammen mit Rainer Maria Rilke den Mejstrik-Preis. (Der historische Mejstrik-Preis wurde 1920 erstmals verliehen zur Erinnerung an den Wiener Buchhändler und Schriftsteller Adolf Mejstrik (*1840; †1918), der sich große Verdienste um den Wiener Zweigverein der Deutschen Schillerstiftung erworben hatte.)

Schon zu seinen Lebzeiten fanden sich Kernstocks Gedichte in den Lesebüchern. Nach seinem Tod wurden etwa 60 öffentliche Flächen, Straßen und Plätze in Gemeinden nach ihm benannt. Manche wurden in der letzten Zeit umbenannt, so der Kernstockplatz in Wien (1992 in "Familienplatz") und die Kernstockwege in Traun und Ansfelden (1995). Das Ottokar-Kernstock-Haus in den Fischbacher Alpen des Österreichischen Alpenvereins, Sektion Bruck a.d. M., trägt seinen Namen.

--> Oswald Floeck, Der Sänger auf der Festenburg. Graz 1915, 71 und Ottokar Kernstock, Turmschwalben, 67

Schon 1919 hatte Ottokar Kernstock das Gedicht „Sei gesegnet ohne Ende" verfasst.

Bild 'sei_gesegnet'

--> Vergleiche hierzu auch die sogenannte Ostmark-Hymne von Richard Maux

--> "Sei gesegnet ..." von der Österreichischen Mediathek abspielen

Zunächst mit „Deutschösterreichische Volkshymne" übertitelt, erschien das Gedicht 1922 in Kernstocks letztem Gedichtband „Der redende Born" als „Österreichische Volkshymne", wobei die ursprüngliche dritte Strophe „Osterland bist du geheißen . . . " nicht abgedruckt wurde. Eine Reihe privater Initiativen warb für die Einführung der ursprünglichen ersten drei Strophen als Bundeshymne. Der Text war ja genau auf die Melodie der Haydn-Hymne geschrieben. So gelangte die Dichtung auch inoffiziell in verschiedene Schulliederbücher.

Ende 1929 wurden im Bundesministerium für Heereswesen zwei Vorträge an den Ministerrat ausgearbeitet, der erste („ungiltig, bleibt im Akt") unter dem Titel „Das Weihelied des freien deutschen Ostmarkvolkes", der zweite unter der Bezeichnung „Einführung der Haydn'schen Hymne bei Militärkapellen". In beiden Fällen wurde der Text von Ottokar Kernstock vorgeschlagen, wieder ohne die ursprüngliche dritte Strophe. Im erstgenannten Ministerratsvortrag wurde damit für die Melodie Haydns argumentiert, dass sie „in Aufbau und Melodie unübertroffen" sei und dass durch sie „unser enges Verbundensein mit dem deutschen Bruderstaat in besonders sinnfälliger Weise zum Ausdruck gebracht werden würde", wobei auch noch darauf verwiesen wurde, mit welcher Begeisterung das Deutschlandlied "von der gesamten Bevölkerung des Deutschen Reiches gesungen wird".

Der Renner-Kienzl-Hymne wurde in dieser Vorlage als niemals offiziell beschlossener, unpopulärer „Gelegenheitsdichtung" jede Brauchbarkeit abgesprochen. Der zweite vom Rechtsbüro ausgearbeitete Ministerratsvortrag gleichen Inhalts enthielt etwas weniger deutschnationales Pathos. Zunächst wurde darin apodiktisch festgestellt, dass die Einführung einer Bundeshymne im Gegensatz zur Regelung von Wappen und Flagge keines Gesetzes bedürfe. Vielmehr handle es sich bloß um eine interne Dienstanweisung, für die ein Beschluss des Ministerrates ausreiche, der auch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht zu werden brauche.

Anmerkung: Diese nach Ansicht des Verfassers unrichtige und unbegründete Rechtsauffassung hat sich bis in die Zweite Republik erhalten. Der führende österreichische Verfassungsrechtler Robert Walter nennt die Festlegung der österreichischen Bundeshymne deshalb „hinsichtlich ihrer rechtlichen Relevanz fraglich". Kann ein Staatssymbol strafrechtlich geschützt werden (§ 248 StGB), das gar nicht ordentlich kundgemacht ist?

Als Titel der dem Ministerrat vorgeschlagenen Hymne war nicht „Bundeshymne", sondern „Österreichische Volkshymne" vorgesehen. Am 13. Dezember 1929 beschloss der Ministerrat in seiner 603. Sitzung, die Melodie Haydns mit der 1., 2., und 4. Strophe des Kernstock-Gedichts zur „Österreichischen Bundeshymne" zu erklären. Für das Heer trat dieser Beschluss schon am 9. Jänner 1930 in Kraft, die Schulen mußten bis 31. Jänner 1930 warten. Mittlerweile hatte der Bundesverlag etwas voreilig alle vier Strophen als Hymne veröffentlicht (s.o.). Darauf folgenden parteipolitischen Unstimmigkeiten wurde mit folgendem Erlass des Unterrichtsministeriums vom 14. Februar 1930 entgegengetreten: Bei offiziellen Anlässen ist ausschließlich die neue Österreichische Bundeshymne zu singen. Gegen das Singen des „Deutschlandliedes", welches dieselbe Weise hat, bei Anlässen, die einen offiziellen Charakter nicht an sich tragen, obwalten selbstverständlich wie bisher keine Bedenken. Die bisher bei offiziellen Anlässen gesungene Renner-Kienzl'sche Hymne, die niemals als Bundeshymne erklärt wurde, darf nicht mehr offiziell gebraucht werden.

Der Wiener Stadtschulrat hatte sich noch deutlicher in deutschnationaler Hinsicht festgelegt, indem er der Jugend Wiens schon am 12. Februar 1930 das Deutschlandlied förmlich verordnet hatte:als „Kaiserlied" sei die Haydn-Hymne bereits verblasst, aber als „Deutschlandlied" sei sie der „gefühlsmäßige und auch offizielle Ausdruck des Einheitsbewusstseins des gesamten deutschen Volkes". „Der Stadtschulrat erwartet, dass dieses Lied in allen Schulen geübt und bei geeigneten Anlässen gesungen wird, um so die nationale und republikanische Erziehung der Jugend zu fördern."  

--> Grasberger, Die Hymnen Österreichs, 128 f.

Die den Bürger der Zweiten Republik beinahe gespenstisch anmutende deutschnationale und großdeutsche Einstellung breitester, auch sozialdemokratischer Kreise - wie etwa bei Otto Glöckel, der den oben erwähnten Erlass herausgegeben hat - war für die Erste Republik charakteristisch. Ihre Wurzeln reichten weit in das 19. Jahrhundert zurück. Natürlich konnte man sich damals nicht bewusst sein, wohin diese Einstellung, die immer wieder auch auf die „Schmach" des Ersten Weltkrieges zurückgeführt wurde, letztlich führen musste. Der beste Beweis dafür ist Ottokar Kernstock selbst, der im Frühjahr 1923 für die Ortsgruppe Fürstenfeld der NSDAP folgendes „Hakenkreuzlied" gedichtet hatte:

Bild 'Hakenkreuzlied'

Nach den Ausführungen des Archivars von Stift Vorau, Pius Frank, im Klerusblatt, erhielt Ottokar Kernstock im Frühherbst 1923 den Brief eines Kaplans Josef Pleier aus Graslitz in Böhmen, der sich beklagte, dass die Nationalsozialisten bei der „gut christlichen" Bevölkerung seines Ortes unter Berufung auf den Priester Ottokar Kernstock und sein Gedicht auf Stimmenfang gingen. Nach seiner Ansicht aber trage der Nationalsozialismus deutliche Züge der alten „Los-von- Rom-Bewegung" und predige den „Materialismus des Blutes". Er wolle nun Kernstock fragen, ob er Hakenkreuzler gewesen sei, sich immer noch dazu bekenne und wie er sich zum Nationalsozialismus allgemein stelle. Auf der Rückseite des ihm zugegangenen Briefes befinde sich, so Pius Frank, der Entwurf der Antwort Kernstocks:

„ ...Ich bin kein Hakenkreuzler und war nie einer. Wohl habe ich seinerzeit auf die Bitten einer Ortsgruppe ein Gedicht geschrieben, das den idealen Zielen galt, die ursprünglich den Hakenkreuzlern vorschwebten und mit denen sich jeder brave Deutsche einverstanden erklären mußte. Das ist meine einzige Beziehung zur Nationalsozialistischen Partei. Wenn diese Beziehung, wie Sie sagen, zu Zwecken ausgenutzt wird, die mit jenen idealen Bestrebungen nichts zu tun haben, so bedauert dies lebhaft ..."

--> Österreichisches Klerusblatt 9/1967, 131 f.  

Anmerkung: Wir sehen hier, dass die Erste Republik, die sich ja bekanntlich schon in ihrem Verfassungsentwurf als "Deutschösterreich" und als "Teil der Deutschen Republik" bezeichnet hatte, in allen Volksschichten - vom (unter)steirischen Priester bis zum Wiener Volksbildner vom deutschnationalen Anschlussgedankengut tief durchdrungen war.

Beachte: Der Autor distanziert sich ausdrücklich von jeglicher Absicht, die Kampflieder autoritärer, faschistischer, nationalsozialistischer und anderer antidemokratischer oder unmenschlicher Systeme zu verherrlichen oder zu propagieren. Ihre Aufnahme in das Austria-Forum dient einzig und allein wissenschaftlichen und aufklärerischen Zielen.